Radio X und das Jugendkulturfestival sind seit Gründungszeiten eng miteinander verbunden. Radio X sendet auch in der Ausgabe 2021 live vom Festival: Wir übertragen Konzerte, Talks, Interviews, Slams und Lesungen von den Standorten Sommercasino und Klybeck live zu dir ins Wohnzimmer. Und an unserem "Bad-Taste-Henna"-Stand verunstalten JKF Artists deine Haut mit Motiven, die das "Wheel of Destiny" für dich bestimmt hat.
Wir senden an beiden Festivaltagen zwischen 17h und 01h live von den Standorten "Sommercasino" und "Padelhalle Klybeck".
Das Festivalprogramm ist online! Folgende Programmpunkte werden bei uns auf dem Sender stattfinden:
Freitag, 3.September 2021
Konzerte:
- 20:30h Delailah King
- 21:15h Shawtie La Fleur
- 21:30h Elia
- 22:30h Dysto
- 23:45h Skip
Talks/Lesungen/Slam-Poetry:
- 19:00h Radio X Talk: Tik Tok vs. Myself"
- 19:45h Lesung: Nadine Studer - Überraschung!
- 22:00h Slam-Poetry: Wortstellwerk - Offene Bühne
Samstag, 4.September 2021
Konzerte:
- 17:30h Nischua
- 18:45h Am Tae
- 20:00h Helen Ribi
- 21:15h TBA
- 22:45h Nomuel
- 23:45h "Was Ghetto?"
Talks/Lesungen/Slam-Poetry:
- 18:00h Lesung: Nora Friedlin - Ruf mich an (oder auch nicht)
- 19:30h Lesung: #writeforfuture
- 22:00h Slam Poetry: JKF Slam
#badtastehenna
Wir wollen euch am JKF alle etwas aufhübschen! Deswegen gibt es an unserem Sendebus vor dem Sommercasino eine Henna-Tattoo-Session der etwas anderen Art. Kulturschaffende, die am JKF auftreten, sind die Tattoo-Artists, du ihre Leinwand. Schöne Schnörkel und Mandalas werden wohl eher Seltenheitswert haben, denn unsere Artists sind mehrheitlich Masters of Trash - dafür vollgas! Und auch bei der Wahl des Motivs hast du nicht viel mitzureden, denn die liegt ganz beim "Wheel of Destiny". Die Wahl des Orts, an dem du dein Henna-Tattoo willst, die überlassen wir dir aber natürlich noch, schliesslich gehört dein Körper dir und nur dir allein - vergiss das nicht! Vor zwei Jahren gab es einen regelrechten Ansturm und es entstand ein Sammelsurium an grandiosen Trash-Kuriositäten. Komm vorbei, triff die JKF-Artists und lass ein bisschen Trash in dein Herz!! wir sind an beiden Tagen zwischen 17h und 01h für dich da! #badtastehenna
Das gilt neu im Kanton Basel Stadt
Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli
Schliessung von Restaurationsbetrieben
- Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
- Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
- Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.
Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich
- Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
- Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
- Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.
Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben
- Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
- Spielsalons und Casinos
- Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
- Erotikbetriebe
Veranstaltungen
- Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.
- Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
- Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.
Und hier noch unsere Berichterstattung von der letzten Festivalausgabe, wenn du noch ein bisschen verweilen und in den Erinnerungen schwelgen möchtest: