airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Abstimmung zum Covid-19-Gesetz, die Zweite. Worum es dieses Mal geht.

Im Juni haben wir in der der Schweiz zum ersten Mal über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Jetzt am 28. November tun wir es wieder. Doch unterscheiden sich die Inhalte der beiden Abstimmungen sehr. Wir erklären, worum es bei dieser Abstimmung zum Covid-19-Gesetz genau geht. von Julia Brogli

21.11.15 Politspecial Covid-19-Gesetz

Politspecial zu der Abstimmung vom 28. November 2021 über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes.

Darum geht es

Das Parlament hat im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes dringliches Bundesgesetz. Das heisst, es tritt sofort in Kraft und ist zeitlich beschränkt. Das Gesetz befähigt den Bunderat zum Beispiel dazu, möglichst schnell und unkompliziert mit neuen Einschränkungen und Lockerungen auf die pandemische Lage reagieren zu können, lenkt ihn aber auch gleichzeitig mit Vorgaben und Richtlinien. Da die Pandemie jedoch sehr unberechenbar verläuft, wurde das Covid-19-Gesetz im Verlauf des letzten Jahres immer mal wieder vom Parlament angepasst. So auch am 19. März 2021. An diesem Tag verabschiedete das Parlament gleich mehrere Gesetzesänderungen:

Ausweitung der Hilfegelder

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Schaffung der rechtlichen Grundlagen für das Contact-Tracing-System und das Covid-Zertifikat

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Befreiung der Quarantäne für all jene, die zwar Kontakt hatten mit einer infizierten Person, jedoch bereits vollständig geimpft oder genesen sind.

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Festlegung von weiteren Vorgaben für den Bundesrat. So muss er die Kantone in der Krisenbewältigung stärker miteinbeziehen und die Einbussen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so klein wie möglich halten.

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Der Bundesrat wurde dazu befugt, medizinische Güter, wie Covid-Arzneimittel herstellen zu lassen.

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Argumente dagegen:  

Indirekter Impfzwang für alle:

Mit der Gesetzesrevision gelten Quarantänevorschriften ausschliesslich für all jene, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Auch alle weiteren Massnahmen würden ausschliesslich für Geimpfte gelockert werden. Dies sei Diskriminierung, da weiterhin alle ansteckend sein könnten. Auch würde dieses „Zwei-Klassen-System“ zur Spaltung der Schweiz führen.

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Elektronische Massenüberwachung:

Das Contact-Tracing würde nicht funktionieren und zudem vom Datenschutz her grosse Mängel aufweisen. Die App könnte  die totale Überwachung aller in der Schweiz wohnhaften Personen bedeuten.

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Machtausweitung des Bundesrats:

Mit der erhaltenen Machtausweitung sei der Bunderat darüber verfügt, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bürger:innen mit Einschränkungen und Lockerungen zu lenken. Unsere Demokratie wäre somit in Gefahr.

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Argumente dafür:

Covid-Zertifikat würde Verbote und Schliessungen verhindern

Das Zertifikat sei unabdingbar, um die Krise nachhaltig zu bewältigen und würde erneute Verbote (z.B. von kulturellen Einrichtungen und Grossveranstaltungen) vorbeugen. Es sei freiwillig und sicher. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich weiterhin testen lassen, somit könnte also auch nicht von Diskriminierung oder einer indirekten Impfflicht die Rede sein.

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Wirtschaftliche Unterstützung

Viele Unternehmen, Selbstständige, Kulturschaffende, Sportclubs oder Kindertagesstätten erhalten seit der Gesetzesrevision zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ohne diese seien sie in ihrer Existenz gefährdet.

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Gefährdung der Krisenbewältigung:

Ein Nein würde die Krisenbewältigung massgebend erschweren. Der Bundesrat, die Kantone und das Parlament hätten bewiesen, dass sie darum bemüht seien, die Massnahmen und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und immer auch sehr an die Mithilfe und Eigenverantwortung der Bevölkerung appellieren würde.

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 Parolenspiegel

Partei Ja Nein
EDU   x
SVP   x
FDP x  
EVP x  
GLP x  
Mitte x  
SP x  
Grüne x  

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. 

Wird die Vorlage angenommen, so bleibt die momentane gesetzliche Lage bestehen und es ändert sich vorerst nichts. Wird die Gesetzesrevision jedoch abgelehnt, so tritt sie am 19. März 2022, also genau ein Jahr nachdem sie verabschiedet worden ist, ausser Kraft. Dies, da es sich hierbei um ein dringliches Bundesgericht handelt.

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