VenuX

Die Sendung

Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*. 

VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:

Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.

VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.

Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt. 

Weitere spannende Links: 

Music Directory (Helvetiarockt/CH)

Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)

Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)

Keychange PRS Foundation (EU)

Verein Les Belles de Nuits (ZH)

Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019). 

Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche. 

Regierungsrätin Stefanie Eymann

Jetzt spricht Stefanie Eymann

Seit etwas länger als 100 Tagen ist Stefanie Eymann Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt. In ihrer bisherigen Amtszeit zeigte sich die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements eher bedeckt, äusserte sich kaum zu angehenden Debatten wie der Bettelthematik oder dem Umgang der Polizei mit Demonstrationen.

Nun brach Stefanie Eymann ihr Schweigen.  von Julia Brogli

21.05.19 100 Tage Stephanie Eymann

Medienanlass mit Stephanie Eymann zu ihrem 100-tägigem Jubiläum

Im Rahmen eines öffentlichen Medienanlasses nahm die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Stellung zu beiden Diskussionspunkten. Dabei betonte sie immer wieder klar ihren Ansatz: Die Arbeit der Polizei und der Justiz solle transparenter und für die Bevölkerung nachvollziehbar werden.

So gerade auch puncto Demonstrationen. Um Klarheit bezüglich des Vorgehens der Polizei bei öffentlichen Kundgebungen zu schaffen, veröffentlichte das Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Informationsblatt. Dieses gibt unter anderem Anleitung, wie ein Gesuch für eine Bewilligung gestellt wird, oder kommuniziert, wie sich die Polizei bei unbewilligten Kundgebungen oder bei Demonstrationen, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt, verhalten wird.  

Auch bei dem zweiten grossen Debattenpunkt rund um die Bettelthematik schlägt die Regierungsrätin klare Töne an und präsentiert kurzerhand ein revidiertes Bettelverbot, welches als Alternative zum allgemeine Bettelverbot in Kraft treten könnte.  

Dies nachdem das allgemeine Bettelverbot, welches letzten Herbst vom Basler Parlament die Zustimmung erhalten hat und somit wieder eingeführt werden sollte, vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt worden ist. Dessen Urteil: Ein allgemeines Bettelverbot verstosse gegen die Menschenrechtskonventionen.

Das nun also neu erarbeitete, ausgedehnte Bettelverbot legt fest, dass zukünftig neben dem organisierten Betteln auch das aggressive und hartnäckige Betteln, also wenn die Bettelnden die Passanten bedrängen, beschimpfen oder anfassen, untersagt sein soll.

Zudem beschreibt das ausgedehnte Bettelverbot «besonders sensible Örtlichkeiten sowie Zonen, in denen Passanten und Passantinnen nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist». An diesen Örtlichkeiten sind ebenfalls Verbote vorgesehen.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Lokalitäten:

  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Haltestellen und Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Geschäften, Kultureinrichtungen und öffentlichen Gebäuden.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern um Ein- und Ausgänge bei Gastronomiebetrieben und Hotels sowie innerhalb von fünf Metern um deren Aussenbereiche.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Banken sowie um Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten.  
  • Zudem auf Märkten und Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen sowie in Gärten und Parkanlagen.

Zusammengefasst: Tritt das revidierte Bettelverbot in Kraft, so wird das Bettelverbot trotz des Urteils des europäischen Gerichthofes für Menschenrechte quasi wieder überall in der Stadt selbst verboten sein.