Zeit gegen Rassismus 2022

 
Antirassistisches Engagement in der Öffentlichkeit, im Programm von Radio X und in Kooperation mit Partnerorganisationen

 

Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Diversität und Intergration und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X ab Mitte März 2022 die Zeit gegen Rassismus um. Verteilt übers ganze Jahr laden wir zu öffentlichen Veranstaltungen und Aktionen ein, setzen uns in Radiosendungen mit Diversität und respektvollem Handeln auseinander und - last but not least - bieten Partnerorganisationen finanzielle, technische und beraterische Unterstützung an.

 

 
 
 
23. Juni um 18.30 Uhr: Radio X lädt zur Podiumsdiskussion "Rassismus und Schule" ein
 

Was unternimmt eigentlich die öffentliche Volksschule gegen Rassismus? Auch im Klassenzimmer, auf dem Pausenplatz und Schulweg ist Rassismus präsent. Gibt es Rassismusprävention an den Basler Schulen? Wie werden Kinder und Jugendliche bei uns über Antirassismus und Diversität geschult?
In Form eines öffentlichen Podiums diskutiert der Moderator Bernard Senn mit spannenden Gästen: 

Alexandra Binnenkade (Historikerin, PZ.BS)

Emanuel Brito (Primarlehrer Gotthelf) 

sowie einem Inputreferat von Mandy Abou Shoak (Soziokulturelle Aktivistin)

und Stimmen von Schüler:innen der SEK Leonhard

 

in der Mensa des Gymnasiums Leonhard, Kohlenberg 17, 4051 Basel

Türöffnung um 18.00 Uhr, Talk von 18.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr mit anschliessendem Apéro. Der Eintritt ist frei.

Bitte melde dich an bei janina.labhardt@radiox.ch.

 
 
19. März um 20 Uhr: Veranstaltung zu Awareness in der Clubkultur 

 

Viele Veranstaltende und Clubs sind sich einig: Es braucht mehr Awareness in der Nachtkultur. Erste Bemühungen werden auch schon gemacht, um an Festivals und in Clubs einen "Safe Space", also einen sicheren Ort für alle zu schaffen. Doch wie einfach ist dies tatsächlich umzusetzen? Welche Methoden und Instrumente gibt es?
Radio X lädt am 19. März um 20 Uhr zu einer Gesprächsrunde und zu einem Erfahrungsaustausch unter Veranstaltenden und Nachtkulturkonsument:innen in der Kaserne Basel ein.
 

Podiumsgäste: 

Gizem Adiyaman aka Meg10 (Ex-Hoe_mies) – DJ, Podcasterin, Veranstalterin von queer- feministischen Partys
Kelly Tuke – Event Host, Zentralwäscherei ZH & Awareness Expertin
KA-RABA – Okra Collective
Marcel Bisevic – Leiter Musik Kaserne Basel

Moderation: Danielle Bürgin (Programmleitung Kultur und Musik, Radio X)

Im Anschluss an die Diskussion legen die DJs Meg10 (Berlin) & Apinti (Okra Collective, Basel) auf. Der Eintritt zur Podiumsdiskussion ist frei.

 
 
Radio X kooperiert mit zahlreichen Partnerorganisationen

 

Wir haben Vereine, Organisationen und Institutionen eingeladen, sich an der Woche gegen Rassismus zu beteiligen und einen Beitrag in den Bereichen Diskriminierung, Rassismus und Zivilcourage zu leisten. Für gute Projekte konnte Radio X eine finanzielle, technische und beraterische Unterstützung gewähren. Die Eingaben werden auf Grundlage der Kriterien und des präsentierten Vorhabens ausgewählt. 

Für die Durchführung und Organisation der Projekte ist die Trägerschaft zuständig. Hier findest du den Programmkalender, wer sich wann, wo und mit welchem Schwerpunkt antirassistisch engagiert.

 

 

Programmkalender als Flyer
Programmkalender als Flyer

Abstimmung am 30. November: Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetz

Am 30. November stimmt der Kanton Basellandschaft über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetz ab. Das Vorhaben möchte den Vermögensverzehr im Baselland erhöhren. Der Artikel fasst die Initiative, die aktuelle Situation und die wichtigsten Argumente übersichtlich zusammen. von Brais Jequier Ramos

