Um das geht es beim Covid-19-Gesetz
Am 13. Juni stimmen wir darüber ab, ob das Covid-19-Gesetz in Kraft bleibt oder im September ausser Kraft tritt. Doch um was geht es beim Covid-19-Gesetz? Was sagen die Befürworter:innen und Gegner:innen? von Noemie Keller
Covid-19-Gesetz
Am 13. Juni stimmen wir über das Covid-19-Gesetz ab.
Darüber stimmen wir ab:
Als die Corona-Pandemie im Frühling 2020 die Schweiz erreichte, musste der Bundesrat Massnahmen egreifen. Die meisten dieser Massnahmen konnte er aufgrund des Epidemiengesetzes ergreifen. Doch gewisse Massnahmen, wie die Finanzhilfen, sind in diesem Gesetz nicht enthalten, darum musste der Bundesrat sich aufs Notrecht stützen. Da dieses aber auf sechs Monate befristet ist, erarbeitete er das Covid-19-Gesetz, welches im September 2020 sofort in Kraft trat. Gegen dieses Gesetz wurde von den Verfassungsfreunden das Referendum eingelegt und am 13. Juni stimmen wir darüber ab, ob das Gesetz in Kraft bleibt oder im September 2021 ausser Kraft tritt.
Doch um was geht es im Gesetz?
Das Covid-19-Gesetz bezieht sich nur auf die Coronakrise und kann nicht auf andere Pandemien bezogen werden. Das Covid-19-Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für Kurzarbeitsentschädigung und für die Entschädigung von Arbeitnehmenden und Unternehmen, die nicht arbeiten können oder dürfen. Es regelt die Härtefallhilfe für Restaurants, Hotels, Reisebüros oder die Eventbranche und die Unterstützung von Kultur, Sport und den Medien. Ausserdem kann der Bundesrat Ausnahmen bei der Medikamentenzulassung beschliessen. Ausnahmen bei der Zulassung von Impfstoffen sind nicht vorgesehen. Das Gesetz ist befristet, die meisten Artikel gelten zwar bis Ende 2021, einige wenige laufen allerdings erst später aus: 2022, 2023 oder 2031. Bis 2031 befristet ist eine der Insolvenz-rechtlichen Massnahmen, mit denen der Bundesrat Massenkonkurse verhindern will.
Wichtig: Die Coronamassnahmen, wie Maskenpflicht, das Einschränken der Sozialkontakte oder die Schliessung von Läden und Restaurants ist nicht Teil des Covid-19-Gesetzes, sondern im Epidemiengesetz geregelt.
Argumente der Befürworter:innen:
Das Covid-19-Gesetz sei nötig, weil es die gesetzliche Grundlage ist, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es erlaube die finanzielle Unterstützung und verhindere Massenarbeitslosigkeit und Massenkonkürse bei den kleinen Unternehmen, sagt SP-Nationalrätin Samira Marti: "Ohne dieses Gesetz würden diese Hilfen wegfallen, wir hätten von heute auf morgen massenhaft Kündigungen, weil die Unternehmen nicht wüssten, ob sie in drei Monaten noch ihre Arbeitnehmenden bezahlen könnten. Das wäre eine absolute Katastrophe." Ausserdem sei es wichtig zu verstehen, dass die Coronamassnahmen, wie die Schliessungen der Restaurants oder die Maskenpflicht, sich auf das Epidemiengesetz stützen. "Wer gegen diese Massnahmen ist, dem bringt es nichts, das Covid-19-Gesetz abzulehnen, denn das hat nichts damit zu tun", sagt Samira Marti. Desweiteren sei das Gesetz demokratisch entstanden und vom Parlament erlassen worden: "Von einer Diktatur zu sprechen oder zu behaupten, bei Annahme des Gesetzes ginge es noch zehn Jahre einfach so weiter, ist Verleumdung und "fake news"."
Argumente der Gegner:innen:
Auszug aus Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes: "Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen." Dieser Artikel würde dem Bundesrat eine totale Vollmacht verschaffen und so könne er noch 10 Jahre lang das Gesetz weiter verschärfen und verlängern. Weiter würde das Covid-19-Gesetz die Entschädigungen mit der Entrechtung der Schweizer Bevölkerung verbinden, sagt Michael Bubendorf, von den Verfassungsfreunden, die das Referendum ergriffen haben. "Wir wollen, dass der Zugang zu den Grundrechten nicht vom Impfstatus abhängig ist oder von den Arztneimittel- und Pharmakonzernen." Ausserdem sei die im Gesetz festgehaltene Medienförderung, schädlich, sagt Michael Bubendorf weiter: "Die Medien sollen der Wachhund der Regierung sein, nicht der Schosshund der Regierung." Weiter sei das Covid-19-Gesetz eine Erpressung der Bevölkerung, nur wer diesen Entrechtungen zustimmen würde, würde auch Entschädigung erhalten. Es gäbe bessere Lösungen für die Entschädigungen, als das Covid-19-Gesetz."Das Gesetz ist sowieso nur bis September 2021 gültig, dannach wollen wir zurück in die Normalität. Das können wir, in dem wir das Gesetz ablehnen, da es ja weitere Lockdowns finanziert", sagt Michael Bubendorf.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | X | |
Grünliberale | X | |
SP | X | |
FDP | X | |
EVP | X | |
Mitte | X | |
SVP | Stimmfreigabe | |
EDU | X |
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.