Eine schwarze und eine weisse Hand halten sich
Belgische Street Art symbobilsiert diskriminierungsfreien Umgang ©Janina Labhardt

 
 
Woche gegen Rassismus 2023

 
Mit dem Schwerpunktthema Antibalkan-Rassismus

 

Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X vom 20. bis 26. März 2023 die Woche gegen Rassismus um. 

 

Podiumsdiskussion «Antibalkan-Rassismus» mit anschliessendem Apéro

am Montag, den 20. März 2023 um 19.00 Uhr im Forum des kHaus in Basel

mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität im Präsidialdepartement) und einem Inputreferat von Myrsini Arvanitis (Historikerin)

anschliessend eine Podiumsdiskussion mit Arzije Asani (Audiovisual Storyteller) und Endrit Sadiku (Projektleiter Jugendapp Basel), moderiert von Merita Shabani (baba news)

 

Darüber hinaus engagieren sich folgende Partnerorganisationen mit einem antirassistischen Projekt in Kooperation mit Radio X:

 

- Mo, 20. März im Foyer Theater Basel: Woman* Life Freedom, iranische Sängerin Golnar Shahya und Band

- Mo, 20. März um 18.30 Uhr in der Villa Crescenda: Einfrautheaterstück von dasventil in Zusammenarbeit mit Stopp Rassismus und Crescenda. Im Einfraustück macht sich Bettina Zimmermann, Leiterin des nationalen Kompetenzzentrum, Gedanken, wie man Menschen kompetent willkommen heissen kann. Per Audioeinspielung kommen Geflüchtete mit Unerhörtem zu Wort. Anschliessend Podium (moderiert von Adelina Arendarska) und Apéro.

- Vom Di, 14. bis So, 26. März im Theater Basel: Mahnwache für iranische Frauen* 

- Di, 21. März über den Tag verteilt auf Radio X: "remix dekolonial", akustischer Stadtrundgang

- Mi, 22. und So, 26. März vor dem Blauen Haus in Basel: Frauenstadtrundgang Basel "remix dekolonial"

- Mi, 22. März um 20 Uhr im Humbug: Konzert von Sevdalinka mit dem Duo Jelena und Nermin 

- Do, 23. März um 18 Uhr in der Kunsthalle Basel: Podiumsdiskussion und open mic von Xtanbul

-  Mi, 23. März um 16.30 Uhr: Schreibworkshop "Halt die Presse" der GGG Stadtbibliothek Basel/Jugendapp

- Fr, 28. April um 19.00 Uhr in der Union, Oberer Saal: Theatertraining, offener Theaterworkshop mit Fokus auf die Themen Rassismus, Diskriminierung. Verein Niemandsland in Kooperation mit Stopp Rassismus

- März/April: Netzwerk Antirassismus Stammtisch, Rassismusstammtisch für Betroffene in Basel (safe space)

- März/April: World Café Selfcare für PiPoC**: Austausch und Empowerment von und für Rassismusbetroffene

- Fr, 5. Juni um 19.00 Uhr: Planet 13 lädt ein zur Lesung von Kurztexten, Gedichten und Zitaten

- Juni 2023: Hör(t) mal hin! Hörstationen im öffentlichen Raum von Afro Basel

-  September 2023 in der Klara: Living Library, lebendige/lebende Bibliothek zum Thema Diskriminierung

 

Programmkalender mit Partnerorganisationen, die sich antirassistisch engagieren

Teilrevision Gesundheitsgesetz einfach erklärt

Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei nationale und der Kanton Baselland über eine kantonale Vorlage ab. Hier erfährt du alles über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. von Lea Kamber

24.09.12 Teilrevision Gesundheitsgesetz

Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab.

Das Wichtigste in Kürze

Am 22. September stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024 ab. Mit der Teilrevision möchte der Kanton Baselland die Bundesvorgaben umsetzen.

Ambulant tätige Ärzt:innen rechnen ihre Gesundheitsleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Der Kanton möchte genauer festlegen, unter welchen Bedingungen Ärzt:innen ihre Leistungen abrechnen dürfen. Zudem möchte der Kanton dem Regierungsrat die Möglichkeit geben, die Anzahl von abrechnenden Ärzt:innen dort zu begrenzen, wo es im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot gibt. Mit dieser Massnahme könne man Einsparungen in Millionenhöhe generieren. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von der Begrenzung ausgeschlossen werden. 

Im Detail

Das Bundesgesetz über die Krankenpflegeversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone ab dem 1. Juli 2025, die Anzahl der Ärzt:innen zu beschränken, welche ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Mit der Bundesvorlage soll die ungebremste Zunahme von ambulant tätigen Ärzt:innen verhindert und ein weiterer Anstieg der Krankenkassenprämien gedämpft werden. 

Mit der kantonalen Gesetzesanpassung wird festgelegt, welche Voraussetzungen Ärzt:innen erfüllen müssen, um ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Zudem soll dem Regierungsrat die Möglichkeit gegeben werden, die Anzahl der abrechnenden Ärzt:innen in den Fachgebieten zu reduzieren, bei welchen im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot vorhanden ist. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von den Massnahmen ausgeschlossen werden. 

Die beiden Basel haben diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen gewählt und die gleiche Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, da die beiden Basel im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten. In Basel-Stadt ist das Gesetz seit rund 2 Jahren gültig. Die beiden Basel weisen im schweizweiten Vergleich eine sehr hohe Ärzt:innendichte und dementsprechend auch eine hohe Prämienlast vor. Laut der FMH Ärztestatistik aus dem Jahre 2022 kommen in Basel 10,7 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner, während es in Zürich 5,5 und in Obwalden sogar nur 2,3 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner sind. 

Pro

  • Die Bundesvorgaben würden mit Augenmass umgesetzt werden, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung darunter leide.
  • In chirurgischen und technischen Fachgebieten würden ständig neue Angebote entstehen, was zu mehr Gesundheitskosten führe. Mit der Teilrevision könne man diese reduzieren.
  • Ohne die Einführung würden die Gesundheitskosten weiter ansteigen, mit der Regulierung könne man Kosten in Höhe von rund 7 Millionen einsparen

Contra

  • Die Wirtschaftsfreiheit von ambulant tätigen Ärzt:innen würde eingeschränkt und die damit verbundenen Einsparungen seinen für solch einen Eingriff nicht ausreichend.
  • Die Datenbasis sei nicht ausreichend, um die mittel- langfristigen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Kanton abzuschätzen.
  • Es könne zu einer Unterversorgung in bestimmten medizinischen Fachgebieten führen.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP X  
SVP   X
Grüne X  
EVP X  
GLP X  
FDP   X
Mitte X