Abstimmung am 30. November: Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetz
Am 30. November stimmt der Kanton Basellandschaft über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetz ab. Das Vorhaben möchte den Vermögensverzehr im Baselland erhöhren. Der Artikel fasst die Initiative, die aktuelle Situation und die wichtigsten Argumente übersichtlich zusammen. von Brais Jequier Ramos
25.11.21. Politspecial: Verlegung der Naubrücke
Das Wichtigste in kürze
Wenn die Renten aus AHV oder IV nicht zum Leben reichen. Erhält man in der Schweiz Ergänzungsleistungen, um die Kosten zu decken. Um die Ergänzungsleistungen zu berechnen, wird nicht nur die Höhe der Rente miteinbezogen. Auch ein Teil des Vermögens wird miteinberechnet. Dabei kann eine Einzelperson 30 000 Franken und ein Ehepaar 50 000 Franken haben. Bei dem Vermögen, welches diese Beträge übersteigt, fällt dann ein Prozentsatz an. Der von den Ergänzungsleistungen abzieht. Das nennt sich Vermögensverzehr. Im Kanton Basel-Landschaft beträgt der Vermögensverzehr für AHV-Beziehende 10 % und für IV-Beziehende 6,7 %. Die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes will den Prozentsatz bei Menschen, die in Heimen oder Spitälern leben, auf 20 % erhöhen, um Geld einzusparen. Das würde bedeuten, dass Betroffene weniger Ergänzungsleistungen erhalten würden. Die Gegner*innen der Teilrevision argumentieren damit, dass die Teilrevision die Kantonskassen auf Kosten der Ärmsten sanieren wolle. Für die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes sind die EVP, die FDP, die GLP und die Mitte. Dagegen sind die SP, die Grünen und die SVP. Der Landrat und der Regierungsrat empfehlen, die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes anzunehmen.
Um was geht es?
Die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes will das Vermögen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für Menschen, die in Heimen oder in Spitälern leben, stärker miteinbeziehen. Der Kanton Basel-Landschaft ist der einzige Kanton, der den Prozentsatz von 10 % noch nicht erhöht hat. Deshalb wollen die Befürworter*innen den Satz von 10 auf 20 % erhöhen. Durchschnittlich würde jede betroffene Person rund 120 Franken weniger erhalten. Der Kanton und die Gemeinden würden knapp 3 Millionen Franken einsparen. Wobei die Gemeinden jährlich rund 600 000 Franken mehr einsparen würden. Die Gegner*innen argumentieren, dass die Ersparnisse unter diesen Zahlen liegen dürften. Da bereits jetzt ein Teil der ausbezahlten Ergänzungsleistungen bei den Erbenden zurückgefordert werden kann. Diese Rückforderungen würden bei tieferen Ergänzungsleistungen tiefer ausfallen.
Argumente dafür
Die Befürworter*innen argumentieren, dass der Kanton Basel-Landschaft der letzte und einzige Kanton sei, der den Prozentsatz des Vermögensverzehrs noch auf 10 % habe. Das sei ein Handlungsspielraum, den man nutzen müsse. So Alain Bai, Landrat und Fraktionspräsident der FDP-Basellandschaft. Man müsse die Teilrevision der Ergänzungsleistungen im Kontext sehen, dass das Geld bisher durch die Rückforderungen bei den Erbenden eingespart wurde. Der höhere Prozentsatz sei ein neuer Mechanismus zum gleichen Mittel, führt er aus. Weitere Argumente der Befürworter*innen sind, dass die Bevölkerung altert und der Pflegebedarf damit steigt. Die Revision würde helfen, diese erhöhten Kosten zu decken, und könnte sogar als Anreiz dazu dienen, erst später in ein Heim zu ziehen. Die Kritik, dass das Vermögen oft nicht frei verfügbar ist, sondern an Wertanlagen gebunden ist. Sieht Alain Bai, Landrat und Fraktionspräsident der FDP-Basellandschaft, anders. Denn das Argument reiche nicht um höhere Kosten für die öffentliche Hand rechtzufertigen.
Weiter könnten Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, ihren Lebensstandard weiterhin aufrechterhalten. Da der Freibetrag unangetastet bleiben würde.
Argumente dagegen
Die Gegner*innen sehen zwar ein, dass die Teilrevision bzw. diese durchschnittlichen 120 Franken niemanden in die Hungersnot stürzen würden. Es ginge allerdings um Würde im Alter. So Ronja Jansen, Landrätin der SP Baselland. Den Menschen noch Geld wegzunehmen, die bereits Ergänzungsleistungen brauchen, um die Kantonsfinanzen zu sanieren, sei falsch. Auch dass die Erhöhung als Anreiz dienen soll, um später ins Heim einzuziehen, sei aus Sicht der Gegner*innen falsch. So. Ronja Jansen. Denn man ginge nicht ins Altersheim, um vom Staat zu profitieren, sondern weil man es brauche. Viele Heimbewohnende hätten gerne länger zuhause gewohnt. Man müsse sich als Kanton dafür einsetzen, dass weniger Menschen, welche ihr Leben lang gearbeitet haben, im Endeffekt auf Ergänzungsleistungen zurückgreifen müssen. Denn arbeitende Menschen hätten es verdient, in der Rente in Würde zu leben, so Ronja Jansen, Landrätin der SP Baselland.
Parolenspiegel
Für die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes sind die EVP, die FDP, die GLP und die Mitte. Dagegen sind die SP, die Grünen und die SVP. Der Landrat und der Regierungsrat empfehlen, die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes anzunehmen. Am 30. November wird über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgestimmt. Du kannst brieflich oder persönlich an der Urne abstimmen.