Woche der Berufsbildung 2023
Ausgabe 2023
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung.
OnAir
Mittwoch 10. Mai 2023
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe
08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl
08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf
09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe
09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis
10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe
11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe
11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl
12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe
12:15 Einblick in Pflegeberufe
13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe
13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in
14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe
15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt
15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in
16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor
16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg
17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch
Die Mehrwertsabgaben-Initative
Im Baselbiet geht es am 27. September bei der Mehrwertabgabe-Initiative um die Frage, wie stark Grundeigentümer:innen zur Kasse gebeten werden sollen, wenn ihre Grundstücke durch Um- oder Aufzonungen an Wert gewinnen. Die Initiative will die Abgabe begrenzen, der Gegenvorschlag des Landrats setzt auf eine Mindestabgabe von 20 Prozent. Was spricht für die beiden Varianten – und was dagegen? Das erfährst du in diesem Beitrag. von Neva Flierl
26.09.13 Kantonale Abstimmungen BL 09:15/17:15
Der Politspecial informiert über die kommenden Abstimmungen im Baselland.
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Mehrwertabgabe-Initiative geht es darum, wie viel Grundeigentümer:innen bezahlen müssen, wenn ihr Grundstück durch eine Um- oder Aufzonung deutlich an Wert gewinnt.
Bei einer Aufzonung darf beispielsweise höher oder dichter gebaut werden. Bei einer Umzonung ändert sich die Nutzung des Landes – zum Beispiel von einer Gewerbe- zu einer Wohnzone. Beides kann den Wert eines Grundstücks erhöhen.
Heute gilt im Baselbiet: Bei Neueinzonungen werden grundsätzlich 20 Prozent des Planungsmehrwerts abgeschöpft. Bei Um- und Aufzonungen können die Gemeinden selbst entscheiden, ob und wie hoch sie eine Abgabe verlangen.
Die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» will die Belastung für Grundeigentümer:innen begrenzen. Der Gegenvorschlag des Landrats sieht dagegen auch bei Um- und Aufzonungen eine Mindestabgabe von 20 Prozent vor. Die Gemeinden könnten diesen Satz auf bis zu 40 Prozent erhöhen.
Am Ende entscheidet das Stimmvolk, ob die Initiative, der Gegenvorschlag oder die bisherige Regelung gelten soll.
Argumente der Befürworter:innen der Initiative
Die Befürworter:innen der Initiative sind der Meinung, dass Grundeigentümer:innen durch die Mehrwertabgabe zu stark belastet werden. Sie wollen die Abgabe begrenzen, damit Investitionen und insbesondere der Wohnungsbau nicht unnötig erschwert werden.
Ausserdem argumentieren sie, dass Grundeigentümer:innen bereits durch andere Steuern und Abgaben belastet werden.
Argumente der Gegner:innen der Initiative
Die Gegner:innen der Initiative wollen den bisherigen Spielraum der Gemeinden erhalten. Ihrer Meinung nach sollen die Gemeinden selbst entscheiden können, ob und wie hoch die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen ausfällt.
Argumente für den Gegenvorschlag
Die Befürworter:innen des Gegenvorschlags sehen darin den besseren und rechtlich sichereren Weg. Er berücksichtigt neben Umzonungen auch Aufzonungen und schafft damit eine einheitlichere Regelung.
Bei Um- und Aufzonungen sollen die Einnahmen zudem zu 90 Prozent an die Gemeinden und zu 10 Prozent an den Kanton fliessen.
Argumente gegen den Gegenvorschlag
Die Gegner:innen des Gegenvorschlags kritisieren, dass auch dieser die Gemeindeautonomie zu stark einschränkt. Sie sind der Meinung, dass die Gemeinden selbst am besten wissen, wie hoch eine Mehrwertabgabe vor Ort sein soll.
Parolenspiegel
- Die Regierung und der Landrat empfehlen den Gegenvorschlag.
- Für die Initiative und gegen den Gegenvorschlag sind SVP und FDP sowie die Wirtschaftskammer und der Hauseigentümerverband.
- Gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag sind SP, Grüne, GLP und EVP
| Initative | Gegenvorschlag | |
| EVP | X | |
| FDP | X | |
| Grüne | X | |
| GLP | X | |
| Mitte | X | |
| SP | X | |
| SVP | X |