Woche gegen Rassismus 2023
Mit dem Schwerpunktthema Antibalkan-Rassismus
Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X vom 20. bis 26. März 2023 die Woche gegen Rassismus um.
Podiumsdiskussion «Antibalkan-Rassismus» mit anschliessendem Apéro
am Montag, den 20. März 2023 um 19.00 Uhr im Forum des kHaus in Basel
mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität im Präsidialdepartement) und einem Inputreferat von Myrsini Arvanitis (Historikerin)
anschliessend eine Podiumsdiskussion mit Arzije Asani (Audiovisual Storyteller) und Endrit Sadiku (Projektleiter Jugendapp Basel), moderiert von Merita Shabani (baba news)
Darüber hinaus engagieren sich folgende Partnerorganisationen mit einem antirassistischen Projekt in Kooperation mit Radio X:
- Mo, 20. März im Foyer Theater Basel: Woman* Life Freedom, iranische Sängerin Golnar Shahya und Band
- Mo, 20. März um 18.30 Uhr in der Villa Crescenda: Einfrautheaterstück von dasventil in Zusammenarbeit mit Stopp Rassismus und Crescenda. Im Einfraustück macht sich Bettina Zimmermann, Leiterin des nationalen Kompetenzzentrum, Gedanken, wie man Menschen kompetent willkommen heissen kann. Per Audioeinspielung kommen Geflüchtete mit Unerhörtem zu Wort. Anschliessend Podium (moderiert von Adelina Arendarska) und Apéro.
- Vom Di, 14. bis So, 26. März im Theater Basel: Mahnwache für iranische Frauen*
- Di, 21. März über den Tag verteilt auf Radio X: "remix dekolonial", akustischer Stadtrundgang
- Mi, 22. und So, 26. März vor dem Blauen Haus in Basel: Frauenstadtrundgang Basel "remix dekolonial"
- Mi, 22. März um 20 Uhr im Humbug: Konzert von Sevdalinka mit dem Duo Jelena und Nermin
- Do, 23. März um 18 Uhr in der Kunsthalle Basel: Podiumsdiskussion und open mic von Xtanbul
- Mi, 23. März um 16.30 Uhr: Schreibworkshop "Halt die Presse" der GGG Stadtbibliothek Basel/Jugendapp
- Fr, 28. April um 19.00 Uhr in der Union, Oberer Saal: Theatertraining, offener Theaterworkshop mit Fokus auf die Themen Rassismus, Diskriminierung. Verein Niemandsland in Kooperation mit Stopp Rassismus
- März/April: Netzwerk Antirassismus Stammtisch, Rassismusstammtisch für Betroffene in Basel (safe space)
- März/April: World Café Selfcare für PiPoC**: Austausch und Empowerment von und für Rassismusbetroffene
- Fr, 5. Juni um 19.00 Uhr: Planet 13 lädt ein zur Lesung von Kurztexten, Gedichten und Zitaten
- Juni 2023: Hör(t) mal hin! Hörstationen im öffentlichen Raum von Afro Basel
- September 2023 in der Klara: Living Library, lebendige/lebende Bibliothek zum Thema Diskriminierung
Gericht im Ausstand: Befangenheit bei den Basel Nazifrei-Prozessen
Das Appellationsgericht Basel schickt sieben Strafrichter:innen in den Ausstand. Sie erwecken den Anschein von Befangenheit in den Basel Nazifrei-Prozessen. Radio X spricht mit dem Verteidiger Andreas Noll und dem ehemaligen Strafrichter Peter Albrecht. von Ben Haab
24.05.08 Gericht im Ausstand
Das Appellationsgericht Basel schickt sieben Strafrichter:innen in den Ausstand. Sie erwecken im Fall Basel Nazifrei den Anschein von Befangenheit.
Das Appellations-Gericht habe mutig entschieden, als es sieben Richter:innen in den Ausstand geschickt habe wegen des Verdachts auf Befangenheit, meint Andreas Noll, einer der Anwält:innen der Kläger:innen. Doch von vorne, worum geht es?
2018 demonstrierten in Basel 2000 Menschen gegen die rechtsextreme Partei Pnos. Die Demonstration eskalierte und es flogen Steine. Im Nachhinein zeigten Videoaufnahmen, dass es die Polizei war, welche die Eskalation provozierte. Mit Gummischrot schoss sie in die Menge – als Ablenkungsmanöver, um die Rechtsextremen vom Platz zu führen. Zum Zeitpunkt, als das Video, das die Eskalation dokumentiert, publik wurde, liefen bereits diverse Verfahren gegen Demonstrierende, die sich gegen die Pnos versammelt hatten.
