Ausgedehnte Zertifikatspflicht: Das hat der Bundesrat heute beschlossen

Sie ist da, die vierte Welle. Infektionszahlen steigen, Betten auf den Intensivstationen der Spitäler werden knapp. Um dem entgegenzuwirken, gibt der Bundesrat eine vorsorgliche Verstärkung der Massnahmen bei den Kantonen in Konsultation. Das sind die wichtigsten Punkte: 

Personen ab 16 Jahren sollen neu in folgenden Bereichen ein Zertifikat vorweisen müssen:

  • Innenräume von Bars, Restaurants und Clubs (die Pflicht soll aber nicht auf Terrassen und in Aussenbereichen gelten)
  • Veranstaltungen im Innern wie Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen oder Privatanlässe
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Kletterhallen, Casinos oder Thermalbäder etc. (Ausnahme: Wenn Betriebe nur Aussenbereiche erfassen, gilt keine Zertifikatispflicht.)
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Theaterproben (Ausnahme: Kinder und Jugendliche unter 16 jahren und beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumen regelmässig trainieren / proben)

Bei religiösen Veranstaltungen, Bestattungen und Anlässen zur politischen Meinungsbildung bis zu 30 Personen gilt keine Zertifikatspflicht.

Weiteres soll neu eingeführt werden: 

  • Clubs sollen neu obligatorisch die Kontaktdaten erheben, um das Contact Tracing zu vereinfachen
  • Ab dem 1. Oktober müssen Personen, die sich für ein Zertifikat testen lassen, diesen Test selbst bezahlen. Die Kosten für Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Mit diesen Tests kann aber kein Zertifikat erworben werden.