Woche gegen Rassismus 2023
Mit dem Schwerpunktthema Antibalkan-Rassismus
Dank der finanzellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle für Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung setzt Radio X vom 20. bis 26. März 2023 die Woche gegen Rassismus um.
Podiumsdiskussion «Antibalkan-Rassismus» mit anschliessendem Apéro
am Montag, den 20. März 2023 um 19.00 Uhr im Forum des kHaus in Basel
mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität im Präsidialdepartement) und einem Inputreferat von Myrsini Arvanitis (Historikerin)
anschliessend eine Podiumsdiskussion mit Arzije Asani (Audiovisual Storyteller) und Endrit Sadiku (Projektleiter Jugendapp Basel), moderiert von Merita Shabani (baba news)
Darüber hinaus engagieren sich folgende Partnerorganisationen mit einem antirassistischen Projekt in Kooperation mit Radio X:
- Mo, 20. März im Foyer Theater Basel: Woman* Life Freedom, iranische Sängerin Golnar Shahya und Band
- Mo, 20. März um 18.30 Uhr in der Villa Crescenda: Einfrautheaterstück von dasventil in Zusammenarbeit mit Stopp Rassismus und Crescenda. Im Einfraustück macht sich Bettina Zimmermann, Leiterin des nationalen Kompetenzzentrum, Gedanken, wie man Menschen kompetent willkommen heissen kann. Per Audioeinspielung kommen Geflüchtete mit Unerhörtem zu Wort. Anschliessend Podium (moderiert von Adelina Arendarska) und Apéro.
- Vom Di, 14. bis So, 26. März im Theater Basel: Mahnwache für iranische Frauen*
- Di, 21. März über den Tag verteilt auf Radio X: "remix dekolonial", akustischer Stadtrundgang
- Mi, 22. und So, 26. März vor dem Blauen Haus in Basel: Frauenstadtrundgang Basel "remix dekolonial"
- Mi, 22. März um 20 Uhr im Humbug: Konzert von Sevdalinka mit dem Duo Jelena und Nermin
- Do, 23. März um 18 Uhr in der Kunsthalle Basel: Podiumsdiskussion und open mic von Xtanbul
- Mi, 23. März um 16.30 Uhr: Schreibworkshop "Halt die Presse" der GGG Stadtbibliothek Basel/Jugendapp
- Fr, 28. April um 19.00 Uhr in der Union, Oberer Saal: Theatertraining, offener Theaterworkshop mit Fokus auf die Themen Rassismus, Diskriminierung. Verein Niemandsland in Kooperation mit Stopp Rassismus
- März/April: Netzwerk Antirassismus Stammtisch, Rassismusstammtisch für Betroffene in Basel (safe space)
- März/April: World Café Selfcare für PiPoC**: Austausch und Empowerment von und für Rassismusbetroffene
- Fr, 5. Juni um 19.00 Uhr: Planet 13 lädt ein zur Lesung von Kurztexten, Gedichten und Zitaten
- Juni 2023: Hör(t) mal hin! Hörstationen im öffentlichen Raum von Afro Basel
- September 2023 in der Klara: Living Library, lebendige/lebende Bibliothek zum Thema Diskriminierung
Das musst du zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wissen
Am 15. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei nationale Vorlagen ab: das Transplantationsgesetz, die Finanzierung von Frontex und das Filmgesetz. Auf kantonaler Ebene wird im Baselbiet über zwei Vorlagen abgestimmt: die Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson und die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Wir fassen hier für dich zusammen, um was es bei Letzterem genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef
22.05.06 Teilrevision Sozialhilfegesetz
Wir fassen die wichtigsten Punkte zur baselbieter Abstimmune zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes für dich zusammen.
Darum geht es
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sieht vor, dass Grundlagen für ein kantonales Assessmentcenter geschaffen werden. Dieses soll dann auch präventiv eingreifen. Der Grundbedarf vom 997 Franken pro Monat bleibt mit der Teilrevision bestehen. Sozialhilfebezüger:innen, die sich um eine Förderung bemühen, haben in den ersten zwei Jahren neu die Möglichkeit, Zuschüsse zu diesen 997 Franken zu erhalten. Dies durch einen Motivationszuschuss von 100 Franken oder einen Beschäftigungszuschuss von 80 Franken. Für Ersteren müssen Bezüger:innen ein Förderprogramm, eine Sprachförderkurs, einen Grundkompetenzkurs oder eine Berufsbildung absolvieren, für den Beschäftigungszuschuss muss ein Beschäftigungsprogramm besucht werden. Bei Langzeitbezüger:innen ist dagegen ein Abzug vorgesehen: Wer länger als zwei Jahre von der Sozialhilfe lebt, dem wird der Grundbedarf um vier Prozent (ca. 40 Franken) gekürzt. Von diesem Abzug ausgenommen sind unter anderem Mütter mit Kleinkindern unter zwölf Monaten, über 55-Jährige, die 20 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, oder Personen in Ausbildung.
Argumente dafür
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes setze positive Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, sagt Peter Riebli, Fraktionspräsident der SVP Baselland. Mit Motivations- und Beschäftigungszuschuss, einer besseren Unterstützung während der Erstausbildung oder der Übernahme von Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber würde der grösste Teil der Sozialhilfebezüger:innen mit der Teilrevision besser fahren als mit dem bestehenden Gesetz.
Argumente dagegen
Bei den Gegner:innen stösst vor allem der Abzug um vier Prozent nach zwei Bezugsjahren auf Widerstand. Für Menschen, die bereits wenig Geld haben, seien 40 Franken weniger ein einschneidender Eingriff, sagt Miriam Locher, Präsidentin der SP Baselland. Dazu würden Armutsbetroffene mit der Abstimmung stigmatisiert werden. «Das ist auch etwas, was immer wieder genannt wird, auch im Landrat, von den sozialhilfebeziehenden Menschen, die in der Hängematte liegen, was keineswegs der Realität entspricht», sagt Locher.
Parolenspiegel
| Ja | Nein | Stimmfreigabe | |
| Mitte | X | ||
| FDP | X | ||
| EVP | X | ||
| EDU | X | ||
| SVP | X | ||
| SP | X | ||
| Grüne | X | ||
| GLP | X |