Aktionswoche gegen Rassismus 2025 ©Fachstelle Integration und Antirassismus BS

 
 
Aktionswoche gegen Rassismus 2025

Dank der finanziellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung organisiert Radio X im Rahmen der Aktionswoche gegen Rassismus vom 17. bis 23. März 2025 die Auftaktveranstaltung zum Thema Hass im Netz, eine öffentliche Aktion mit dem Verein Frauenstadtrundgang sowie mit einer Schulklasse 1. Sekundar Drei Linden in Basel.

Darüber hinaus bringen wir ein intensives Radioprogramm über Antirassismus.

- Portrait der Organisation Netpathie am 20.03. um 7.15, 9.15, 12.15 und 17.15h

 - Beitrag zu «Was ich dir nicht sage» von Anja Nunyola Glover am 21.03. um 7.15, 9.15, 12.15 und 17.15h

- 1. Klässler:innen der Sek Drei Linden beschäftigen sich mit den Folgen der Kolonialisierung und dem aktuell grassierenden Rassismus. Sie präsentieren ihre Gedanken, Diskussionen, Aktionen und Statements am Mikrofon. Am 21.03. um 8.00, 10.00, 11.00, 13.00, 15.00 und 16.00h


- Beitrag zu «Tabak und Schokolade» von Martin R. Dean am 24.03. um 7.15, 9.15, 12.15 und 17.15h

 

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Öffentliche Aktion in Zusammenarbeit mit einer Schulklasse und dem Verein Frauenstadtrundgang

1. Klässler:innen der Sek-Schule Drei Linden nahmen an einem Workshop des Frauenstadtrundgangs über Rassismus und Kolonialismus teil. Nach einem kurzen Radiocrashkurs wagten sich die 12- und 13-Jährigen auf die Strasse für eine Umfrage bei Passant:innen, in den Zoo Basel für ein Interview, ans Studiomikrofon für ein Rollenspiel oder eine Präsentation, welche Schlüsse und Meinungen sie sich nach der intensiven Beschäftigung mit Antirassismus bildeten. 
Hier kannst du die sechs Hörstücke nachhören:

25.03.21 um 8.00h Serie Kolonialismus und Rassismus: Folge 1

Woche gegen Rassismus

25.03.21 um 10.00h Serie Kolonialismus und Rassismus: Folge 2

Woche gegen Rassismus

25.03.21 um 11.00h Serie Kolonialismus und Rassismus: Folge 3

Woche gegen Rassismus

25.03.21 um 13.00h Serie Kolonialismus und Rassismus: Folge 4

Woche gegen Rassismus

25.03.21 um 15.00h Serie Kolonialismus und Rassismus: Folge 5

Woche gegen Rassismus

25.03.21 um 16.00h Serie Kolonialismus und Rassismus: Folge 6

Woche gegen Rassismus

Eine fünfköpfige Gruppe auf einem Podium, davor Zuhörende von hinten
Das Podium am 17. März 2025 in der Halle 7 in Basel

 
Auftaktveranstaltung der Aktionswoche gegen Rassismus: Hass im Netz

Die Aktionswoche gegen Rassismus 2025 ist mit der Podiumsveranstaltung offiziell eröffnet: Am Montag, 17. März um 17:00h waren fünf Gesprächspartner:innen in der Halle 7 in Basel miteinander im regen Austausch.  Radio X bringt die anderthalb Stunden dauernde Diskussion als X-Plus-Sendungen in zwei Teilen. 

25.03.20 und 25.03.22 Podiumsdiskussion Hass im Netz

X-Plus in der Woche gegen Rassismus

25.03.27 und 25.03.29 Podiumsdiskussion 2. Teil

X-Plus

 

Auf dem Podium beginnt Sophie Achermann (Geschäftsführerin der Public Discourse Foundation, Gründerin Stop Hate Speech) ein Inputreferat über Hass im Netz. Es folgt ein weiteres Inputreferat von Peter Sopka (Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Kriminalpolizei, Leiter Dezernat Digitale Kriminalität), der seine Polizeiarbeit vorstellt.

