Übersicht zu den Grossratswahlen Basel Stadt 2024

In einer Woche stehen in Basel-Stadt die Gesamterneuerungswahlen an: Parlament und Regierung werden neu gewählt. In unserem Politspecial erfährst du alles Wichtige zu den Wahlen und wie der Wahlprozess funktioniert. Heute nehmen wir den Grossen Rat genauer unter die Lupe. Mehr Infos zum Regierungsrat findest du auf unserer Website www.radiox.ch.   von Nahom Mehret

24.10.12 Grossratswahlen

Infos zu den Anstehenden Grossratswahlen 2024

In knapp einer Woche finden in Basel-Stadt die Gesamterneuerungswahlen statt. Das bedeutet, dass sowohl das Parlament als auch die Regierung von Basel-Stadt neu gewählt werden. In unserem Politspecial geben wir euch Hintergrundinformationen und erklären, wie genau die Wahl abläuft. Heute schauen wir uns den Grossen Rat genauer an. Falls du dich über den Regierungsrat informieren möchtest, kannst du das auf unserer Website www.radiox.ch tun.

Der Grosse Rat hat 100 Sitze und ist die Legislative, das heisst, er ist zuständig für die Ausarbeitung von Gesetzen und die Aufsicht über andere Behörden. Der Grosse Rat diskutiert die Gesetze, die der Regierungsrat vorschlägt, und jede Person aus dem Grossen Rat kann ihre Meinung dazu äussern. Diese Diskussionen finden in der Regel zweimal im Monat während der Grossratssitzungen im Rathaus statt. Neben der Gesetzesausarbeitung und der Kontrolle anderer Behörden entscheidet der Grosse Rat auch über alle Ausgaben des Kantons. Bei Ausgaben von mehr als 300.000 Franken muss der Grosse Rat diese zuerst genehmigen. Ausserdem legt der Grosse Rat die Steuern fest.

Da Basel-Stadt ein Stadtkanton ist, übernimmt der Grosse Rat sowohl die Aufgaben des Kantons- als auch des Stadtparlaments. Wie bereits erwähnt, hat der Grosse Rat 100 Mitglieder, die meisten davon gehören einer Partei an. Damit sind im Grossen Rat verschiedene Parteien vertreten. Zusammen bewilligen sie Gesetze ab oder heben diese auf. Zusätzlich kann jedes Mitglied neue politische Verstösse einbringen. Zusammengefasst bedeutet das, dass mit den Wahlen in einer Woche bestimmt wird, welche Parteien wie stark im Grossen Rat vertreten sind und damit auch, wer in den nächsten vier Jahren die politische Landschaft im Kanton Basel-Stadt mitgestalten wird.

Die Legislaturperiode des Grossen Rats dauert vier Jahre, das bedeutet, dass alle vier Jahre der Grosse Rat und die Regierung vom Basler Stimmvolk neu gewählt werden. Wenn du über 18 Jahre alt bist, in Basel-Stadt lebst und Schweizer Bürger:in bist, hast du das Recht zu wählen. Dafür hast du sicher in den letzten Tagen ein Wahlcouvert erhalten.

Im Wahlcouvert findest du deinen Stimmzettel, den Zettel zur Wahl des Regierungsrats und des Regierungspräsidenten sowie einen dicken Bogen mit 16 Listen. Auf diesen 16 Listen sind alle Personen aufgeführt, die sich für den Grossen Rat zur Wahl stellen. Dieses Jahr sind es 870 Kandidierende, davon 38,3 Prozent Frauen. Insgesamt stellen sich 96 Personen zur Wiederwahl auf. Ein Grund, warum jemand nicht erneut zur Wahl antreten darf, ist, wenn die Person bereits vier Legislaturperioden absolviert hat, also viermal gewählt wurde. Das bedeutet, dass eine Person maximal 16 Jahre im Grossen Rat sitzen darf. Sie muss dann eine Amtszeit aussetzen, bevor sie sich zur Wiederwahl stellen kann.

Aber wie genau wird gewählt? Alle Kandidierenden für den Grossen Rat treten in sogenannten Wahlkreisen an. Diese sind in Grossbasel-Ost, Grossbasel-West und Kleinbasel, Riehen und Bettingen unterteilt. Jeder Wahlkreis hat einen eigenen Wahlzettel. Das bedeutet, du findest in deinem Wahlcouvert nur die Wahlzettel für den Kreis, in dem du wohnst. Wichtig ist, dass du nur einen Wahlzettel abgibst.

In deinem Wahlcouvert findest du die Listen der Parteien mit ihren Kandidierenden. Die einfachste Art zu wählen, ist, eine Liste unverändert abzugeben. In diesem Fall gehen alle Stimmen an die gewählte Partei, und alle Kandidierenden erhalten eine Stimme. Du kannst die Liste aber auch nach deinem Interesse anpassen. Wenn du zum Beispiel eine bestimmte Person auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du sie auf der Liste durchstreichen. Deine Stimme geht dann zwar nicht an die durchgestrichene Person, zählt aber trotzdem für die Partei.

Wenn du die Chancen einer Person auf der Liste erhöhen möchtest, kannst du ihr eine zweite Stimme geben. Das kannst du entweder tun, wenn es noch eine freie Zeile auf der Liste gibt, oder wenn du jemanden durchgestrichen hast. Dies nennt man kumulieren. Es erhöht die Chancen der einzelnen Kandidat:in, beeinflusst aber nicht die Parteistimmen.

Eine weitere Option ist das Panaschieren. Das bedeutet, du kannst auch Personen von anderen Listen zu deiner bevorzugten Liste hinzufügen, wenn noch freie Plätze auf der Liste vorhanden sind oder du Namen durchgestrichen hast. Oder du erstellst einfach deine eigene Liste mit den Persönlichkeiten, von denen du glaubst, dass sie deine politischen Werte am besten vertreten. Achte dabei darauf, dass du auch die Kopfzeile ausfüllst und den Namen deiner gewünschten Partei dort angibst. Auf diese Weise werden leere Zeilen deiner Wunschpartei zugeordnet und gehen nicht verloren. Wenn du keine Partei angibst, werden leere Zeilen nicht zugeordnet und gehen somit verloren.

Jetzt weisst du, wie es funktioniert und wie du mitbestimmen kannst, wie das Basler Parlament in den nächsten vier Jahren aussehen wird. Also geh wählen – brieflich hast du noch Zeit bis Dienstag, den 15. Oktober, dann kommt deine Stimme auch sicher an – oder du gehst am Sonntag, dem 20. Oktober, vor 12 Uhr zur Urne.