Woche gegen Rassismus 2023
Mit dem Schwerpunktthema Antibalkan-Rassismus
Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X vom 20. bis 26. März 2023 die Woche gegen Rassismus um.
Podiumsdiskussion «Antibalkan-Rassismus» mit anschliessendem Apéro
am Montag, den 20. März 2023 um 19.00 Uhr im Forum des kHaus in Basel
mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität im Präsidialdepartement) und einem Inputreferat von Myrsini Arvanitis (Historikerin)
anschliessend eine Podiumsdiskussion mit Arzije Asani (Audiovisual Storyteller) und Endrit Sadiku (Projektleiter Jugendapp Basel), moderiert von Merita Shabani (baba news)
Darüber hinaus engagieren sich folgende Partnerorganisationen mit einem antirassistischen Projekt in Kooperation mit Radio X:
- Mo, 20. März im Foyer Theater Basel: Woman* Life Freedom, iranische Sängerin Golnar Shahya und Band
- Mo, 20. März um 18.30 Uhr in der Villa Crescenda: Einfrautheaterstück von dasventil in Zusammenarbeit mit Stopp Rassismus und Crescenda. Im Einfraustück macht sich Bettina Zimmermann, Leiterin des nationalen Kompetenzzentrum, Gedanken, wie man Menschen kompetent willkommen heissen kann. Per Audioeinspielung kommen Geflüchtete mit Unerhörtem zu Wort. Anschliessend Podium (moderiert von Adelina Arendarska) und Apéro.
- Vom Di, 14. bis So, 26. März im Theater Basel: Mahnwache für iranische Frauen*
- Di, 21. März über den Tag verteilt auf Radio X: "remix dekolonial", akustischer Stadtrundgang
- Mi, 22. und So, 26. März vor dem Blauen Haus in Basel: Frauenstadtrundgang Basel "remix dekolonial"
- Mi, 22. März um 20 Uhr im Humbug: Konzert von Sevdalinka mit dem Duo Jelena und Nermin
- Do, 23. März um 18 Uhr in der Kunsthalle Basel: Podiumsdiskussion und open mic von Xtanbul
- Mi, 23. März um 16.30 Uhr: Schreibworkshop "Halt die Presse" der GGG Stadtbibliothek Basel/Jugendapp
- Fr, 28. April um 19.00 Uhr in der Union, Oberer Saal: Theatertraining, offener Theaterworkshop mit Fokus auf die Themen Rassismus, Diskriminierung. Verein Niemandsland in Kooperation mit Stopp Rassismus
- März/April: Netzwerk Antirassismus Stammtisch, Rassismusstammtisch für Betroffene in Basel (safe space)
- März/April: World Café Selfcare für PiPoC**: Austausch und Empowerment von und für Rassismusbetroffene
- Fr, 5. Juni um 19.00 Uhr: Planet 13 lädt ein zur Lesung von Kurztexten, Gedichten und Zitaten
- Juni 2023: Hör(t) mal hin! Hörstationen im öffentlichen Raum von Afro Basel
- September 2023 in der Klara: Living Library, lebendige/lebende Bibliothek zum Thema Diskriminierung
Abstimmungsvorlage zum Gesetz über die Beruflichen Vorsorge
Auf nationaler Ebene stimmt das Schweizer Stimmvolk am 22.September über die Reform des Gesetz der Beruflichen Vorsorge (BVG) ab. Diese Reform will das Gesetz zur Beruflichen Vorsorge ändern. Da ein Komitee bestehend aus der SP, den Grünen und einzelnen Gewerkschaften das Referendum ergriffen hat, kommt es jetzt am 22. September zur Volksabstimmung. von Malik Iddrisu
24.09.13 Abstimmungsvorlage BVG
Am 22. September stimmt die Schweiz über die BVG Reform ab. Diese betrifft die Renten aus den Pensionskassen.
