Eine schwarze und eine weisse Hand halten sich
Belgische Street Art symbobilsiert diskriminierungsfreien Umgang ©Janina Labhardt

 
 
Woche gegen Rassismus 2023

 
Mit dem Schwerpunktthema Antibalkan-Rassismus

 

Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X vom 20. bis 26. März 2023 die Woche gegen Rassismus um. 

 

Podiumsdiskussion «Antibalkan-Rassismus» mit anschliessendem Apéro

am Montag, den 20. März 2023 um 19.00 Uhr im Forum des kHaus in Basel

mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität im Präsidialdepartement) und einem Inputreferat von Myrsini Arvanitis (Historikerin)

anschliessend eine Podiumsdiskussion mit Arzije Asani (Audiovisual Storyteller) und Endrit Sadiku (Projektleiter Jugendapp Basel), moderiert von Merita Shabani (baba news)

 

Darüber hinaus engagieren sich folgende Partnerorganisationen mit einem antirassistischen Projekt in Kooperation mit Radio X:

 

- Mo, 20. März im Foyer Theater Basel: Woman* Life Freedom, iranische Sängerin Golnar Shahya und Band

- Mo, 20. März um 18.30 Uhr in der Villa Crescenda: Einfrautheaterstück von dasventil in Zusammenarbeit mit Stopp Rassismus und Crescenda. Im Einfraustück macht sich Bettina Zimmermann, Leiterin des nationalen Kompetenzzentrum, Gedanken, wie man Menschen kompetent willkommen heissen kann. Per Audioeinspielung kommen Geflüchtete mit Unerhörtem zu Wort. Anschliessend Podium (moderiert von Adelina Arendarska) und Apéro.

- Vom Di, 14. bis So, 26. März im Theater Basel: Mahnwache für iranische Frauen* 

- Di, 21. März über den Tag verteilt auf Radio X: "remix dekolonial", akustischer Stadtrundgang

- Mi, 22. und So, 26. März vor dem Blauen Haus in Basel: Frauenstadtrundgang Basel "remix dekolonial"

- Mi, 22. März um 20 Uhr im Humbug: Konzert von Sevdalinka mit dem Duo Jelena und Nermin 

- Do, 23. März um 18 Uhr in der Kunsthalle Basel: Podiumsdiskussion und open mic von Xtanbul

-  Mi, 23. März um 16.30 Uhr: Schreibworkshop "Halt die Presse" der GGG Stadtbibliothek Basel/Jugendapp

- Fr, 28. April um 19.00 Uhr in der Union, Oberer Saal: Theatertraining, offener Theaterworkshop mit Fokus auf die Themen Rassismus, Diskriminierung. Verein Niemandsland in Kooperation mit Stopp Rassismus

- März/April: Netzwerk Antirassismus Stammtisch, Rassismusstammtisch für Betroffene in Basel (safe space)

- März/April: World Café Selfcare für PiPoC**: Austausch und Empowerment von und für Rassismusbetroffene

- Fr, 5. Juni um 19.00 Uhr: Planet 13 lädt ein zur Lesung von Kurztexten, Gedichten und Zitaten

- Juni 2023: Hör(t) mal hin! Hörstationen im öffentlichen Raum von Afro Basel

-  September 2023 in der Klara: Living Library, lebendige/lebende Bibliothek zum Thema Diskriminierung

 

Programmkalender mit Partnerorganisationen, die sich antirassistisch engagieren
aufeinandergestapelte Münzen

Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes im Überblick

In gut einer Woche stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über vier nationale Vorlagen ab: die Massentierhaltungsinitiative, die beiden Vorlagen zur AHV-Reform und die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Und gerade Letztere bereitet einigen Kopfzerbrechen. Wir erklären dir, um was es in der Vorlage genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef

22.09.17 Verrechnungssteuergesetz

Um was geht es bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer? Und wie argumentieren Befürworter:innen und Gegner:innen? Wir fassen für dich zusammen.

Darüber stimmen wir ab

Bevor wir zur Vorlage kommen, schauen wir uns kurz die Begriffe Obligationen, Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe an: Kaufst du zum Beispiel bei einem Unternehmen Obligationen, leihst du dem Unternehmen sozusagen Geld für einen gewissen Zeitraum aus. Während diesem Zeitraum erhältst du Zinsen auf das ausgeliehene Geld. So weit, so klar. Nun zieht der Bund von diesen Zinsen, die du durch deine Obligationen erhältst, eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab. Du erhältst folglich noch 65 Prozent deiner Zinsen. Das Geld ist aber nicht unbedingt weg, denn Personen, die in der Schweiz leben, erhalten diese Verrechnungssteuer eins zu eins zurück. Einzige Voraussetzung: Sie müssen die Zinsen, die sie für Obligationen erhalten, bei der Steuererklärung angeben. Anders sieht es bei Unternehmen aus oder wenn eine Person im Ausland lebt. Hier müssen Gesuche eingereicht werden, um die Verrechnungssteuer zurückerstattet zu bekommen, was nicht immer möglich ist. Ein letztes Wort noch zur Verrechnungssteuer: Diese gilt nur dann, wenn die Obligation in der Schweiz auf de Markt gebracht worden ist. Nun gibt es noch die Umsatzabgabe. Diese wird auf den Kauf oder Verkauf von einer Obligation an den Bund gezahlt. Du kannst sie dir etwas wie eine Mehrwertsteuer auf inländische Obligationen vorstellen.

Mit diesem Vorwissen nun zur Gesetzesänderung, über die wir abstimmen: Bundesrat und Parlament wollen die Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe für neue inländische Obligationen abschaffen. Bei Obligationen, die bereits existieren, würde auch mit der Gesetzesänderung weiter die Verrechnungssteuer anfallen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, weswegen wir nun darüber abstimmen.

Argumente der Befürworter:innen

  • Die Schweiz könne mit der Reform ihren Standortnachteil, den sie wegen der Verrechnungssteuer gegenüber anderen Ländern habe, eliminieren.
  • Mit der Gesetzesänderung würden Steuereinnahmen in die Schweiz zurückgeholt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. 

Argumente der Gegner:innen

  • Da die Verrechnungssteuer eine Sicherungssteuer sei, würde die Reform Steuerhinterziehung erleichtern.
  • Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen führe zu Mindererträgen, die dann in den Staatsfinanzen fehlen würden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
EDU X  
FDP X  
LDP X  
Mitte X  
SVP X  
GLP X  
EVP   X
Grüne   X
SP   X
BastA!   X

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.

Nun liegt es an dir, hol dein Abstimmungscouvert hervor, füll deinen Stimmzettel aus und wirf ihn noch heute in den nächsten Briefkasten.