Vom BAZ-Interview…
Ein Urteil löste ein besonderes Medienecho aus. Der Richter René Ernst sprach für eine junge Frau, die nachweislich nur an der Demonstration teilgenommen hatte, eine Strafe von 8 Monaten unbedingt aus. Dieses Urteil wurde als zu hart kritisiert, unter anderem vom emeritierten Strafrechtsprofessor und ehemaligen Richter Peter Albrecht, der auch in diesem Beitrag zu hören ist. René Ernst rechtfertigte das Urteil darauf hin öffentlich in einem Interview in der BAZ. Die aussergewöhnliche Aktion – Richter:innen begründen ihre Urteile nur schriftlich, am Ende eines Prozesses – sollte ein juristisches Nachspiel haben. Die Verteidiger:innen ziehen vor das Appellationsgericht, um die Richter:innen des Strafgerichts in den Ausstand zu schicken. Der Vorwurf: Befangenheit. Da René Ernst die Demonstration insgesamt beurteilt habe und nicht nur den spezifischen Fall und da noch diverse weitere Verfahren hängig seien, könnten die übrigen Richter:innen nicht mehr unbefangen urteilen. Vor dem Appellationsgericht blitzten die Verteidiger:innen zuerst ab. Erst ein Urteil des Bundesgerichts zwang das Appellationsgericht, sich dem Fall anzunehmen und die Frage zu klären, ob die Richter:innen befangen seien.
… zum Protokoll der internen Absprache
Bei dieser Untersuchung bestätigte sich ein Verdacht, der schon länger gehegt wurde: Die Richter:innen haben sich intern abgesprochen. Im Frühling 2021 machte die Wochenzeitung bereits interne E-Mails publik, die auf interne Absprachen hindeuteten. Der Richter René Ernst stritt jedoch immer ab, dass diese über kurze Gespräche am Kaffeeautomaten hinausgegangen seien. Im Sommer 2023 reichte das Strafgericht dann allerdings ein 12 Seiten langes Protokoll beim Appellationsgericht Basel ein, das eine Sitzung dokumentiert, in dem die 7 Richter:innen sich auf eine gemeinsame Linie einigten. Auch darüber, dieses Protokoll einzureichen, scheint es Absprachen gegeben zu haben, wie der Verteidiger Andreas Noll im Gespräch mit Radio X erklärt. Für den ehemaligen Richter Peter Albrecht scheint es klar, dass man versucht habe, diese Absprachen zu vertuschen. Er hofft, dass das Strafgericht aus dieser „Dummheit“ etwas lerne und künftig die rechtsstaatliche Sensibilität an den Tag legt, die man von Strafrichter:innen eigentlich erwarten könnte.
Ist der Justizskandal damit beendet?
Die Prozesse rund um die Basel Nazifrei Demonstration von 2018 werden die Justiz weiter beschäftigen. Wie lange sie noch dauern werden, lässt sich noch nicht sagen, meint Andreas Noll. Auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und könnte theoretisch von beiden Seiten noch angefochten werden. Mit den 7 Richter:innen im Ausstand verbleiben nur noch 3 Richter:innen am Strafgericht, die im Fall Basel Nazifrei nicht den Anschein von Befangenheit erwecken. Die Verteidigung strebte aufgrund der persönlich-beruflichen Nähe der verbleibenden drei zu den befangenen Richter:innen eine ausserkantonale Abwicklung der Prozesse an. Dieser Forderung ist das Strafgericht nicht nachgekommen.
Dass das 12-seitige Protokoll der internen Absprache der Richter:innen erst nach dem Urteil vom Bundesgericht beim Appellationsgericht eingereicht wurde, wirft nicht das beste Licht auf das Basler Strafgericht. Bestehen bleibt auch die Frage, ob die verbleibenden drei Richter:innen noch mit der notwendigen Unabhängigkeit an die Basel Nazifrei-Fälle gehen können. Hängig ist darüber hinaus eine ausserkantonale Untersuchung gegen die Basler Staatsanwaltschaft, wegen Beweismittelmanipulation. Ganz ist der Basler Justizskandal mit dem Ausstand der möglicherweise befangenen Richter:innen also noch nicht vom Tisch.