Im Anschluss diskutieren Tamara Hürlimann (Kriminologin, Workshopleiterin Netpathie), Fathima Ifthikar (Generalsekretärin Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz), sowie Peter Sopka und Sophie Achermann über Rassismus und Diskriminierung im Netz.
Moderation: Elisa da Costa (Gründerin Blackfluencers und Afrokaana, Sendungsmacherin Djoliba bei Radio X).

 
Portrait über Netpathie


Eine Podiumsdiskussionsteilnehmerin an der Auftaktveranstaltung "Hass im Netz" ist eine Workshopleiterin von Netpathie: Tamara Hürlimann. Was steht hinter dem Non-Profit-Verein, was war die Gründungsidee und wie deckt das Team unterschiedliche Branchen ab? Ein Portrait.

25.03.20 Portrait Netpathie

Info

 

Susanne Lüscher und Petra Marty sind die Co-Gründerinnen, die vor dreieinhalb Jahren den Verein Netpathie ins Leben gerufen haben. Es geht um einen respektvollen Umgang, eine sorgfältige Kommunikation und eine angemessene Begleitung von Heranwachsenden in der Digitalisierung.

Susanne Lüschers Background ist das Bildungssystem bzw. die Pädagogik. Petra Marty arbeitet in ihrem übrigen Arbeitspensum in der Privatwirtschaft. Die beiden Netpathie-Mitarbeiterinnen sind überzeugt, dass sie sich ideal ergänzen, wenn es um Workshops und Weiterbildungen mit Eltern, Heranwachsenden, Fachpersonen und Mitarbeitenden von Unternehmen geht. Im Team von Netpathie gibt es auch Psycholog:innen, Grafiker:innen, SRF-Sendeleiter:innen, Krimonolog:innen Cybercrime, Heilpädagog:innen usw.

eine Gruppe Menschen sitzt auf einer Treppe
Das Team von Netpathie - leider unvollständig

 
Antirassistisches Buch von Anja Nunyola Glover

Ein Einblick in ihren täglichen Kampf gegen Rassismus, ihre psychischen und physischen Verletzungen sowie ein Buch für Empowerment und Selbstreflexion: Anja Nunyola Glover hat mit ihrem Debüt "Was ich dir nicht sage", das im Eigenverlag erschienen ist, viel angestossen und bewegt. 

Die light-skinned Schwarze, deren Wurzeln in Ghana und der Schweiz sind, schreibt mit vielen autobiografischen Angaben über ihren Alltag: ein diskriminierender Affront hier, ein lieb gemeintes, aber ausgrenzendes Kompliment da oder eine neugierige Frage nach ihrer "wirklichen" Herkunft dort.

Antirassistisch, hinterfragend, selbst reflektierend, oftmals ruhig, aber laut denkend spricht die Autorin in Du-Form verschiedene Menschen der Leser:innenschaft an, unter anderem ihre Mutter, Politiker:innen, Auftraggebende, aber auch unbekannte Passant:innen.

Zeitlich und regional aktuell ist eine Textpassage über die Rassismus-Debatte an der Basler Fasnacht passend. Anja Nunyola Glover beschreibt rassistische Diskriminierung einer Fasnachtsclique 2024, die im Namen der Narrenfreiheit und angeblichen Sujet-Kreativität Menschen im Dschungel darstellt. Wie positioniert sich das Fasnachts-Comité dazu? Wie sieht diese Debatte an der Luzerner Fasnacht aus?

Die Autorin trägt verschiedene antirassistische Aktualitäten zusammen und kommentiert sie in einem klaren Ton.

"Was ich dir nicht sage" ist im Dezember 2024 erschienen, bewegt sich zwischen den Genre Roman und Sachbuch und ist hoch auf den Bestsellerlisten des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes zu finden.

