Art Lab On Air

Der junge Blick auf die Kunst

Die Sendereihe «Art Lab On Air –der junge Blick auf die Kunst» versteht sich als Plattform des offenen Austauschs auf Augenhöhe über das, was junge Leute in der Kunst bewegt. Die Sendung entsteht in Kollaboration mit dem Jugendprojekt Art Lab der Fondation Beyeler, das jungen kunstbegeisterten Menschen ermöglicht, sich im Rahmen der Ausstellungen der Fondation Beyeler auszutauschen und eigene Vermittlungsformate für gleichgesinnte junge Leute zu entwickeln.

Das Team «Art Lab On Air» begleitet aus ihrer jungen Perspektive die Hörerschaft durch die aktuellen Ausstellungen der Fondation Beyeler und eröffnet einen Dialog zwischen Hörerschaft, Expertinnen und Experten sowie dem Art Lab-Team.

 

 

Carla Braun,19

Carla macht gerade ein Praktikum und weiß noch nicht was sie danach erwartet. Mit «Art Lab On Air» möchte sie Menschen zusammenführen und allen eine Möglichkeit bieten, sich frei über Kunst zu unterhalten.

Flavia Domenighetti, 25

Flavia studiert Management und treibt sich liebend gerne im Museum herum.  Sie nutzt diese einmalige Gelegenheit mit «Art Lab On Air», um andere junge Menschen für Kunst zu begeistern.

Mia Felice, 28

Mia studiert Kunstgeschichte und Geschichte. Sie diskutiert gerne mit Anderen darüber, was Kunst überhaupt ist und wie das Museum der Zukunft aussehen könnte.

Danielle Hubacher, 22

Danielle studiert Pharmazie und ist in ihrer Freizeit gerne aktiv. Sie ist bei «Art Lab On Air» dabei, weil sie den Diskurs mit Anderen und deren Sichtweisen über Kunst schätzt.

Malin Hunziker, 24

Malin möchte mit der Sendung einen Raum schaffen, in dem Fragen und Themen von jungen Menschen an die Kunstwelt Platz haben. Sie studiert internationale Beziehungen und interessiert sich für Journalismus und Fotografie.

Céline Kessler, 22

Céline studiert Multimedia Productions und verbindet gerne Tradition mit unkonventionellen, neuen Ansätzen.

Marina Merz, 21

Marina studiert Politik und Wirtschaft. Sie möchte ihre Freude für Kunst teilen und dem eine Stimme geben, was sonst nur sichtbar oder spürbar ist.

Lili Schurich, 20

Lili schliesst ihre Ausbildung zur Erzieherin in Deutschland ab. Sie besucht gerne Museen und setzt sich mit Anderen über die tiefere Bedeutung von Kunstwerken auseinander.

David Thüring, 24

David erfindet sich immer wieder neu und nimmt jeden Tag als Anstoss, um sich weiterzuentwickeln.

Logo Art Lab on Air
Bild von Carla Braun
Carla Braun
Flavia Domenighetti
Flavia Domenighetti
Mia Felice
Mia Felice
Danielle Hubacher
Danielle Hubacher
Malin Hunziker
Malin Hunziker
Céline Kessler
Céline Kessler
Marina Merz
Marina Merz
Lili Schurich
Lili Schurich
David Thüring
David Thüring

Sendetermine 

Samstag, 09.04.2022 16.00 Uhr «Georgia O’Keeffe»
Sonntag, 10.04.2022 10.00 Uhr Wiederholung «Georgia O’Keeffe»
Samstag, 11.06.2022 16.00 Uhr «Mondrian – Conservation Project»
Sonntag, 12.06.2022 10.00 Uhr Wiederholung «Mondrian – Conservation Project»
Samstag, 13.08.2022 16.00 Uhr «Mondrian live am Polyfon Festival»
Sonntag, 14.08.2022 10.00 Uhr Wiederholung «Mondrian live am Polyfon Festival»
Samstag, 12.11.2022 16.00 Uhr «25 Jahre Fondation Beyeler»
Sonntag, 13.11.2022 10.00 Uhr Wiederholung «25 Jahre Fondation Beyeler»

30 Jahre Gleichstellungsgesetz: Viel erreicht, noch viel zu tun

Vor 30 Jahren trat in der Schweiz das Gleichstellungsgesetz in Kraft – mit dem Ziel, Frauen und Männer im Arbeitsleben rechtlich gleichzustellen. Seither hat sich vieles verändert, doch die Debatte um gleiche Chancen und gleiche Löhne ist bis heute aktuell. Gleichzeitig hat sich auch das Verständnis von Gleichstellung weiterentwickelt und umfasst heute weitere Personengruppen. Was hat das Gesetz in den letzten drei Jahrzehnten bewirkt – und wo besteht weiterhin Handlungsbedarf? von Mathis Zeiser

26.07.23 30 Jahre Gleichstellungsgesetz

30 Jahre lang Gleichstellungsgesetz in der Schweiz

Ein Blick zurück

Vor 30 Jahren steckte das Internet noch in den Kinderschuhen. Viele spielten auf der Nintendo 64, und Handys konnten kaum mehr als telefonieren. Doch auch die Arbeitswelt sah damals anders aus: Frauen verdienten deutlich weniger als Männer, arbeiteten häufiger in schlechter bezahlten Berufen und wurden in vielen Positionen im Berufsleben benachteiligt.

