Worum geht es bei der Justizinitiative?

Am 28. November wird schweizweit über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundsrichter im Losverfahren" abgestimmt. Wir haben Argumente von Befürworter:innen und Gegner:innen gesammelt und erklären, um welche Thematik es bei der Abstimmung geht.  von Paul von Rosen

Darum geht es

Am 28. November wird schweizweit über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren" (meist "Justizinitiative" genannt) abgestimmt. Die Initiative möchte das Ernennungsverfahren der höchsten Richter:innen der Schweiz am Bundesgericht in Lausanne ändern. Statt, wie bisher, von den Parteien aus dem Parlament bestimmt zu werden, sollten Bundesrichter:innen der Justizinitiative nach in Zukunft durch ein Losverfahren bestimmt werden. Eine unabhängige Fachkommision würde geeignete Bewerber:innen bestimmen, zwischen denen das Los entscheide, wer in das Amt eingesetzt wird.  

 

Argumente dafür

Gewährleistung der Gewaltenteilung:

Die Befürworter:innen sind der Ansicht, dass die Bundesrichter:innen nicht unabhängig genug vom Parlament seien. Da sie in der Regel nur als Parteimitglieder und mithilfe einer Partei ins Amt kommen und sich alle sechs Jahre einer Wiederwahl durchs Parlament stellen müssen, sei fraglich, wie frei sie in ihrer Urteilsfindung seien.

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Qualifiziertere Richter:innen:

Das neue Auswahlverfahren stelle fachliche Eignung statt Parteizugehörigkeit oder-vernetzung in den Vordergrund, Davon profitiere die Qualität der Rechtsprechung.

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Keine Mandatsabgaben der Bundesrichter:innen mehr

Die Befürworter:innen betonen, dass die Justizinitiative das Ende der jährlichen Mandatsabgaben der Bundesrichter:innen an ihre Parteien bedeuten würde. Die in der Schweiz übliche Praxis der Mandatsabgaben von Bundesrichter:innen ist von der Antikorruptionsbehörde des Europarats mehrfach bemängelt worden.

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Argumente dagegen

Demokratische Legitimation des Justizsystems

Gegner:innen der Justizinitiative verweisen darauf, dass die bisherige Wahl der Bundesrichter:innen, den Proportionen der gewählten Parteien im Parlament entsprechend, dazu beitrage, die Rechtsprechung demokratisch zu legitimieren.

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Ein bewährtes System

Die Unabhängigkeit der Bundesrichter:innen sei sicher genug. Tatsächlich gab es in der Schweiz bisher keinen Fall, in dem eine Bundesrichterin oder ein Bundesrichter aus politischen Gründen nicht wieder im Amt bestätigt wurde. 

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Losverfahren als technokratisches Experiment 

Gegner:innen bezweifeln, ob ein Losverfahren, welches im Schweizer Politsystem beispiellos sei, wirklich die besten Bundesrichter:innen hervorbringen könne. Eine Wahl, die neben juristischen Qualifikationen auch auf eine ausgewogene Vertretung von Herkunft, Sprache, Geschlecht und Weltanschauung achte, sei durch ein Losverfahren nicht zu ersetzten.

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Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne   x
SP   x
Mitte   x
FDP   x
GLP   x
SVP   x
EDU   x
EVP   x

Der Nationalrat hat sich, bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen,der Ständerat ohne Gegenstimme gegen die Justizinitiative ausgesprochen. Auch der Bundesrat empfiehlt ein "Nein".

Worum geht es bei der Justizinitiative?

Am 28. November wird schweizweit über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundsrichter im Losverfahren" abgestimmt. Wir haben Argumente von Befürworter:innen und Gegner:innen gesammelt und erklären, um welche Thematik es bei der Abstimmung geht.  von Paul von Rosen

Darum geht es

Am 28. November wird schweizweit über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren" (meist "Justizinitiative" genannt) abgestimmt. Die Initiative möchte das Ernennungsverfahren der höchsten Richter:innen der Schweiz am Bundesgericht in Lausanne ändern. Statt, wie bisher, von den Parteien aus dem Parlament bestimmt zu werden, sollten Bundesrichter:innen der Justizinitiative nach in Zukunft durch ein Losverfahren bestimmt werden. Eine unabhängige Fachkommision würde geeignete Bewerber:innen bestimmen, zwischen denen das Los entscheide, wer in das Amt eingesetzt wird.  

 

Argumente dafür

Gewährleistung der Gewaltenteilung:

Die Befürworter:innen sind der Ansicht, dass die Bundesrichter:innen nicht unabhängig genug vom Parlament seien. Da sie in der Regel nur als Parteimitglieder und mithilfe einer Partei ins Amt kommen und sich alle sechs Jahre einer Wiederwahl durchs Parlament stellen müssen, sei fraglich, wie frei sie in ihrer Urteilsfindung seien.

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Qualifiziertere Richter:innen:

Das neue Auswahlverfahren stelle fachliche Eignung statt Parteizugehörigkeit oder-vernetzung in den Vordergrund, Davon profitiere die Qualität der Rechtsprechung.

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Keine Mandatsabgaben der Bundesrichter:innen mehr

Die Befürworter:innen betonen, dass die Justizinitiative das Ende der jährlichen Mandatsabgaben der Bundesrichter:innen an ihre Parteien bedeuten würde. Die in der Schweiz übliche Praxis der Mandatsabgaben von Bundesrichter:innen ist von der Antikorruptionsbehörde des Europarats mehrfach bemängelt worden.

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Argumente dagegen

Demokratische Legitimation des Justizsystems

Gegner:innen der Justizinitiative verweisen darauf, dass die bisherige Wahl der Bundesrichter:innen, den Proportionen der gewählten Parteien im Parlament entsprechend, dazu beitrage, die Rechtsprechung demokratisch zu legitimieren.

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Ein bewährtes System

Die Unabhängigkeit der Bundesrichter:innen sei sicher genug. Tatsächlich gab es in der Schweiz bisher keinen Fall, in dem eine Bundesrichterin oder ein Bundesrichter aus politischen Gründen nicht wieder im Amt bestätigt wurde. 

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Losverfahren als technokratisches Experiment 

Gegner:innen bezweifeln, ob ein Losverfahren, welches im Schweizer Politsystem beispiellos sei, wirklich die besten Bundesrichter:innen hervorbringen könne. Eine Wahl, die neben juristischen Qualifikationen auch auf eine ausgewogene Vertretung von Herkunft, Sprache, Geschlecht und Weltanschauung achte, sei durch ein Losverfahren nicht zu ersetzten.

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Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne   x
SP   x
Mitte   x
FDP   x
GLP   x
SVP   x
EDU   x
EVP   x

Der Nationalrat hat sich, bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen,der Ständerat ohne Gegenstimme gegen die Justizinitiative ausgesprochen. Auch der Bundesrat empfiehlt ein "Nein".