Die Renten aus der Altershinterlassenenvorsorge (AHV) und aus der beruflichen Vorsorge sollen dafür sorgen, dass pensionierte Schweizer:innen genügendend Rente erhalten und so nahe am Lebenstandard leben können, den sie während ihrer Zeit als Erwerbstätige hatten. Aktuell erwerbstätige Schweizer:innen, die mindestens 22‘050 Franken pro Jahr verdienen, zahlen jeden Monat Lohnbeiträge in die Pensionskasse. Ab einem Jahreslohn von 22‘050 ist eine Person BVG-versichert. Mit diesen Beiträgen sparen sich jene Erwerbstätige eine Rente an, welche ihnen ab der Pension ausbezahlt wird. Wieviel Rente eine Person verdient, bestimmt der Umwandlungssatz. Dieser ist ein Zahlenwert, welcher die Rente pro Jahr für eine pensionierte Person berechnet. Aktuell sind alle Erwerbstätige ab einem Lohn von 22‘050 Franken bei einer Pensionskasse versichert. Dabei wird ihnen jährlich automatisch ein Lohn von 25725 abgezogen. Von dem restlichen Jahreslohn wird zwischen 7-18 Prozent in die Pensionskasse gezahlt. Diesen Beitrag teilen dich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jeweils zur Hälfte. Wieviel Rente eine Person ab der Pensionierung kriegt, bestimmt der Umwandlungssatz. Dieser ist gesetzlich geregelt und berechnet die Rente, die ausbezahlt wird. Aktuell beträgt der Umwandlungssatz 6.8 Prozent. Die BVG Reform möchte nun Massnahmen für die Berufliche Vorsorge ergreifen.
Was die Einzahlung der Rente betrifft, will sie, dass höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen kommen. Dies soll geschehen, in dem neu 20 Prozent des Jahreslohns einer erwerbstätigen Person abgezogen werden und so ein höherer Restlohn von 80 Prozent bleibt. Weiter soll die Eintrittsschwelle für die Berufliche Vorsorge gesenkt werden. Neu sollen zudem Menschen bereits ab einem Einkommen von 19‘845 BVG-versichert werden und Lohnbeiträge in die Pensionskasse einzahlen.
Was die Auszahlung der Rente betrifft, verlangt die Reform, dass der Umwandlungssatz der Beruflichen Vorsorge neu 6 Prozent anstatt 6.8 Prozent beträgt. Dies würde zu einer Senkung der Rente führen. Aus diesem Grund sieht die BVG-Reform auch Ausgleichsmassnahmen vor, um trotzdem eine ausreichende Rente zu sichern.
Mit der BVG-Reform soll die Rente ausreichend finanziert werden. Des Weiteren sollen dadurch Teilzeit-Arbeitende zu einer Rente kommen, welche zuvor gar keine oder nur niedrige Beiträge aus der Pensionskasse erhalten haben.
Pro
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Die Befürworter:innen sagen, dass die BVG-Reform eine Anpassung an die höhere Lebenserwartung in der Schweiz sei.
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Weiter würden Teilzeitverdienende neu eine Berufliche Vorsorge bekommen. Menschen, welche Teilzeit arbeiten, hatten bisher keine oder nur eine geringe Rente aus den Pensionskassen.
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Die Massnahmen würde nur 15 Prozent der Schweiz betreffen. Nämlich jene Menschen, die bisher nur den Mindestbetrag an Rente aus den Pensionskassen erhalten haben.
Contra
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Laut den Gegner:innen würden die Schweizer:innen bei Annahme dieser Reform nur mehr Geld einzahlen, bekämen aber weniger Rente. Dies, weil der Umwandlungssatz gesenkt würde.
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Gerade Frauen, welche oft Teilzeit arbeiten und in vielen Fällen unbezahlte Care-Arbeit leisten, hätten nun noch weniger Geld pro Monat zur Verfügung. Und nach der Pension würden sie nicht mehr Rente bekommen, als vor der Reform.
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Die Rente sei laut den Gegner:innen der BVG-Reform eine Vorlage, von der vor allem die Finanzindustrie profitieren würde, zu welcher Immobilienfirmen sowie Banken gehören. Diese würde dadurch nur noch mehr Kapital zur Verfügung haben, mit der sie wirtschaften könne.
Parolenspiegel
| Ja | Nein | |
| SP | X | |
| GLP | X | |
| Die Mitte | X | |
| Grüne | X | |
| EVP | X | |
| FDP | X | |
| SVP | X | |