25.03.21 Was ich dir nicht sage von Anja Nunyola Glover

Infobeitrag in der Woche gegen Rassismus

 
 
Antirassistischer Roman "Tabak und Schokolade"

Der Basler Schriftsteller Martin R. Dean hat einen autobiografischen Roman geschrieben, der seine Kindheit auf der Karibikinsel Trinidad und Tobago und später im Wynental im Kanton Aargau thematisiert. In der Schweiz wurde und wird der Autor aufgrund seines Aussehens oft rassistisch angefeindet. Die Schweizer Schulen hätten ein grosses Po­ten­zi­al in der antirassistischen Sensibilisierung, sagt der ehemalige Lehrer Martin R. Dean. 

Als Gymnasiallehrer hat Martin Dean die Erfahrung gemacht, dass die Schüler:innen einen Motivationsschub erfahren, wenn ihre Migrationsgeschichte gesehen und anerkennt würde. Politische und literarische Diskussionen über Ressentiments, Hierarchien, Mikroaggressionen und Rassismus seien in den Schulen enorm wichtig, sagt er.

 

Ein Mann in Kittel und weissem Hemd in einem Garten, im Hintergrund ein Liegestuhl und eine gelbe Blume
©Ayse Yavas

25.03.23 Tabak und Schokolade von Martin Dean

Info in der Woche gegen Rassismus

Ein deformierter Dinosaurier-Drachen mit drei Armen, zu vielen Krallen und einem Flügel skatet durch eine Berglandschaft.

ChatGPT, klaust du unsere Kunst?

Während du mit ChatGPT Texte, Lyrics oder Gedichte generieren kannst, wandeln DALL-E 2, Stable Diffusion, Midjourney und co. deine Texte in Bilder um. Auch das Titelbild dieses Artikels wurde unter dem Prompt „Leonardo Da Vinci paints a dinosaur with a happy face standing on a skateboard“ generiert. Künstliche Intelligenz in der Kunst ist spannend, löst allerdings in der Kunst-Community auch Besorgnis aus und stellt die Frage nach Copyright. von Noemie Keller

23.02.15 KI in der Kunst

Künstliche Intelligenz in der Kunst: Wie steht es um die Urheberrechte?

Mit einem Klick Kunst erschaffen

Der Aufschrei in der Art Community ist gross, Künstler:innen und Content Creators sind wütend oder verunsichert, viele rufen zum Protest auf: „No to AI generated Images“, schallt es aus dem Internet.

Künstler:innen protestieren gegen AI-Art.

Es herrscht die Angst, von der KI ersetzt zu werden. Wer beauftragt dann noch Künstler:innen, wenn jede:r einfach selber Kunst generieren kann? Insbesondere dann, wenn der Stil von Kunstschaffenden nachgeahmt werden kann. Doch der Ärger hat noch einen weiteren Ursprung und um diesen zu ergründen, müssen wir uns zuerst veranschaulichen, wie KI-Kunst überhaupt entstehen kann. Grob erklärt: Das KI-System wird mit zig Bildern gefüttert, die quasi nach Motiv kategorisiert sind. So begreift das System, wie ein Hund, ein Baum oder ein Flugzeug aussieht, kann diese voneinander unterscheiden und weiss dementsprechend, was es je nach Text generieren muss. Nun stellt sich die Frage, woher diese Bilder stammen, die der KI gefüttert werden?

Viele von diesen Software-Tools grasen das Web ab und sammeln Bilder aus allen öffentlich zugänglichen Quellen des Internets. Das nennt man Web Scraping. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil, der fürs Trainieren der KI eingesammelt wird, urheberrechtlich geschützt.

Erklärt Prof. Dr. Alfred Früh, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht. Momentan laufen mehrere Gerichtsverfahren, in denen Kunstschaffende oder auch die Bilderagentur Getty Images gegen Stability AI klagen. Der Vorwurf: Für das Trainieren der KI seien urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet worden. Ob nun aber das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern das Urheberrecht verletzt, ist noch nicht vollumfänglich geklärt. Es bleibt abzuwarten, bis die Gerichte entscheiden. Hinzu kommt, dass diese Entscheide wohl je nach Rechtslage unterschiedlich ausfallen dürften.

