Zeit gegen Rassismus 2022
Antirassistisches Engagement in der Öffentlichkeit, im Programm von Radio X und in Kooperation mit Partnerorganisationen
Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Diversität und Intergration und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X ab Mitte März 2022 die Zeit gegen Rassismus um. Verteilt übers ganze Jahr laden wir zu öffentlichen Veranstaltungen und Aktionen ein, setzen uns in Radiosendungen mit Diversität und respektvollem Handeln auseinander und - last but not least - bieten Partnerorganisationen finanzielle, technische und beraterische Unterstützung an.
23. Juni um 18.30 Uhr: Radio X lädt zur Podiumsdiskussion "Rassismus und Schule" ein
Was unternimmt eigentlich die öffentliche Volksschule gegen Rassismus? Auch im Klassenzimmer, auf dem Pausenplatz und Schulweg ist Rassismus präsent. Gibt es Rassismusprävention an den Basler Schulen? Wie werden Kinder und Jugendliche bei uns über Antirassismus und Diversität geschult?
In Form eines öffentlichen Podiums diskutiert der Moderator Bernard Senn mit spannenden Gästen:
Alexandra Binnenkade (Historikerin, PZ.BS)
Emanuel Brito (Primarlehrer Gotthelf)
sowie einem Inputreferat von Mandy Abou Shoak (Soziokulturelle Aktivistin)
und Stimmen von Schüler:innen der SEK Leonhard
in der Mensa des Gymnasiums Leonhard, Kohlenberg 17, 4051 Basel
Türöffnung um 18.00 Uhr, Talk von 18.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr mit anschliessendem Apéro. Der Eintritt ist frei.
Bitte melde dich an bei janina.labhardt@radiox.ch.
19. März um 20 Uhr: Veranstaltung zu Awareness in der Clubkultur
Viele Veranstaltende und Clubs sind sich einig: Es braucht mehr Awareness in der Nachtkultur. Erste Bemühungen werden auch schon gemacht, um an Festivals und in Clubs einen "Safe Space", also einen sicheren Ort für alle zu schaffen. Doch wie einfach ist dies tatsächlich umzusetzen? Welche Methoden und Instrumente gibt es?
Radio X lädt am 19. März um 20 Uhr zu einer Gesprächsrunde und zu einem Erfahrungsaustausch unter Veranstaltenden und Nachtkulturkonsument:innen in der Kaserne Basel ein.
Podiumsgäste:
Gizem Adiyaman aka Meg10 (Ex-Hoe_mies) – DJ, Podcasterin, Veranstalterin von queer- feministischen Partys
Kelly Tuke – Event Host, Zentralwäscherei ZH & Awareness Expertin
KA-RABA – Okra Collective
Marcel Bisevic – Leiter Musik Kaserne Basel
Moderation: Danielle Bürgin (Programmleitung Kultur und Musik, Radio X)
Im Anschluss an die Diskussion legen die DJs Meg10 (Berlin) & Apinti (Okra Collective, Basel) auf. Der Eintritt zur Podiumsdiskussion ist frei.
Radio X kooperiert mit zahlreichen Partnerorganisationen
Wir haben Vereine, Organisationen und Institutionen eingeladen, sich an der Woche gegen Rassismus zu beteiligen und einen Beitrag in den Bereichen Diskriminierung, Rassismus und Zivilcourage zu leisten. Für gute Projekte konnte Radio X eine finanzielle, technische und beraterische Unterstützung gewähren. Die Eingaben werden auf Grundlage der Kriterien und des präsentierten Vorhabens ausgewählt.
Für die Durchführung und Organisation der Projekte ist die Trägerschaft zuständig. Hier findest du den Programmkalender, wer sich wann, wo und mit welchem Schwerpunkt antirassistisch engagiert.
