VenuX
Die Sendung
Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*.
VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:
Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.
VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.
Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt.
Weitere spannende Links:
Music Directory (Helvetiarockt/CH)
Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)
Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)
Verein Les Belles de Nuits (ZH)
Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019).
Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche.
Teilrevision Gesundheitsgesetz einfach erklärt
Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei nationale und der Kanton Baselland über eine kantonale Vorlage ab. Hier erfährt du alles über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. von Lea Kamber
24.09.12 Teilrevision Gesundheitsgesetz
Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab.
Das Wichtigste in Kürze
Am 22. September stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024 ab. Mit der Teilrevision möchte der Kanton Baselland die Bundesvorgaben umsetzen.
Ambulant tätige Ärzt:innen rechnen ihre Gesundheitsleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Der Kanton möchte genauer festlegen, unter welchen Bedingungen Ärzt:innen ihre Leistungen abrechnen dürfen. Zudem möchte der Kanton dem Regierungsrat die Möglichkeit geben, die Anzahl von abrechnenden Ärzt:innen dort zu begrenzen, wo es im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot gibt. Mit dieser Massnahme könne man Einsparungen in Millionenhöhe generieren. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von der Begrenzung ausgeschlossen werden.
Im Detail
Das Bundesgesetz über die Krankenpflegeversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone ab dem 1. Juli 2025, die Anzahl der Ärzt:innen zu beschränken, welche ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Mit der Bundesvorlage soll die ungebremste Zunahme von ambulant tätigen Ärzt:innen verhindert und ein weiterer Anstieg der Krankenkassenprämien gedämpft werden.
Mit der kantonalen Gesetzesanpassung wird festgelegt, welche Voraussetzungen Ärzt:innen erfüllen müssen, um ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Zudem soll dem Regierungsrat die Möglichkeit gegeben werden, die Anzahl der abrechnenden Ärzt:innen in den Fachgebieten zu reduzieren, bei welchen im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot vorhanden ist. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von den Massnahmen ausgeschlossen werden.
Die beiden Basel haben diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen gewählt und die gleiche Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, da die beiden Basel im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten. In Basel-Stadt ist das Gesetz seit rund 2 Jahren gültig. Die beiden Basel weisen im schweizweiten Vergleich eine sehr hohe Ärzt:innendichte und dementsprechend auch eine hohe Prämienlast vor. Laut der FMH Ärztestatistik aus dem Jahre 2022 kommen in Basel 10,7 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner, während es in Zürich 5,5 und in Obwalden sogar nur 2,3 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner sind.
Pro
- Die Bundesvorgaben würden mit Augenmass umgesetzt werden, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung darunter leide.
- In chirurgischen und technischen Fachgebieten würden ständig neue Angebote entstehen, was zu mehr Gesundheitskosten führe. Mit der Teilrevision könne man diese reduzieren.
- Ohne die Einführung würden die Gesundheitskosten weiter ansteigen, mit der Regulierung könne man Kosten in Höhe von rund 7 Millionen einsparen
Contra
- Die Wirtschaftsfreiheit von ambulant tätigen Ärzt:innen würde eingeschränkt und die damit verbundenen Einsparungen seinen für solch einen Eingriff nicht ausreichend.
- Die Datenbasis sei nicht ausreichend, um die mittel- langfristigen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Kanton abzuschätzen.
- Es könne zu einer Unterversorgung in bestimmten medizinischen Fachgebieten führen.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
SP | X | |
SVP | X | |
Grüne | X | |
EVP | X | |
GLP | X | |
FDP | X | |
Mitte | X |