OMG, Franck! Festival
Sechs Tage, fünf Disziplinen, eine gemeinsame Vision.
In einer Zeit globaler Herausforderungen versteht sich OMG, Franck! als Plattform für Sub- und Clubkultur sowie für gesellschaftliche Reflexion. Das Festival steht für Kreativität, Vielfalt und Nachhaltigkeit – und zeigt, wie kulturelles Schaffen neue Perspektiven eröffnen kann. Wo sich unterschiedliche Szenen und Communities begegnen, entsteht ein konstruktives Miteinander.
Nachdem das Festival im Rahmen der Basler Art Woche 2025 gegründet wurde, ging es vom 15. bis 20. Juni 2026 bereits in die zweite Runde: „OMG, Franck! Let’s create our world in six days“ lud DJs, Künstler:innen, Designer:innen, Performer:innen und Köch:innen ein, gemeinsam mit dem Publikum eine Welt zu gestalten, wie wir sie uns wünschen – offen, vielfältig, nachhaltig und kreativ. 7'500 Besuchende kamen 2026 in Genuss dieses einzigartigen Festivals.
OMG, Franck! ist eine kollaboratives Format, welches durch den neu gegründeten Förderverein Franck, Radio X (Musik/Clubkultur), Tanzhaus Basel (Tanz/Performance), No Chef Studios (Food Culture) und AUDA (Fashion) organisiert wird.
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Das musst du zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wissen
Am 15. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei nationale Vorlagen ab: das Transplantationsgesetz, die Finanzierung von Frontex und das Filmgesetz. Auf kantonaler Ebene wird im Baselbiet über zwei Vorlagen abgestimmt: die Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson und die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Wir fassen hier für dich zusammen, um was es bei Letzterem genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef
22.05.06 Teilrevision Sozialhilfegesetz
Wir fassen die wichtigsten Punkte zur baselbieter Abstimmune zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes für dich zusammen.
Darum geht es
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sieht vor, dass Grundlagen für ein kantonales Assessmentcenter geschaffen werden. Dieses soll dann auch präventiv eingreifen. Der Grundbedarf vom 997 Franken pro Monat bleibt mit der Teilrevision bestehen. Sozialhilfebezüger:innen, die sich um eine Förderung bemühen, haben in den ersten zwei Jahren neu die Möglichkeit, Zuschüsse zu diesen 997 Franken zu erhalten. Dies durch einen Motivationszuschuss von 100 Franken oder einen Beschäftigungszuschuss von 80 Franken. Für Ersteren müssen Bezüger:innen ein Förderprogramm, eine Sprachförderkurs, einen Grundkompetenzkurs oder eine Berufsbildung absolvieren, für den Beschäftigungszuschuss muss ein Beschäftigungsprogramm besucht werden. Bei Langzeitbezüger:innen ist dagegen ein Abzug vorgesehen: Wer länger als zwei Jahre von der Sozialhilfe lebt, dem wird der Grundbedarf um vier Prozent (ca. 40 Franken) gekürzt. Von diesem Abzug ausgenommen sind unter anderem Mütter mit Kleinkindern unter zwölf Monaten, über 55-Jährige, die 20 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, oder Personen in Ausbildung.
Argumente dafür
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes setze positive Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, sagt Peter Riebli, Fraktionspräsident der SVP Baselland. Mit Motivations- und Beschäftigungszuschuss, einer besseren Unterstützung während der Erstausbildung oder der Übernahme von Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber würde der grösste Teil der Sozialhilfebezüger:innen mit der Teilrevision besser fahren als mit dem bestehenden Gesetz.
Argumente dagegen
Bei den Gegner:innen stösst vor allem der Abzug um vier Prozent nach zwei Bezugsjahren auf Widerstand. Für Menschen, die bereits wenig Geld haben, seien 40 Franken weniger ein einschneidender Eingriff, sagt Miriam Locher, Präsidentin der SP Baselland. Dazu würden Armutsbetroffene mit der Abstimmung stigmatisiert werden. «Das ist auch etwas, was immer wieder genannt wird, auch im Landrat, von den sozialhilfebeziehenden Menschen, die in der Hängematte liegen, was keineswegs der Realität entspricht», sagt Locher.
Parolenspiegel
| Ja | Nein | Stimmfreigabe | |
| Mitte | X | ||
| FDP | X | ||
| EVP | X | ||
| EDU | X | ||
| SVP | X | ||
| SP | X | ||
| Grüne | X | ||
| GLP | X |