Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
Berufsbildungplus.ch

Teilrevision Gesundheitsgesetz einfach erklärt

Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei nationale und der Kanton Baselland über eine kantonale Vorlage ab. Hier erfährt du alles über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. von Lea Kamber

24.09.12 Teilrevision Gesundheitsgesetz

Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab.

Das Wichtigste in Kürze

Am 22. September stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024 ab. Mit der Teilrevision möchte der Kanton Baselland die Bundesvorgaben umsetzen.

Ambulant tätige Ärzt:innen rechnen ihre Gesundheitsleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Der Kanton möchte genauer festlegen, unter welchen Bedingungen Ärzt:innen ihre Leistungen abrechnen dürfen. Zudem möchte der Kanton dem Regierungsrat die Möglichkeit geben, die Anzahl von abrechnenden Ärzt:innen dort zu begrenzen, wo es im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot gibt. Mit dieser Massnahme könne man Einsparungen in Millionenhöhe generieren. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von der Begrenzung ausgeschlossen werden. 

Im Detail

Das Bundesgesetz über die Krankenpflegeversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone ab dem 1. Juli 2025, die Anzahl der Ärzt:innen zu beschränken, welche ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Mit der Bundesvorlage soll die ungebremste Zunahme von ambulant tätigen Ärzt:innen verhindert und ein weiterer Anstieg der Krankenkassenprämien gedämpft werden. 

Mit der kantonalen Gesetzesanpassung wird festgelegt, welche Voraussetzungen Ärzt:innen erfüllen müssen, um ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Zudem soll dem Regierungsrat die Möglichkeit gegeben werden, die Anzahl der abrechnenden Ärzt:innen in den Fachgebieten zu reduzieren, bei welchen im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot vorhanden ist. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von den Massnahmen ausgeschlossen werden. 

Die beiden Basel haben diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen gewählt und die gleiche Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, da die beiden Basel im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten. In Basel-Stadt ist das Gesetz seit rund 2 Jahren gültig. Die beiden Basel weisen im schweizweiten Vergleich eine sehr hohe Ärzt:innendichte und dementsprechend auch eine hohe Prämienlast vor. Laut der FMH Ärztestatistik aus dem Jahre 2022 kommen in Basel 10,7 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner, während es in Zürich 5,5 und in Obwalden sogar nur 2,3 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner sind. 

Pro

  • Die Bundesvorgaben würden mit Augenmass umgesetzt werden, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung darunter leide.
  • In chirurgischen und technischen Fachgebieten würden ständig neue Angebote entstehen, was zu mehr Gesundheitskosten führe. Mit der Teilrevision könne man diese reduzieren.
  • Ohne die Einführung würden die Gesundheitskosten weiter ansteigen, mit der Regulierung könne man Kosten in Höhe von rund 7 Millionen einsparen

Contra

  • Die Wirtschaftsfreiheit von ambulant tätigen Ärzt:innen würde eingeschränkt und die damit verbundenen Einsparungen seinen für solch einen Eingriff nicht ausreichend.
  • Die Datenbasis sei nicht ausreichend, um die mittel- langfristigen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Kanton abzuschätzen.
  • Es könne zu einer Unterversorgung in bestimmten medizinischen Fachgebieten führen.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP X  
SVP   X
Grüne X  
EVP X  
GLP X  
FDP   X
Mitte X