Neues Unterstützungsprogramm erfreut Nachtkulturszene

Das gestern von der Basler Regierung kommunizierte Unterstützungsprogramm für die Gastronomie und Hotellerie erfeut auch Vertreter:innen aus der Basler Bar- und Clubszene. Die finanzielle Unterstützung gilt vorerst für den Monat Dezember. Doch der Regierungsrat werde weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen, sagt Kaspar Sutter, Vorsteher des WSU.  von Danielle Bürgin

21.12.22 Unterstützung für Gastro, Bars und Clubs

Neues Unterstützungsprogramm erfreut Nachtkultur-Veranstaltende

Aufgrund der anfangs Dezember 2021 in Kraft getretenen behördlichen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat der Regierungsrat am 21.12.21 eine neue Verordnung zur Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie erlassen. Davon profitieren auch die Bars, Clubs und Kulturbetriebe. 

Dem Regierungsrat sei bewusst, dass die neuen Schutzmassnahmen eine starke Auswirkung auf die Betriebe der Nacht- und Kulturszene habe, sagt Kaspar Sutter gegenüber Radio X. "Darum war uns klar, als wir im Dezember weitere Massnahmen erlassen mussten, dass es eine wirtschaftliche Unterstützung für diese Betriebe braucht", so Sutter. 

Steffi Klär, jahrelang im Präsidium und immer noch für den Verein Kultur & Gastronomie sowie als Veranstalterin aktiv, zeigt sich erfreut über diese Meldung. Es sei wichtig, dass von Seiten Politik und Verwaltung Verständnis und aktive Unterstützung gegenüber der Nachtkultur und Gastronomie signalisiert werde. 

Doch sei nach zwei Jahren Pandemie ebenfalls wichtig, dass der Austausch zwischen verschiedenen Gremien weiter geführt werde. Damit spricht Steffi Klär die "Taskforce Nachtkultur" an. Diese befasst sich seit langem mit den Bedürfnissen der Nachtkultur im Zusammenhang mit den Covid-19-Schutzmassnahmen. Man müsse aus den Erfahrungen lernen, die gesammelt wurden. 

Zusammengefasst:
Die neue Verordnung der Basler Regierung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind. Als besonders stark betroffen gelten Betriebe, die im Monat Dezember 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt von Dezember 2018 und 2019 erleiden.

Das Unterstützungsprogramm gilt nur für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021, also für die Zeit, in der die kantonalen Schutzmassnahmen strenger sind als die des Bundes.

Der Regierungsrat wird weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen. Dies koordiniert mit dem Bund, der ab dem 1. Januar 2022 das Härtefallprogramm II plant.

Betriebe, die Anspruch auf Unterstützung haben, können ihre Anträge ab 3. Januar 2022 stellen.