VenuX
Die Sendung
Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*.
VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:
Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.
VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.
Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt.
Weitere spannende Links:
Music Directory (Helvetiarockt/CH)
Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)
Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)
Verein Les Belles de Nuits (ZH)
Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019).
Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche.
Grosser Lockerungsschritt ab Montag
Arbeitgeberverband, Wirtschaft und grosse Teile der Politik fordern eine Lockerung der Corona-Massnahmen. Am Mittwoch 14. April informiert der Bundesrat über mögliche Lockerungen.
Der Bundesrat folgt dem Ruf aus der Wirtschaft und der Mehrheit im Parlament und lockert die Corona-Massnahmen in der Schweiz.
Ab Montag 19. April gelten folgende Lockerungsschritte:
- Restaurants und Bars können Terrassen öffnen: Es gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt.
- Öffentlich zugängliche Einrichtungen können Innenbereiche öffnen: Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
- Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich: Veranstaltungen sind draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen wieder möglich. Gemeint sind etwa Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte oder Kinos, Theater oder Konzerte. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Führungen in Museen und Treffen von Vereinsmitgliedern sind bis 15 Personen zugelassen.
- Sport- und Kulturaktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen erlaubt: Damit sind auch Wettkämpfe im Amateurbereich wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist (z. Bsp. Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.
- Präsenzunterricht an Hochschulen ist wieder eingeschränkt erlaubt