Während die Urheberrechtsfrage beim Input in KI-Systeme noch nicht geklärt ist, stellt sich dieselbe Frage beim Output, bei den Bildern, die von der KI generiert werden. Hier ist die Lage klarer: Wenn die KI ein Bild generiert, das wegen dem Stil auch von Künstler:in XY stammen könnte, allerdings keinem seiner:ihrer Werke zu ähnlich sieht, ist das Bild urheberrechtlich einwandfrei.

Der Stil einer Person ist nicht schützenswert und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Nur konkrete einzelne Werke können geschützt werden“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Heisst also, nur wenn der Output dem Input zu ähnlich ist, ist das Urheberrecht verletzt. Im Stile von Kunstschaffenden hingegen Bilder zu generieren, verletzt keine Rechte. Dies gilt übrigens für alle Werkarten, sei es eine Zeichnung, ein Gedicht oder ein Lied. Bei der Musik muss allerding noch die Stimme in Betracht gezogen werden. Aktuelles Beispiel: David Guetta hat mit Hilfe von KI die Stimme von Eminem nachempfunden und in einen Song eingebaut.

Da kommen wir in ein anderes Rechtsgebiet, ins Persönlichkeitsrecht. Denn wieso sollte ich es mir bieten lassen, dass meine Stimme von jemandem generiert und in einem Zusammenhang verwendet wird, den ich vielleicht gar nicht als gut empfinde?

Zusammengefasst: Vorausgesetzt, es ähnelt nicht zu sehr dem Original-Input, was durchaus schwierig ist herauszufinden, darfst du alles, was du mit einer KI produzierst, ob Musik, Text oder Bild, frei verwenden. Allerdings gehört das KI-Generierte nicht dir. Es darf von allen verwendet werden, KI-Generiertes ist nicht urheberrechtlich geschützt.

„Die KI ist kein Mensch. Das kontinentaleuropäische Verständnis ist, dass es (für das Urheberrecht - Anm. d. Red.) eine geistige Schöpfung braucht und geistige Schöpfungen können nur Menschen kreieren“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Wenn du allerdings die KI wie ein Werkzeug benutzt, ein Werk nach deinen Vorstellungen gestaltest und über das blosse Generieren hinausgehst, wenn ein menschlicher Gestaltungswille erkennbar ist, kann es sein, dass das Urheberrecht dennoch bei dir liegt.

KI in der Kunst ist ein facettenreiches Thema, das viele Fragen aufwirft und dennoch erst in den Kinderschuhen steckt. Allerdings ist die KI so neu, dass sie noch nicht wirklich ins Gesetz eingebettet ist. Müsste man die KI also regulieren?

Alfred Früh: Ich denke nicht, dass man das Rechtssystem aufgrund eines neuen technischen Phänomens auf den Kopf stellen sollte. Natürlich hat es eine neue Qualität, aber in meinen Augen macht es wenig Sinn, die KI für alle Lebensbereiche zu regulieren. Das schafft man auch gar nicht. Was man stattdessen machen muss, ist zu schauen, wie sich die KI in den verschiedenen Regelungsbereichen auswirkt, also wie sich das Urheber-, Patent- oder Persönlichkeitsrecht anpassen muss. Da müsste man dran schrauben und sinnvolle Lösungen entwickeln, welche die Interessen gut ausgleichen.“

Künstliche Intelligenz steht erst am Anfang und ist dennoch omnipräsent: Ob als Tiktokfilter, ChatGPT oder DALL-E. Technik wird immer mehr in unseren Alltag integriert. Dass Kunstschaffende angesichts der aktuellen Entwicklungen Angst haben, überflüssig zu werden, ist verständlich. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die KI immer noch ein Werkzeug ist. Ein Werkzeug, das exzellent uns imitieren oder replizieren kann, für Neues braucht es allerdings immer noch den Menschen.

Ich kenne keine bessere Definition für das Wort Kunst als diese: Kunst – das ist der Mensch – Vincent Van Gogh.