Um was geht es bei der Änderung des Zivildienstgesetzes?
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann stattdessen Zivildienst leisten. Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass weniger Personen in den Zivildienst wechseln. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das Wichtigste zur Abstimmung im Überblick. von Noemie Keller
26.05.28 Änderung des Zivildienstgesetzes
Um was geht es?
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Militärdienstpflicht für Männer. Wer den Militärienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, stattdessen einen eineinhalbfach längeren zivilen Ersatzdienst zu leisten.
Im vergangenen Jahr verzeichnete der Zivildienst jedoch einen neuen Rekord: Über 7'200 Personen traten den Zivildienst an. Rund ein Drittel dieser Gesuche stammt von Männern, die mindestens die Rekrutenschule (RS) absolviert haben. Damit der Militärdienst die Regel bleibt und der Zivildienst die Ausnahme, haben Bundesrat und Parlament eine Gesetzesrevision mit sechs konkreten Massnahmen beschlossen.
Falls die Vorlage angenommen werden würde, wurde neu gelten:
- Wer aus dem Militär wechselt, muss neu mindestens 150 Tage Zivildienst leisten, unabhängig davon, wie viele Militärtage bereits absolviert wurden.
- Auch (Unter-)Offiziere müssen bei einem Wechsel in den Zivildienst 1.5-mal so viele Diensttage leisten, wie im Militär noch übrig wären.
- Zivildienst-Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Tiermedizin-Studium voraussetzen, sind nicht mehr erlaubt.
- Wer bereits alle Militär-Diensttage geleistet hat, darf nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um z. B. die jährliche Schiesspflicht zu umgehen.
- Zivildienstleistende müssen nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle Diensttage geleistet sind.
- Wer das Gesuch für den Zivildienst während der Rekrutenschule einreicht, muss den langen Einsatz von 180 Tagen im Jahr nach der Zulassung leisten.
Gegen diese Verschärfungen wurde das Referendum ergriffen, weshalb das Stimmvolk nun das letzte Wort hat.
Argumente der Befürworter:innen
Für das Pro-Lager ist die Revision dringend notwendig, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten.
- Zivildienst als Ausnahme stärken: Immer mehr Dienstpflichtige leisten Zivildienst, letztes Jahr ein Rekord von über 7'200 Männern. Der Zivildienst soll wieder das sein, wofür er verfassungsmässig gedacht ist: eine echte Ausnahme bei Gewissenskonflikten.
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Sicherung der Armeebestände: Für den Ernstfall benötigt die Armee effektiv rund 100'000 Leute. Da bei einem Aufgebot nie alle einrücken können (wegen Krankheit oder Auslandaufenthalten), braucht es auf dem Papier einen Puffer von 140'000 Eingeteilten. Weil ab 2028 die letzten Jahrgänge mit der alten, längeren Dienstpflicht entlassen werden, droht der Bestand laut Bund bis 2029 auf rund 125'000 Personen zu sinken. Die Vorlage soll helfen, den Personalbestand zu stabilisieren und die Armee zu sichern, gerade angesichts der geopolitischen Lage.
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Schutz von Ausbildungsinvestitionen: Die Revision nimmt gezielt jene 30 Prozent der Wechsler ins Visier, die bereits die RS hinter sich haben. In diese Männer hat die Armee bereits viel Steuergeld für die Ausbildung investiert. Das Pro-Lager fordert, dass diese Personen ihren Dienst auch im System Armee zu Ende führen.
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Kein "blauer Weg": Dass bei einer Annahme viele Junge den «blauen Weg» (die medizinische Ausmusterung) wählen, bestreiten die Befürwortenden. Die Hürden für ein entsprechendes Arztzeugnis seien hoch, die Zahlen seit Jahren konstant.
Argumente der Gegner:innen
Das Contra-Lager bezeichnet die Vorlage als schädlich, unverhältnismässig und diskriminierend.
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Massiver Personalmangel im Alltag: Laut der Botschaft des Bundesrates führt die Revision zu rund 40 Prozent weniger Zivildiensteinsätzen. Die Gegner warnen vor drastischen Konsequenzen: Diese Zivis würden genau dort fehlen, wo ohnehin schon akuter Personalmangel herrscht: in Spitälern, Pflegeheimen, Kitas, Schulen sowie im Umwelt- und Naturschutz.
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Armeebestände sind nicht gefährdet: Die Armee besitze derzeit sogar einen Überbestand. Zudem wurde die gesetzliche Obergrenze per 1. Juni aufgehoben, weshalb es der Armee nicht an Personal mangle. Eine Bestandsabnahme unter 140'000 Personen gefährde die Einsatzfähigkeit keineswegs.
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Gewissenskonflikte entstehen auch im Dienst: Ein Gewissenskonflikt muss nicht zwingend vor der Rekrutierung vorliegen. Er kann sich auch erst durch den konkreten Umgang mit der Waffe oder prägende Erlebnisse im Dienstalltag entwickeln. Zudem erbringen Zivis durch den eineinhalbfach längeren Dienst bereits heute den geforderten Tatbeweis.
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Armeeprobleme werden nicht gelöst: Die Armee werde nicht attraktiver, nur weil man den Zivildienst bestrafe, so die Gegner:innen Wer absolut nicht ins Militär wolle, werde einen Weg finden. Die Befürchtung: Junge Männer lassen sich vermehrt über den «blauen Weg» medizinisch ausmustern und fehlen am Ende sowohl der Armee als auch dem Zivildienst.
Parolenspiegel
Für die Änderung des Zivildienstgesetzes sind folgende Parteien:
FDP, SVP, Mitte, EDU und die Basler LDP.
Auch Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.
Dagegen sind:
SP, GLP, EVP, die Grünen und in Basel BastA!