airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Ja, auch die Schweiz hat ein Racial Profiling Problem

Nichtwissen schützt nicht. Der Entscheid vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt dazu, dass die Schweiz sich mit dem Problem von Racial Profiling auseinandersetzen muss. von Nahom Mehret

24.03.23 Racial Profiling

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Racial Profiling.

Im Jahr 2015 geriet Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Er wurde als einziger von der Polizei herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragte nach dem Grund für die Kontrolle, erhielt jedoch keine klare Antwort. Daraufhin weigerte er sich, sich auszuweisen. Die Konsequenz: Ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen. Wa Baile war mit dem Urteil nicht einverstanden und ist der Meinung, dass die Kontrolle aufgrund von Racial Profiling motiviert war.

Unter Racial Profiling versteht man sämtliche diskriminierenden Personen- und Fahrzeugkontrollen gegenüber Gruppen, die von Polizistinnen und Polizisten als "fremd" identifiziert werden. Dies umfasst Handlungen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder anderer äusserer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache ohne konkrete Verdachtsmomente ins Visier genommen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder wahrgenommener "Fremdheit" (humanrights.ch).

Wa Baile zog das Verfahren bis vor das Bundesgericht, aber auch dort wurde er abgewiesen. Schliesslich ging er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er recht bekam. Am 20. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass im Fall der Polizeikontrolle von Wa Baile drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorlagen. Das Gericht entschied, dass erstens die Kontrolle diskriminierend war, weil sie aufgrund seiner Hautfarbe erfolgte. Zweitens hatte das Schweizer Gericht nicht ausreichend effektiv geprüft, ob die Kontrolle diskriminierend motiviert war, und drittens stand Mohamed Wa Baile bezüglich seiner Beschwerde vor den Schweizer Gerichten kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung.

Katharina Boerlin, Co-Leiterin des Vereins Sans-Papier, betont die Bedeutung des Gerichtsentscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser macht deutlich, dass Racial Profiling auch in der Schweiz stattfindet. Bis heute wird von verschiedenen Stellen bestritten, dass Racial Profiling betrieben wird, wie zum Beispiel von der Kantonspolizei Basel-Stadt. In einer Stellungnahme, welche dem Radio X vorliegt, sagt die Kantonspolizei Basel-Stadt: "Die Kantonspolizei Basel-Stadt betreibt kein "Racial Profiling." Personenkontrollen seitens der Kantonspolizei richten sich nach den Vorgaben des Polizeigesetzes und finden nur statt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht." 

Boerlin hält es für naiv zu glauben, dass bei der Basler Polizei kein Racial Profiling betrieben wird. Zahlen, die belegen könnten, dass Menschen in der Schweiz aufgrund von Racial Profiling kontrolliert werden, gibt es nicht. Dies könnte sich jedoch mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ändern. Das Urteil zeigt, dass Racial Profiling auch in der Schweiz existiert. Nun ist es an der Politik, das Urteil ernst zu nehmen und mit neuen rechtlichen Leitlinien für Polizist:innen diskriminierenden Polizeikontrollen entgegenzuwirken. Eine schnelle Änderung ist jedoch nicht in Sicht. Dennoch ist der Fall von Mohamed Wa Baile wichtig, da er dazu führt, dass sich die Schweiz nun mit dem Phänomen des Racial Profilings in der Polizeiarbeit auseinandersetzen muss.

Die Allianz gegen Racial Profiling hat einen Flyer herausgegeben, der Menschen, welche von Racial Profiling betroffen sind, über ihre Rechte informiert: Kenn deine Rechte!

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