Gleichzeitig trat in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, das bis heute den Arbeitsalltag vieler Menschen prägt: das Gleichstellungsgesetz. Doch warum brauchte die Schweiz überhaupt dieses Gesetz – obwohl die Gleichstellung von Frau und Mann bereits 15 Jahre zuvor in einem Artikel der Bundesverfassung festgeschrieben worden war?

Warum ein Gleichstellungsgesetz?

Der Artikel in der Bundesverfassung hat zwar ermöglicht, dass man Prozesse geführt hat aber es gab keine vergleichbaren Verfahren. Somit waren die Prozesse sehr lange und teuer. Nebstdem es keine etablierten Prozesse für diese Verfahren gab, wurde auch keine Sicherheit für die Frauen, die so ein Verfahren angetreten sind, gewährleistet.

Deshalb brauchte es zusätzlich ein Gesetz, damit die Gleichstellung auch tatsächlich gilt. Erst dadurch konnten Betroffene ihre Rechte einfordern und waren vor einer Kündigung geschützt. Das erklärt Regina Wecker. Sie ist ehemalige Professorin für Frauen- und Geschlechtergeschichte an der Universität Basel und präsidierte sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte als auch die Gesellschaft für Geschlechterforschung.

Der Weg zum Gesetz

Am 1. Juli 1996 trat also das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft. Vor allem auch der Frauenstreik von 1991 gab dem Ganzen nochmals neuen Schub. So entstand ein Gesetz, das die Gleichstellung nicht nur garantiert, sondern auch vor Gericht durchgesetzt werden kann.

Das Gesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben – zum Beispiel bei der Anstellung, beim Lohn, bei Beförderungen oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Die heutige Situation

Besonders die Lohnungleichheit ist nach wie vor ein aktuelles Thema und führt bis heute zu Diskussionen. Nach wie vor sind Frauenlöhne im Vergleich zu Männerlöhnen nach wie vor sehr viel niedriger. So seilaut Regina Wecker die Frage der Gleichbewertung von Frauenarbeit überhaupt noch nicht abgeschlossen.

Doch das Verständnis von Gleichstellung entwickelt sich laufend weiter. Drei Jahrzehnte später hat sich vieles verändert. Gleichzeitig sind neue Fragen hinzugekommen. Basel-Stadt hat deshalb sein kantonales Gleichstellungsgesetz erweitert – als erster deutschschweizer Kanton. Seit Juni 2025 gilt es auch für LGBTIQ-Personen.

Wie sieht es in Basel aus?

Zuständig für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags ist die Fachstelle für Gleichstellung und Diversität Basel-Stadt. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen im Kanton – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung – die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Eine Aufgabe, die sich durch ganz verschiedene Bereiche zieht und immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt, erklärt Evelyne Sturm, Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität.

Es gäbe weiterhin sehr viel zu tun, um die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Die Herausforderung dabei sei, dass es sehr viele Handlungsfelder gibt und die Ressourcen dabei seien beschränkt. Dadurch muss priorisiert werden und man könne nicht in allen Themenfeldern gleich aktiv sein.

30 Jahre später

Nach drei Jahrzehnten zeigt sich: Das Gleichstellungsgesetz hat Spuren hinterlassen. Bei der Lohnungleichheit hat es Betroffenen ein Mittel gegeben, sich gegen Diskriminierung zu wehren.

Trotzdem zeigt sich: Bei der Bezahlung gibt es noch immer Ungleichheiten. Frauen verdienen in der Schweiz pro Monat durchschnittlich 1364 Franken weniger als Männer. Rund die Hälfte dieses Unterschieds lässt sich durch unterschiedliche Ausbildung oder Arbeitsbranche erklären. Der andere Teil bleibt bis heute unerklärt.

Wie geht es weiter?

Vollständig erreicht ist die Gleichstellung also noch nicht. Aber ohne das Gleichstellungsgesetz wären viele Fortschritte kaum möglich gewesen. Parallel dazu sind auch in anderen Bereichen wichtige Veränderungen erfolgt – zum Beispiel im Familien- und Eherecht, wo die rechtliche Gleichbehandlung von Frau und Mann gestärkt wurde.

Und wie die Erweiterung des Gleichstellungsgesetzes in Basel-Stadt zeigt: Das Verständnis von Gleichstellung entwickelt sich ständig weiter. Die Frage ist deshalb nicht nur, was in den letzten 30 Jahren erreicht wurde – sondern auch, welche Schritte noch vor uns liegen.