Nach Rüffel von Bundesgericht: So will Basel-Landschaft die Eigenmietwerte korrigieren

Nach einem Entscheid des Bundesgerichts muss der Kanton Basel-Landschaft die Eigenmietwerte systematisch überprüfen. Am Donnerstagmorgen hat Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) seinen Gesetzesentwurf vorgestellt. von Marcello Capitelli

21.06.17 Eigentumwert Basel Landschaft

Nach dem Bundesgerichtsentscheid von 2017. muss der Kanton Basel Landschaft die Eigenmietwerte systematisch überprüfen. So soll das Umgesetzt werden:

Am Mittwochmorgen stellte Finanzdirektor Lauber die Änderung im Baselbieter Steuergesetz vor. Das Ziel der Änderung: Die Eigenmietwerte (EMW) aller Eigentümer soll auf mindestens 60 Prozent korrigiert werden. Die per 2016 angepasste Umrechnungstabelle führt im Durchschnitt zu einem EMW von 60,1% der marktüblichen Miete. Aufgrund der Streubreite sei davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil der EMW unter 60% liege, heisst es in der Begründung des Bundesgerichtsentscheids (BGE 2C_519/2015). Die Untergrenze von 60% sei aber in jedem Einzelfall einzuhalten. 

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Wert. Diesen muss man dann versteuern, wenn man in einer Wohnung oder einem Haus wohnt, das einem gehört. Er basiert auf einer möglichen Miete, also auf einem theoretischen Einkommen, das man mit einem Haus oder einer Wohnung erzielen könnte. In der Regel beträgt dieser Eigenmietwert 60 bis 70 Prozent des Betrags, den ein:e Mieter:in für das Haus oder die Wohnung während eines Jahres tatsächlich bezahlen müsste.

"Nichts tun ist keine Option", sagt Lauber an der Medienkonferenz am Donnerstag. Nun stellte die Finanzdirektion den Plan der Steuerverwaltung vor, mit welchem die EMW korrigiert werden sollen. Die Daten zu Wohnfläche und Anzahl Zimmer, die momentan weder bei der Gebäudeversicherung noch beim Bundesamt für Statistik vorhanden sind, werde der Kanton von den Eigentümern einholen und daraus den Eigenmietwert berechnen. "Die Steuerverwaltung wird also direkt auf die Steuerkundschaft zugehen und diese Daten sammeln", sagt Peter Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung BL. So könne der EMW systematisch und nicht wie bisher nur punktuell überprüft werden. 

"Die Gesetzesänderung wird nicht alle betreffen. Sie betrifft nur diejenigen, die nicht mindestens 60% des Eigenmietwerts als Einkommen versteuern", sagt Lauber. Auch wenn der Eigenmietwert für einige Eigentümer nach oben korrigiert werde, würde dies der Attraktivität des Kantons keinen Schaden zufügen, ist Lauber überzeugt. Die Wohnqualität sei hoch, die Infrastruktur gut und Planungs- und Rechtssicherheit sei gegeben. "Die Gesamtheit der Kriterien definiert die Qualität eines Standortes aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht. Da  stehen wir gut da."

Die Gesetzesvorlage der Regierung geht nun in die Vernehmlassung.