OMG, Franck! Festival

Sechs Tage, fünf Disziplinen, eine gemeinsame Vision.

In einer Zeit globaler Herausforderungen versteht sich OMG, Franck! als Plattform für Sub- und Clubkultur sowie für gesellschaftliche Reflexion. Das Festival steht für Kreativität, Vielfalt und Nachhaltigkeit – und zeigt, wie kulturelles Schaffen neue Perspektiven eröffnen kann. Wo sich unterschiedliche Szenen und Communities begegnen, entsteht ein konstruktives Miteinander.

Nachdem das Festival im Rahmen der Basler Art Woche 2025 gegründet wurde, ging es vom 15. bis 20. Juni 2026 bereits in die zweite Runde: „OMG, Franck! Let’s create our world in six days“ lud DJs, Künstler:innen, Designer:innen, Performer:innen und Köch:innen ein, gemeinsam mit dem Publikum eine Welt zu gestalten, wie wir sie uns wünschen – offen, vielfältig, nachhaltig und kreativ. 7'500 Besuchende kamen 2026 in Genuss dieses einzigartigen Festivals. 

OMG, Franck! ist eine kollaboratives Format, welches durch den neu gegründeten Förderverein Franck, Radio X (Musik/Clubkultur), Tanzhaus Basel (Tanz/Performance), No Chef Studios (Food Culture) und AUDA (Fashion) organisiert wird.

Links:

omg-franck.ch

instagram.com/omg_franck

OMG, Franck 2026 Hof
Innenhof Franck Areal während OMG, Franck 2026 - Bild: Samuel Bramley
OMG, Franck 2026 Azu Tiwaline
Azu Tiwaline & Cinna Peyghamy am OMG, Franck 2026 - Bild: Samuel Bramley

Kulturgelder auch für Freischaffende

"Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen." von Mirco Kaempf

An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat der Bundesrat die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Neu sollen Kulturschaffende nun rückwirkend ab dem 1. November Ausfallentschädigungen enthalten, und auch Freischaffende im Kulturbereich sollen etwas von diesem Kuchen haben. So schreibt der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch:

"Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich [...]  Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft."

Dokumente und Links zum neuen Beschluss findet ihr hier.

Gleichzeitig könnt ihr euch hier für den Covid-19 Newsletter des Bundesamtes für Kultur anmelden.

Die Covid-19 helpsite von Basel-Stadt findet ihr hier.

"Basel-Landschaft setzt angepasste Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes sofort um".