Das Wichtigste in kürze

Wenn die Renten aus AHV oder IV nicht zum Leben reichen. Erhält man in der Schweiz Ergänzungsleistungen, um die Kosten zu decken. Um die Ergänzungsleistungen zu berechnen, wird nicht nur die Höhe der Rente miteinbezogen. Auch ein Teil des Vermögens wird miteinberechnet. Dabei kann eine Einzelperson 30 000 Franken und ein Ehepaar 50 000 Franken haben. Bei dem Vermögen, welches diese Beträge übersteigt, fällt dann ein Prozentsatz an. Der von den Ergänzungsleistungen abzieht. Das nennt sich Vermögensverzehr. Im Kanton Basel-Landschaft beträgt der Vermögensverzehr für AHV-Beziehende 10 % und für IV-Beziehende 6,7 %. Die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes will den Prozentsatz bei Menschen, die in Heimen oder Spitälern leben, auf 20 % erhöhen, um Geld einzusparen. Das würde bedeuten, dass Betroffene weniger Ergänzungsleistungen erhalten würden. Die Gegner*innen der Teilrevision argumentieren damit, dass die Teilrevision die Kantonskassen auf Kosten der Ärmsten sanieren wolle. Für die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes sind die EVP, die FDP, die GLP und die Mitte. Dagegen sind die SP, die Grünen und die SVP. Der Landrat und der Regierungsrat empfehlen, die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes anzunehmen.

Um was geht es?

Die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes will das Vermögen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für Menschen, die in Heimen oder in Spitälern leben, stärker miteinbeziehen. Der Kanton Basel-Landschaft ist der einzige Kanton, der den Prozentsatz von 10 % noch nicht erhöht hat. Deshalb wollen die Befürworter*innen den Satz von 10% auf 20 % erhöhen. Durchschnittlich würde jede betroffene Person rund 120 Franken weniger erhalten. Der Kanton und die Gemeinden würden knapp 3 Millionen Franken einsparen. Wobei die Gemeinden jährlich rund 600 000 Franken mehr einsparen würden. Die Gegner*innen argumentieren, dass die Ersparnisse unter diesen Zahlen liegen dürften. Da bereits jetzt ein Teil der ausbezahlten Ergänzungsleistungen bei den Erbenden zurückgefordert werden kann. Diese Rückforderungen würden bei tieferen Ergänzungsleistungen tiefer ausfallen.

Argumente dafür

Die Befürworter*innen argumentieren, dass der Kanton Basel-Landschaft der letzte und einzige Kanton sei, der den Prozentsatz des Vermögensverzehrs noch auf 10 % habe. Das sei ein Handlungsspielraum, den man nutzen müsse. So Alain Bai, Landrat und Fraktionspräsident der FDP-Basellandschaft. Man müsse die Teilrevision der Ergänzungsleistungen im Kontext sehen, dass das Geld bisher durch die Rückforderungen bei den Erbenden eingespart wurde. Der höhere Prozentsatz sei ein neuer Mechanismus zum gleichen Mittel, führt er aus. Weitere Argumente der Befürworter*innen sind, dass die Bevölkerung altert und der Pflegebedarf damit steigt. Die Revision würde helfen, diese erhöhten Kosten zu decken, und könnte sogar als Anreiz dazu dienen, erst später in ein Heim zu ziehen. Die Kritik, dass das Vermögen oft nicht frei verfügbar ist, sondern an Wertanlagen gebunden ist. Sieht Alain Bai, Landrat und Fraktionspräsident der FDP-Basellandschaft, anders. Denn das Argument reiche nicht um höhere Kosten für die öffentliche Hand rechtzufertigen.
Weiter könnten Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, ihren Lebensstandard weiterhin aufrechterhalten. Da der Freibetrag unangetastet bleiben würde.

Argumente dagegen

Die Gegner*innen sehen zwar ein, dass die Teilrevision bzw. diese durchschnittlichen 120 Franken niemanden in die Hungersnot stürzen würden. Es ginge allerdings um Würde im Alter. So Ronja Jansen, Landrätin der SP Baselland. Den Menschen noch Geld wegzunehmen, die bereits Ergänzungsleistungen brauchen, um die Kantonsfinanzen zu sanieren, sei falsch. Auch dass die Erhöhung als Anreiz dienen soll, um später ins Heim einzuziehen, sei aus Sicht der Gegner*innen falsch. So. Ronja Jansen. Denn man ginge nicht ins Altersheim, um vom Staat zu profitieren, sondern weil man es brauche. Viele Heimbewohnende hätten gerne länger zuhause gewohnt. Man müsse sich als Kanton dafür einsetzen, dass weniger Menschen, welche ihr Leben lang gearbeitet haben, im Endeffekt auf Ergänzungsleistungen zurückgreifen müssen. Denn arbeitende Menschen hätten es verdient, in der Rente in Würde zu leben, so Ronja Jansen, Landrätin der SP Baselland.


Parolenspiegel

Für die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes sind die EVP, die FDP, die GLP und die Mitte. Dagegen sind die SP, die Grünen und die SVP. Der Landrat und der Regierungsrat empfehlen, die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes anzunehmen. Am 30. November wird über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgestimmt. Du kannst brieflich oder persönlich an der Urne abstimmen.

Kontakt

janina.labhardt@radiox.ch

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