Woche der Berufsbildung 2024
Ausgabe 2024
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich über die Woche verteilt der Berufsbildung.
Woche der Berufsbildung 2024 ab sofort bis 17.5.
OnAir
Es können leichte Änderungen im Programm entstehen.
Montag
11:30 Grussbotschaft der Baselbieter Bildungsdirektorin: Monika Gschwind
16:30 Im Gespräch: Baselbieter Regierungspräsidentin Monica Gschwind im Interview
Dienstag
07:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
09:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
12:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
17:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
Mittwoch
07:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
09:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
12:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
16:00 Eltern als Wegweiser: Gesprächsrunde zur Berufswahl
17:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
Donnerstag
07:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
09:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
12:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
17:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
Freitag
07:15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
09:15 Start-up – Der Weg in die Selbstständigkeit
11:30 Neue Perspektiven: Das Laufbahnzentrum Pratteln im Fokus
12.15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
17:15 Start-ups – Der Weg in die Selbstständigkeit
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Die Woche der Berufsbildung ist eine Initiative der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch.
Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes im Überblick
In gut einer Woche stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über vier nationale Vorlagen ab: die Massentierhaltungsinitiative, die beiden Vorlagen zur AHV-Reform und die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Und gerade Letztere bereitet einigen Kopfzerbrechen. Wir erklären dir, um was es in der Vorlage genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef
22.09.17 Verrechnungssteuergesetz
Um was geht es bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer? Und wie argumentieren Befürworter:innen und Gegner:innen? Wir fassen für dich zusammen.
Darüber stimmen wir ab
Bevor wir zur Vorlage kommen, schauen wir uns kurz die Begriffe Obligationen, Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe an: Kaufst du zum Beispiel bei einem Unternehmen Obligationen, leihst du dem Unternehmen sozusagen Geld für einen gewissen Zeitraum aus. Während diesem Zeitraum erhältst du Zinsen auf das ausgeliehene Geld. So weit, so klar. Nun zieht der Bund von diesen Zinsen, die du durch deine Obligationen erhältst, eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab. Du erhältst folglich noch 65 Prozent deiner Zinsen. Das Geld ist aber nicht unbedingt weg, denn Personen, die in der Schweiz leben, erhalten diese Verrechnungssteuer eins zu eins zurück. Einzige Voraussetzung: Sie müssen die Zinsen, die sie für Obligationen erhalten, bei der Steuererklärung angeben. Anders sieht es bei Unternehmen aus oder wenn eine Person im Ausland lebt. Hier müssen Gesuche eingereicht werden, um die Verrechnungssteuer zurückerstattet zu bekommen, was nicht immer möglich ist. Ein letztes Wort noch zur Verrechnungssteuer: Diese gilt nur dann, wenn die Obligation in der Schweiz auf de Markt gebracht worden ist. Nun gibt es noch die Umsatzabgabe. Diese wird auf den Kauf oder Verkauf von einer Obligation an den Bund gezahlt. Du kannst sie dir etwas wie eine Mehrwertsteuer auf inländische Obligationen vorstellen.
Mit diesem Vorwissen nun zur Gesetzesänderung, über die wir abstimmen: Bundesrat und Parlament wollen die Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe für neue inländische Obligationen abschaffen. Bei Obligationen, die bereits existieren, würde auch mit der Gesetzesänderung weiter die Verrechnungssteuer anfallen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, weswegen wir nun darüber abstimmen.
Argumente der Befürworter:innen
- Die Schweiz könne mit der Reform ihren Standortnachteil, den sie wegen der Verrechnungssteuer gegenüber anderen Ländern habe, eliminieren.
- Mit der Gesetzesänderung würden Steuereinnahmen in die Schweiz zurückgeholt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Argumente der Gegner:innen
- Da die Verrechnungssteuer eine Sicherungssteuer sei, würde die Reform Steuerhinterziehung erleichtern.
- Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen führe zu Mindererträgen, die dann in den Staatsfinanzen fehlen würden.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
EDU | X | |
FDP | X | |
LDP | X | |
Mitte | X | |
SVP | X | |
GLP | X | |
EVP | X | |
Grüne | X | |
SP | X | |
BastA! | X |
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.
Nun liegt es an dir, hol dein Abstimmungscouvert hervor, füll deinen Stimmzettel aus und wirf ihn noch heute in den nächsten Briefkasten.