Feministisches Streikradio am 14. Juni
14. Juni 2019: Violette Banner hingen von den Fenstern, die Haare waren violett gefärbt und die violetten Shirts übergestreift. Über eine halbe Millione Menschen haben am feministischen Streiktag für ihre Rechte die Schweizer Strassen eingenommen. Mittendrin: Der Zusammenschluss von Community-Radios, die live vom Tag berichteten. Und nun heisst es, auch für uns, time for the next round!
Am 14. Juni spannen Vertreter:innen von Community-Radios in Basel, Aarau, Bern, Chiasso, Genf, Schaffhausen, Winterthur und Zürich zusammen, um dem Feministischen Streik eine laute FINTA*-Stimme zu verleihen! Ab Mitternacht kapern wir die Sendungen und senden während 24 Stunden ein gemeinsames Spezialprogramm auf den Frequenzen der beteiligten Radios: das Feministische Streikradio.
In über zehn Sprachen von Deutsch über Französisch bis Arabisch hörst du Interviews und Beiträge zu Themen wie tiefe Löhne in Frauenberufen, sexualisierte Gewalt, Gendermedizin oder Frauenrechte im Mittleren Osten. Und obviously wird während diesen 24 Stunden nur Musik von FINTA* Personen gespielt. Zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr verlagern wir uns auf den Bundesplatz in Bern und senden live aus dem Sendebus vom Feministischen Streik, übertragen Reden und Konzerte und fühlen mit Schaltungen in verschiedene Regionen der Schweiz dem nationalen Streik auf den Puls. Moderiert wird das Radioprogramm von Sendungsmachenden der beteiligten Radios und weiteren Freiwilligen aus der Medienbranche.
Projektleitung für Radio X: Claire Micallef
Folge dem Feministischen Streikradio auf Instagram für Impressionen vom Tag.
Die Beiträge und Reden zum Nachhören

Abstimmung am 28. September: Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Schweiz stimmt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Eigentümer:innen müssten den fiktiven Mietwert nicht mehr versteuern, gleichzeitig würden Abzüge – etwa für Hypothekarzinsen – eingeschränkt. Befürworter:innen sehen ein einfacheres Steuersystem, Gegner:innen kritisieren ein Privileg für Eigentümer:innen. Umstritten ist auch, ob eine Steuer auf Zweitwohnungen Einnahmeausfälle decken kann. von Nahom Mehret
Nationale Vorlage Abschaffung des Eigenmietwerts 25.09.19
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab – Befürworter:innen sehen darin ein einfacheres Steuersystem, Gegner:innen warnen vor Vorteilen für Eigentümer:innen.
Worum geht es konkret?
Mit der Reform würde das bisherige System grundlegend verändert. Für Erstwohnungen soll der Eigenmietwert ganz abgeschafft werden. Damit müssten Eigentümer:innen ihr selbstbewohntes Zuhause nicht länger wie ein Einkommen versteuern. Im Gegenzug würden jedoch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten deutlich reduziert: Vor allem Hypothekarzinsen könnten künftig nur noch in Ausnahmefällen geltend gemacht werden, etwa bei energetischen Sanierungen.
Bei Zweitwohnungen – also beispielsweise Ferienhäusern oder Ferienwohnungen – sollen die Kantone selbst entscheiden dürfen, ob der Eigenmietwert weiterhin besteuert wird und wie hoch diese Besteuerung ausfällt. Regionen mit vielen Zweitwohnungen, wie Graubünden, das Tessin oder das Berner Oberland, könnten damit verhindern, dass ihnen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Erstwohnungen zu viele Steuereinnahmen verloren gehen.
Argumente der Gegner:innen
Bundesrat und Parlament sprechen sich klar für die Vorlage aus. Sie argumentieren, das Steuersystem werde dadurch einfacher und transparenter. Gleichzeitig falle der Anreiz weg, hohe Schulden aufzunehmen, nur um von den Steuerabzügen profitieren zu können. Besonders Eigentümer:innen, die ihre Hypotheken bereits abbezahlt haben, würden mit der Reform entlastet. Zudem hätten die Kantone mit der Möglichkeit, Ferienwohnungen weiterhin zu besteuern, ein Instrument in der Hand, um Einnahmeausfälle in Regionen mit vielen Zweitwohnungen auszugleichen.
Auch Johannes Barth, Präsident der FDP Basel-Stadt, stellt sich hinter die Reform. Er erinnert daran, dass die Regelung des Eigenmietwerts in einer Zeit eingeführt wurde, als die Hypothekarzinsen deutlich höher waren als heute. Angesichts der aktuell tiefen Zinsen sei diese Grundlage überholt. Darüber hinaus hätten die Steuerabzüge für Hypothekarzinsen in der Vergangenheit falsche Anreize gesetzt, nämlich möglichst viele Schulden aufzunehmen.
Argumente der Gegner:innen
Eine Minderheit im Parlament lehnt die Reform ab. Kritiker:innen warnen, dass vor allem Hauseigentümer:innen von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren würden – also Menschen, die ohnehin schon privilegiert seien. Damit entstehe eine einseitige Steuererleichterung für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe.
Zudem ist für die Gegner:innen unklar, ob die geplante Besteuerung von Zweitwohnungen die wegfallenden Einnahmen tatsächlich ausgleichen kann. Gerade in Regionen mit vielen Ferienwohnungen, etwa im Tessin oder in Graubünden, sei es unsicher, ob die neuen Steuern hoch genug angesetzt würden, um die erwarteten Verluste zu kompensieren.
Besonders deutlich kritisiert SP-Grossrat Ivo Balmer die Vorlage. Er findet, die Abstimmungsfrage sei irreführend formuliert. „Eigentlich geht es darum, denjenigen, die bereits privilegiert sind, ein Steuergeschenk zu machen“, so Balmer. Auch er zweifelt daran, dass die zusätzliche Besteuerung von Ferienwohnungen ausreichend wirksam wäre, um die betroffenen Kantone finanziell abzusichern.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
SP | X | |
Basta (BS) | X | |
Grüne | X | |
Mitte | X | |
EVP | X | |
FDP | X | |
SVP | X | |
GLP (BS) | X | |
LDP (BS) | X | |
EDU | X | |
Bundesrat und Parlament | X |