The Y xperienZ: Nur Ja heisst Ja
Im Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts präsentierte Amnesty International gestern die Ergebnisse einer Studie mit dem Titel «Wahrnehmung sexuelle Beziehung und Gewalt». Bei der Frage nach dem besten Schutz vor sexueller Gewalt, erlangte die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung» dabei am meisten Zustimmung. Doch die Befragung macht auch problematisches Verhalten und Einstellungen klar ersichtlich. Wir haben darüber gesprochen.
Aktuell gilt in der Schweiz das sogenannte Nötigungsprinzip. Dieses besagt, dass ein sexueller Übergriff dann strafbar ist, wenn dabei eine weibliche Person zur Duldung des Beischlafs genötigt wird. Konkret heisst das: Bei der Tat muss entweder Gewalt angewendet oder eine Drohung ausgeführt worden sein, dass es zu einer Verurteilung kommen kann.
Nun soll das Sexualstrafrecht revidiert werden. Dafür hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) einen entsprechenden Entwurf erarbeitet und diesen im Februar in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf enthält unter anderem die Anpassung, dass künftig auch Opfer männlichen Geschlechts vom Tatbestand der Vergewaltigung erfasst werden können. Und auch der Begriff der Vergewaltigung soll allgemein erweitert werden. Neu wäre eine Vergewaltigung dann begangen, wenn gegen den Willen einer Person Beischlaf vorgenommen wird – auch ohne, dass dabei zum Beispiel Gewalt angewendet wird.
Auch spricht sich der Gesetzentwurf für die Anwendung der «Nein-heisst-Nein»-Lösung also des sogenannten Ablehnungsprinzips, anstelle des noch aktuell geltenden Nötigungsprinzips, aus. Das Ablehnungsprinzip besagt, dass eine Person kommunizieren soll, dass eine sexuelle Handlung nicht gewollt ist. Strafbar macht sich infolgedessen, wer gegen diesen Willen handelt.
Eine Kommissionsminderheit kritisierte diesen Punkt jedoch und forderte stattdessen die Anwendung des Zustimmungsprinzips, also der sogenannten «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung. Diese beinhaltet, dass es die explizite Zustimmung zu einer sexuellen Handlung benötigt, bevor sie vollzogen werden darf. Denn laut den Befürworter:innen des «Nur-Ja-heisst-Ja»-Prinzips sei bei einer Vergewaltigung eine Art Schockstarre oftmals die natürliche körperliche Reaktion. Weiter müssten die Täter:innen die Betroffenen nur selten mit physischer Gewalt, Drohung oder anderen Mitteln zum Geschlechtsverkehr zwingen. Somit sei nicht der Zwang, sondern die fehlende Zustimmung bei einer Vergewaltigung das entsprechende Kriterium. Die beauftrage Kommission lehnte den Antrag bezüglich des Zustimmungsprinzips jedoch mit neun zu vier Stimmen ab.
Im Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts veröffentlichte Amnesty International Schweiz gestern die Ergebnisse einer Studie mit dem Namen «Wahrnehmung sexuelle Beziehung und Gewalt», welche vom Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag von Amnesty durchgeführt wurde. Die Frage nach dem politischen Handlungsbedarf stellte dabei ein Schwerpunkt der Studie dar. Dabei stellte sich heraus, dass sich eine deutliche Mehrheit der Befragten für das «Nur-Ja-heisst-Ja-Prinzip» ausspricht. Andere Ergebnisse der Studie zu Fragestellungen wie «Welches Verhalten interpretieren Sie als Einwilligung des Gegenübers zum Geschlechtsverkehr» hingegen machten uns teilweise fassungslos.
Weitere Informationen, sowie unsere persönlichen Einordnungen und Gedanken zu der Thematik und den Umfragergebnissen, teilen wir in der Sendung. Auch behandeln wir in dieser Folge von The Y xperienZ einen dazu passenden Gerichtsfall, welche sich letzte Woche in Basel vollzogen hat.
Kontakt
janina.labhardt@radiox.ch