Radio X und das Jugendkulturfestival sind seit Gründungszeiten eng miteinander verbunden. Radio X sendet auch in der Ausgabe 2021 live vom Festival: Wir übertragen Konzerte, Talks, Interviews, Slams und Lesungen von den Standorten Sommercasino und Klybeck live zu dir ins Wohnzimmer. Und an unserem "Bad-Taste-Henna"-Stand verunstalten JKF Artists deine Haut mit Motiven, die das "Wheel of Destiny" für dich bestimmt hat.

Wir senden an beiden Festivaltagen zwischen 17h und 01h live von den Standorten "Sommercasino" und "Padelhalle Klybeck".

Das Festivalprogramm ist online! Folgende Programmpunkte werden bei uns auf dem Sender stattfinden:

Freitag, 3.September 2021

Konzerte:

Talks/Lesungen/Slam-Poetry:

 

Samstag, 4.September 2021

Konzerte:

Talks/Lesungen/Slam-Poetry:

 

 

#badtastehenna

Wir wollen euch am JKF alle etwas aufhübschen! Deswegen gibt es an unserem Sendebus vor dem Sommercasino eine Henna-Tattoo-Session der etwas anderen Art. Kulturschaffende, die am JKF auftreten, sind die Tattoo-Artists, du ihre Leinwand. Schöne Schnörkel und Mandalas werden wohl eher Seltenheitswert haben, denn unsere Artists sind mehrheitlich Masters of Trash - dafür vollgas! Und auch bei der Wahl des Motivs hast du nicht viel mitzureden, denn die liegt ganz beim "Wheel of Destiny". Die Wahl des Orts, an dem du dein Henna-Tattoo willst, die überlassen wir dir aber natürlich noch, schliesslich gehört dein Körper dir und nur dir allein - vergiss das nicht! Vor zwei Jahren gab es einen regelrechten Ansturm und es entstand ein Sammelsurium an grandiosen Trash-Kuriositäten. Komm vorbei, triff die JKF-Artists und lass ein bisschen Trash in dein Herz!! wir sind an beiden Tagen zwischen 17h und 01h für dich da! #badtastehenna

Ja, auch die Schweiz hat ein Racial Profiling Problem

Nichtwissen schützt nicht. Der Entscheid vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt dazu, dass die Schweiz sich mit dem Problem von Racial Profiling auseinandersetzen muss. von Nahom Mehret

24.03.23 Racial Profiling

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Racial Profiling.

Im Jahr 2015 geriet Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Er wurde als einziger von der Polizei herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragte nach dem Grund für die Kontrolle, erhielt jedoch keine klare Antwort. Daraufhin weigerte er sich, sich auszuweisen. Die Konsequenz: Ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen. Wa Baile war mit dem Urteil nicht einverstanden und ist der Meinung, dass die Kontrolle aufgrund von Racial Profiling motiviert war.

Unter Racial Profiling versteht man sämtliche diskriminierenden Personen- und Fahrzeugkontrollen gegenüber Gruppen, die von Polizistinnen und Polizisten als "fremd" identifiziert werden. Dies umfasst Handlungen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder anderer äusserer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache ohne konkrete Verdachtsmomente ins Visier genommen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder wahrgenommener "Fremdheit" (humanrights.ch).

Wa Baile zog das Verfahren bis vor das Bundesgericht, aber auch dort wurde er abgewiesen. Schliesslich ging er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er recht bekam. Am 20. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass im Fall der Polizeikontrolle von Wa Baile drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorlagen. Das Gericht entschied, dass erstens die Kontrolle diskriminierend war, weil sie aufgrund seiner Hautfarbe erfolgte. Zweitens hatte das Schweizer Gericht nicht ausreichend effektiv geprüft, ob die Kontrolle diskriminierend motiviert war, und drittens stand Mohamed Wa Baile bezüglich seiner Beschwerde vor den Schweizer Gerichten kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung.

Katharina Boerlin, Co-Leiterin des Vereins Sans-Papier, betont die Bedeutung des Gerichtsentscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser macht deutlich, dass Racial Profiling auch in der Schweiz stattfindet. Bis heute wird von verschiedenen Stellen bestritten, dass Racial Profiling betrieben wird, wie zum Beispiel von der Kantonspolizei Basel-Stadt. In einer Stellungnahme, welche dem Radio X vorliegt, sagt die Kantonspolizei Basel-Stadt: "Die Kantonspolizei Basel-Stadt betreibt kein "Racial Profiling." Personenkontrollen seitens der Kantonspolizei richten sich nach den Vorgaben des Polizeigesetzes und finden nur statt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht." 

Boerlin hält es für naiv zu glauben, dass bei der Basler Polizei kein Racial Profiling betrieben wird. Zahlen, die belegen könnten, dass Menschen in der Schweiz aufgrund von Racial Profiling kontrolliert werden, gibt es nicht. Dies könnte sich jedoch mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ändern. Das Urteil zeigt, dass Racial Profiling auch in der Schweiz existiert. Nun ist es an der Politik, das Urteil ernst zu nehmen und mit neuen rechtlichen Leitlinien für Polizist:innen diskriminierenden Polizeikontrollen entgegenzuwirken. Eine schnelle Änderung ist jedoch nicht in Sicht. Dennoch ist der Fall von Mohamed Wa Baile wichtig, da er dazu führt, dass sich die Schweiz nun mit dem Phänomen des Racial Profilings in der Polizeiarbeit auseinandersetzen muss.

Die Allianz gegen Racial Profiling hat einen Flyer herausgegeben, der Menschen, welche von Racial Profiling betroffen sind, über ihre Rechte informiert: Kenn deine Rechte!

Und hier noch unsere Berichterstattung von der letzten Festivalausgabe, wenn du noch ein bisschen verweilen und in den Erinnerungen schwelgen möchtest: