X_ARTS Festival - ein Sound- und Kunstfestival am 20. und 21. Oktober
Platz für Transformation und Utopien!
X_ARTS Festival: Radio X feiert seinen 25. Geburtstag mit einem Sound- und Kunstfestival!:
Nach 25 Jahren blicken wir stolz zurück und voller Mut in die Zukunft: Wir nehmen das Jubiläumsjahr zum Anlass, dem Wandel und den Utopien Platz zu schaffen. Wir laden am 20. & 21. Oktober zum Kunst- und Soundfestival „X_ARTS Festival“ in der TransBona Halle auf dem Dreispitz ein.
Radio X ist eine wichtige Radio-Plattform für regionales Musik-, Kultur- und Kunstschaffen. Diese Plattform wollen wir nun im physischen Raum erweitern. On air berichtet Radio X täglich über Konzerte, Ausstellungen, Festivals sowie über gesellschaftlich relevante Themen wie Vielfalt und Nachhaltigkeit. All dies verbinden wir nun in einem Festival, das auf den Gedanken der Weiterentwicklung, der Community und den Gemeinsamkeiten basiert.
Festival-Thema: Wandel, Transformation und Utopien
Radio X sieht sich als Plattform und Schnittstelle im Bereich Kultur, Wandel und Gesellschaft. Dies ist auch Thema des Festivals: Neue Herangehensweisen, neue Visionen einer Welt, die mitten im Wandel steht, stimmen zu einem neuen Kanon ein. Das Kurationsteam (Danielle Bürgin, Luzius Bauer, Clemens Fiechter) setzt sich zum Ziel, Kontraste zu erlauben und Gemeinsamkeiten zu schaffen.
Inspiration für das Publikum
Das Festival zeigt, wie Kunst dazu beitragen kann, eine bessere Zukunft zu gestalten. Live-Interaktionen und Radio-Talk-Formate sollen Anstösse für Veränderungsprozesse in der Gesellschaft, Kultur und Kunst geben. Ganz nach dem Motto: Lasst uns gemeinsam das Radio X Jubiläumsjahr feiern – mit euren Visionen, Utopien und Träumen. Erlebbar gemacht wird das Festival und seine Botschaften durch Videoinstallationen, Performances, Skulpturen, Klangkünstler:innen, elektronische Live-Acts und Talks.
HIER GEHT'S ZUM PROGRAMM. Im Sinne der Zugänglichkeit ist der Eintritt zum Festival gratis.
Öffnungszeiten: Freitag, 20.10., 17:30 bis 22 Uhr & Samstag, 21.10., 12 bis 22 Uhr.
Anfahrt: TransBona Halle, Florenz-Strasse 13 (mit ÖV: Tram 11 bis Freilager oder Tram 10/Bus 36 bis Dreispitz // Mit dem Auto von Basel City Richtung Münchenstein/Dreispitz-Freilager, Einfahrtstor 13, Parkhaus: Ruchfeld)
Communitygedanke
Die Musik- und Kunstschaffende stammen vorwiegend aus der Region und gehören zum Radio X Netzwerk. Zu den befreundeten Institutionen und Partner:innen von X_ARTS Festival gehört unter anderem HyperWerk Institut IXDM HGK Basel FHNW (HGK Basel FHNW), das HeK (Haus der elektronischen Künste), das Kunsthaus Baselland, das Offcut, iart, WerkZeichnerei, Point de Vue, Culturescapes, Sable & Chaux, Bar Rouine, PF25 und Norient.
Unterstützt wird das X_ARTS Festival durch Swisslos Fonds BS, Swisslos Fonds BL, Christoph Merian Stiftung Basel, die Eckenstein-Geigy Stiftung , die Gemeinde Münchenstein, die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, sowie durch die GGG Basel. Werde auch Du Supporter:in und ein FRIEND OF X_ARTS FESTIVAL und unterstütze uns in unserer Vision, Kunst und Musik fühlbar zu machen. Bereits gespendet hat unter anderem die Galerie Stampa am Spalenberg.
Supporte uns bei Interesse mit einem frei gewählten Beitrag für das «X_ARTS Festival» am 20. und 21. Oktober:
Stiftung Radio X, Oslostrasse 8, 4142 Münchenstein
IBAN-Nr.: CH 24 0900 0000 1916 9761 3
Zahlungszweck: Friend of X_ARTS Festival
Oder spende über unsere Website.
DANKE auch an die befreundeten Institutionen und Partner:innen des X_ARTS Festival gehört unter anderem die HGK Basel FHNW, das HeK (Haus der elektronischen Künste), das Kunsthaus Baselland, iart, das Offcut., Point de Vue, sowie die WerkZeichnerei Basel.
30 Jahre Gleichstellungsgesetz: Viel erreicht, noch viel zu tun
Vor 30 Jahren trat in der Schweiz das Gleichstellungsgesetz in Kraft – mit dem Ziel, Frauen und Männer im Arbeitsleben rechtlich gleichzustellen. Seither hat sich vieles verändert, doch die Debatte um gleiche Chancen und gleiche Löhne ist bis heute aktuell. Gleichzeitig hat sich auch das Verständnis von Gleichstellung weiterentwickelt und umfasst heute weitere Personengruppen. Was hat das Gesetz in den letzten drei Jahrzehnten bewirkt – und wo besteht weiterhin Handlungsbedarf? von Mathis Zeiser
26.07.23 30 Jahre Gleichstellungsgesetz
30 Jahre lang Gleichstellungsgesetz in der Schweiz
Ein Blick zurück
Vor 30 Jahren steckte das Internet noch in den Kinderschuhen. Viele spielten auf der Nintendo 64, und Handys konnten kaum mehr als telefonieren. Doch auch die Arbeitswelt sah damals anders aus: Frauen verdienten deutlich weniger als Männer, arbeiteten häufiger in schlechter bezahlten Berufen und wurden in vielen Positionen im Berufsleben benachteiligt.
Gleichzeitig trat in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, das bis heute den Arbeitsalltag vieler Menschen prägt: das Gleichstellungsgesetz. Doch warum brauchte die Schweiz überhaupt dieses Gesetz – obwohl die Gleichstellung von Frau und Mann bereits 15 Jahre zuvor in einem Artikel der Bundesverfassung festgeschrieben worden war?
Warum ein Gleichstellungsgesetz?
Der Artikel in der Bundesverfassung hat zwar ermöglicht, dass man Prozesse geführt hat aber es gab keine vergleichbaren Verfahren. Somit waren die Prozesse sehr lange und teuer. Nebstdem es keine etablierten Prozesse für diese Verfahren gab, wurde auch keine Sicherheit für die Frauen, die so ein Verfahren angetreten sind, gewährleistet.
Deshalb brauchte es zusätzlich ein Gesetz, damit die Gleichstellung auch tatsächlich gilt. Erst dadurch konnten Betroffene ihre Rechte einfordern und waren vor einer Kündigung geschützt. Das erklärt Regina Wecker. Sie ist ehemalige Professorin für Frauen- und Geschlechtergeschichte an der Universität Basel und präsidierte sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte als auch die Gesellschaft für Geschlechterforschung.
Der Weg zum Gesetz
Am 1. Juli 1996 trat also das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft. Vor allem auch der Frauenstreik von 1991 gab dem Ganzen nochmals neuen Schub. So entstand ein Gesetz, das die Gleichstellung nicht nur garantiert, sondern auch vor Gericht durchgesetzt werden kann.
Das Gesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben – zum Beispiel bei der Anstellung, beim Lohn, bei Beförderungen oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Die heutige Situation
Besonders die Lohnungleichheit ist nach wie vor ein aktuelles Thema und führt bis heute zu Diskussionen. Nach wie vor sind Frauenlöhne im Vergleich zu Männerlöhnen nach wie vor sehr viel niedriger. So seilaut Regina Wecker die Frage der Gleichbewertung von Frauenarbeit überhaupt noch nicht abgeschlossen.
Doch das Verständnis von Gleichstellung entwickelt sich laufend weiter. Drei Jahrzehnte später hat sich vieles verändert. Gleichzeitig sind neue Fragen hinzugekommen. Basel-Stadt hat deshalb sein kantonales Gleichstellungsgesetz erweitert – als erster deutschschweizer Kanton. Seit Juni 2025 gilt es auch für LGBTIQ-Personen.
Wie sieht es in Basel aus?
Zuständig für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags ist die Fachstelle für Gleichstellung und Diversität Basel-Stadt. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen im Kanton – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung – die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Eine Aufgabe, die sich durch ganz verschiedene Bereiche zieht und immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt, erklärt Evelyne Sturm, Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität.
Es gäbe weiterhin sehr viel zu tun, um die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Die Herausforderung dabei sei, dass es sehr viele Handlungsfelder gibt und die Ressourcen dabei seien beschränkt. Dadurch muss priorisiert werden und man könne nicht in allen Themenfeldern gleich aktiv sein.
30 Jahre später
Nach drei Jahrzehnten zeigt sich: Das Gleichstellungsgesetz hat Spuren hinterlassen. Bei der Lohnungleichheit hat es Betroffenen ein Mittel gegeben, sich gegen Diskriminierung zu wehren.
Trotzdem zeigt sich: Bei der Bezahlung gibt es noch immer Ungleichheiten. Frauen verdienen in der Schweiz pro Monat durchschnittlich 1364 Franken weniger als Männer. Rund die Hälfte dieses Unterschieds lässt sich durch unterschiedliche Ausbildung oder Arbeitsbranche erklären. Der andere Teil bleibt bis heute unerklärt.
Wie geht es weiter?
Vollständig erreicht ist die Gleichstellung also noch nicht. Aber ohne das Gleichstellungsgesetz wären viele Fortschritte kaum möglich gewesen. Parallel dazu sind auch in anderen Bereichen wichtige Veränderungen erfolgt – zum Beispiel im Familien- und Eherecht, wo die rechtliche Gleichbehandlung von Frau und Mann gestärkt wurde.
Und wie die Erweiterung des Gleichstellungsgesetzes in Basel-Stadt zeigt: Das Verständnis von Gleichstellung entwickelt sich ständig weiter. Die Frage ist deshalb nicht nur, was in den letzten 30 Jahren erreicht wurde – sondern auch, welche Schritte noch vor uns liegen.