Woche der Berufsbildung 2023
Ausgabe 2023
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung.

OnAir
Mittwoch 10. Mai 2023
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe
08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl
08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf
09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe
09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis
10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe
11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe
11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl
12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe
12:15 Einblick in Pflegeberufe
13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe
13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in
14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe
15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt
15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in
16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor
16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg
17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch


Volksabstimmungen vom 19.November im Kanton Basel-Landschaft
Am 19.November stimmt der Kanton Basel-Landschaft über zwei Gesetzesvorlagen ab. Zum Einen über die Einführung einer Deponieabgabe für Baufirmen und zum Anderen über eine Änderung des Umweltschutzgesetzes. von Malik Iddrisu
23.11.11 Politspecial Abstimmungen BL
Am 19. November stimmt der Kanton Basel-Landschaft über zwei Gesetzesvorlagen ab. Über eine Einführung einer Deponieabgabe und einer Änderung des Umweltschutzgesetz.
Das Baselbiet stimmt am 19. November über eine Einführung von Deponieabgaben und die Änderung des Umweltschutzgesetzes ab. Die beiden Vorlagen hängen zusammen. Für eine Deponieabgabe im Kanton braucht es eine Verfassungsänderung betreffs des Umweltschutzgesetzes.
Eine Deponieabgabe ist eine Steuer pro Tonne Bauabfall, welche eine Baufirma auf eine Deponie ablädt, die der Regierungsrat verlangen könnte, sollte sich das Volk dafür entscheiden. Bisher haben die Baufirmen den Grossteil ihrer Bauabfälle auf Baudeponien entsorgt. Angesichts der Tatsache, dass der Platz auf den Deponien knäpper wird und die Baselbieter:innen den Aushub von neuen Deponien nicht befürworten, soll nun ein Teil des Bauabfalls in die Recycling-Wirtschaft verlagert werden und so mehrere Zwecke erfüllen: Mehr Finanzen gewinnen dank der Wiederverwertung von Baustoffen und Platz schaffen auf den Deponien.
Befürworter:innen dieser Gesetzesvorlage sind die SP, die Grünen, Grünliberalen, EVP, die Mitte und die FDP. Mitte-Landrat Simon Oberbeck sagt, die Preise für die Entsorguung von Bauabfall auf den Deponien seien sehr tief im Vergleich zu den Kösten, die Baufirmen für das Recycling ihrer Bauabfälle tragen müssten. Damit die Firmen in Zukunft mehr recyclen, brauche es eine Anpassung der Deponiekosten. Die Tatsache, dass viel weniger Bauabfall deponiert stat recyclet wird sei auch schlecht für die Umwelt.
Einziger Gegner der Deponieabgabe und der damit verbundenen Änderung des Umweltschutzgesetzes ist die SVP. Landrat der SVP Andreas Trüssel sagt, die Regierung müsse in diesem Fall nicht in das Bauwesen eingreifen. Das Bauen sei jetzt schon teuer und eine Deponieabgabe würde nicht dazu beitragen, dass die Baufirmen stärker auf die Recycling-Wirtschaft wechseln würden, da es für sie finanziell nicht rendiert.
Am 19.November bestimmt das Volk, ob die beiden Gesetzesvorlagen in Kraft treten werden