OMG, Franck! Festival
Sechs Tage, fünf Disziplinen, eine gemeinsame Vision.
In einer Zeit globaler Herausforderungen versteht sich OMG, Franck! als Plattform für Sub- und Clubkultur sowie für gesellschaftliche Reflexion. Das Festival steht für Kreativität, Vielfalt und Nachhaltigkeit – und zeigt, wie kulturelles Schaffen neue Perspektiven eröffnen kann. Wo sich unterschiedliche Szenen und Communities begegnen, entsteht ein konstruktives Miteinander.
Nachdem das Festival im Rahmen der Basler Art Woche 2025 gegründet wurde, ging es vom 15. bis 20. Juni 2026 bereits in die zweite Runde: „OMG, Franck! Let’s create our world in six days“ lud DJs, Künstler:innen, Designer:innen, Performer:innen und Köch:innen ein, gemeinsam mit dem Publikum eine Welt zu gestalten, wie wir sie uns wünschen – offen, vielfältig, nachhaltig und kreativ. 7'500 Besuchende kamen 2026 in Genuss dieses einzigartigen Festivals.
OMG, Franck! ist eine kollaboratives Format, welches durch den neu gegründeten Förderverein Franck, Radio X (Musik/Clubkultur), Tanzhaus Basel (Tanz/Performance), No Chef Studios (Food Culture) und AUDA (Fashion) organisiert wird.
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Rassismus am Arbeitsplatz
Das Beratungsnetz für Rassismusopfer zählt 40 Prozent mehr rassistische Vorfälle 2024 als im Vorjahr, vergangenes Jahr seien sie noch mehr geworden. Nora Riss betont, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei, weil die meisten Rassismusvorfälle von den Betroffenen verschwiegen werden. Auch die Gewerkschaft UNIA berichtet von rassistischer Diskriminierung in Bewerbungsverfahren und im Arbeitsalltag. von Janina Labhardt
26.03.21 Rassismus am Arbeitsplatz
Infobeitrag in der Aktionswoche gegen Rassismus
Die Frage ist: Was tun, wenn es zu Rassismus am Arbeitsplatz kommt? Nicht schweigen und allein damit bleiben, sondern sich mit Anderen verbünden, die rassistischen Grenzüberschreitungen zu protokollieren und sich an eine Fachstelle wenden. Sowohl die Regionalbüros der UNIA als auch das Beratungsnetz für Rassismusopfer stehen mit Beratungsgesprächen und Mithilfe bei juristischen Schritten zur Verfügung.
Übrigens ist die arbeitgebende Person rechtlich verpflichtet, Rassismus am Arbeitsplatz zu verhindern, zu stoppen und die betroffene Person sofort zu schützen.
Die Kritik der UNIA und des Beratungsnetz für Rassismusopfer ist, dass der Diskriminierungsschutz im Gesetz zu schwach verankert sei.