Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
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Das hat der Bundesrat heute beschlossen

Aus 3G wird 2G. Das verkündet der Bundesrat heute Freitag. Hier sind die Massnahmen und Bestimmungen ab Montag im Überblick: von Marcello Capitelli

  • 2G+ in Bars und Discos: Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen – ebenso Jugendliche bis 16 Jahre.
  • 2G-Regel in Innenräumen: In Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, sowie Restaurants und zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang.
  • Maskenpflicht in Innenräumen: In Innenräumen muss eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen konsumiert werden. Für Veranstaltungen mit über 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und so auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
  • Beschränkung privater Treffen: Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
  • Homeoffice-Pflicht: Der Bundesrat führt die Homeoffice-Pflicht wieder ein. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht auf Sekundarstufe II: An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen und repetitiv zu testen.

Die Massnahmen gelten ab Montag, 20. Dezember und sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.

"Besorgniserregende Lage"

Die epidemiologische Lage in der Schweiz sei besorgniserregend, so Bundesrat Alain Berset und dennoch: Schliessungen von Betrieben sollen möglichst verhindert werden. Die Impfung sowie die Boosterimpfung seien wichtige Mittel in der fünften Welle. Die aktuelle Situation sei instabil, aber unter Kontrolle, so Berset.

Das Testen für ein Zertifikat wird wieder kostenlos. Der Bund bezahlt Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Dieses System gilt bereits ab morgen Samstag.

Ausserdem wird die Einreise für Geimpfte und Genesene erleichtert. Ab Montag, 20. Dezember, brauchen Geimpfte und Genesene nur noch einen negativen Test, um in die Schweiz einzureisen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss weiterhin zwei negative Tests vorweisen; ein erster bei der Einreise und ein zweiter 4 bis 7 Tage nach der Einreise.

Über die Homeoffice - Pflicht sagt Berset: "«Es geht darum, dass wir alle unsere Kontakte wieder reduzieren, etwa den Pendlerverkehr oder die Treffen in Büros".