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Die regionale Politwoche für dich zusammengefasst
Der Wochenrückblick mit diesen Themen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz wegen Racial Profiling, mehr Gesuche bei der Schlichtungsstelle in den beiden Basel, eine äusserst hohe Stimm- und Wahlbeteiligung im Kanton Basel-Stadt und der Grosse Rat will Ungerechtigkeiten auf Basler Wahlzettel abschaffen.
24.02.25 Wochenrückblick
Der politische Wochenrückblick informiert über die zentralen Ereignisse in der Politik und Gesellschaft
Racial Profiling in der Schweiz
Der Bibliothekar Mohamed Wa Baile ist 2015 im Zürcher Hauptbahnhof auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei kontrolliert worden. Der Schweizer mit kenianischen Wurzeln hat sich geweigert, einen Ausweis zu zeigen oder seine Personalien anzugeben. Er erhielt eine Busse aufgrund Nichtbefolgen von polizeilichen Anweisungen. Weil er damit nicht einverstanden war, verlangte er eine gerichtliche Beurteilung, hat eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend gemacht und den Polizisten vorgeworfen, dass sie ihn nur aufgrund seiner Hautfarbe angehalten hätten. Verschiedene Schweizer Gerichte stützen das Vorgehen der Polizei, auch das Bundesgericht. Doch am Dienstag kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg zu einem anderen Schluss: Die Personenkontrollen und die darauf folgenden Verfahren vor den Schweizer Gerichten hätten gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung vom Privat- und Familienleben und das Recht auf wirksame Beschwerde verstossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist auf Empfehlungen an Schweiz hin, welche bis jetzt nicht oder nicht vollständig umgesetzt worden sind. Das sind zum Beispiel die Sensibilisierung von Polizeiangehörigen fürs Problem Racial Profiling im Rahmen der Ausbildung oder das Erschaffen von effektiven Untersuchungs- und Beschwerdemechanismen.
Die Mieten steigen - 20 Mal mehr Gesuche bei den Schlichtungsstellen in den beiden Basel
Steigende Mieten werden aktuell für viele Menschen zum Problem. Wer meint, dass die eigene Mieterhöhung ungerechtfertigt sei, kann sich an die kantonale Mietschlichtungsstelle wenden, um die Erhöhung anzufechten. Das ist in den vergangenen Monaten in der Schweiz besonders oft gemacht worden. Ein möglicher Grund dafür ist, dass der Referenzzinssatz für die Mieten im Jahr 2023 gleich zwei Mal - im Januar und im Dezember - angehoben wurde, was Mietzinserhöhungen zur Folge hatte. Bei der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt seien im letzten Jahr 1088 Gesuche für Schlichtungsverfahren eingegangen, bei denen es sich um eine Anfechtung aufgrund von Mietzinserhöhungen handelt. So heisst es auf Anfrage der bz. Im Vergleich zur gleichen Periode im Jahr davor haben sich die Fallzahlen um den Faktor 20 erhöht. Auch im Kanton Basel-Landschaft sieht die Lage ähnlich aus: Seit dem Juni 2023 sind 1767 Fälle eingegangen, während es in der Vorjahresperiode noch 93 Fälle waren, wie die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten Basel-Landschaft auf Anfrage der bz mitteilte.
Äusserst hohe Stimm- und Wahlbeteiligung im Kanton Basel-Stadt
In einer Woche, am 3. März sind Abstimmungen in der Schweiz und im Kanton Basel-Stadt finde zusätzlich auch noch die Ersatzwahl des Regierungsratssitzs von Beat Jans statt. Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, hat ein Drittel (31,2 %) der Stimmberechtigten der Wahl- und Stimmzettel bereits eingeworfen. Das sind deutlich mehr wie in den letzten Jahren zu diesem Zeitpunkt vor dem Abstimmungs- und Wahlsonntag. Zum Vergleich: Bei den letzten Abstimmungen im November lag die Stimmbeteiligung zu diesem Zeitpunkt bei 22,1 %. Wenn du noch nicht abgestimmt und gewählt hast, kannst du das bis am Dienstag per Post machen oder am Sonntag das Couvert an der Urne im Rathaus vorbei bringen.
Grosser Rat will Ungerechtigkeit auf Basler Wahlzetteln abschaffen
Nächsten Herbst wählt das Basler Stimmvolk den Grossen Rat neu. Auf den Wahlzetteln im Couvert steht jeweils bei allen Kandidat:innen ein paar Infos zur Person, Beruf, politische Ämter oder Engagements in Vereinen. Damit die Wahlzettel übersichtlich bleiben, hat jede Person 64 Zeichen zur Verfügung und das gilt für Frauen und Männer. Das finden einige Grossrät:innen ungerecht, denn die weiblichen Bezeichnungen sind länger. So zum Beispiel bei der Berufbezeichnung Lehrer und Lehrerin. Das heisst Frauen haben weniger Zeichen zur Verfügung. Der Mitte-Grossrat Bruno Lötscher hat den Vorstoss eingereicht, welcher von 13 Grossrät:innen von Links bis Rechts mitunterzeichnet worden ist. Als nächstes muss sich der Regierungsrat mit diesem Vorstoss befassen.