VenuX

Die Sendung

Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*. 

VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:

Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.

VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.

Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt. 

Weitere spannende Links: 

Music Directory (Helvetiarockt/CH)

Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)

Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)

Keychange PRS Foundation (EU)

Verein Les Belles de Nuits (ZH)

Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019). 

Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche. 

Neues Sexualstrafrecht – doch bei der Opferbetreuung und der Spurensicherung hapert es

Per 1. Juli ist das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft getreten und führt den Grundsatz „Nein heisst Nein“ ein. Jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers und mit Eindringen in den Körper gilt nun als Vergewaltigung, unabhängig vom Geschlecht des Opfers. Trotz dieser Reform zeigt eine Umfrage, dass es je nach Kanton erhebliche Mängel bei der Opferbetreuung und Spurensicherung gibt. von Nahom Mehret

Nein heisst Nein 24.07.04

er 1. Juli ist das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft getreten und führt den Grundsatz „Nein heisst Nein“ ein. Nun gilt jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers und mit Eindringen in den Körper als Vergewaltigung, unabhängig vom Geschlecht des Opfers.

Per 1. Juli ist das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft getreten, das den Grundsatz „Nein heisst Nein“ einführt. Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegt nun vor, wenn das Opfer durch Worte, Gesten oder Schockstarre ausdrückt, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Neu ist, dass nicht nur der nicht einvernehmliche Beischlaf, sondern alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person und mit Eindringen in den Körper verbunden sind, als Vergewaltigung anerkannt werden. Zudem ist die Definition von Vergewaltigung jetzt geschlechtsneutral formuliert, wodurch auch Männer und nicht binäre Personen als Opfer berücksichtigt werden.

Mit der Einführung des neuen Sexualstrafrechts wird erwartet, dass die Dunkelziffer sinkt und die Anzahl der Anzeigen bei der Polizei zunimmt. Momentan wird in der Schweiz nur ein geringer Prozentsatz an Vergewaltigungen angezeigt, was zu einer hohen Dunkelziffer führt.

Die gesetzliche Grundlage mit dem neuen Sexualstrafrecht, das per 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, reicht jedoch nicht aus.
Neben der gesetzlichen Grundlage braucht es auch eine gute Betreuung der Opfer sexueller Gewalt. Diese Betreuung ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich, das zeigt eine Umfrage einer Forscher:innengruppe, die in Zusammenarbeit mit Think-Thank Reatch durchgeführt wurde.

Die Konsequenz davon ist, dass je nach Kanton die Opfer entweder besser oder schlechter betreut werden. In einigen Kantonen fehlen grundlegende Infrastrukturen. So gibt es in gewissen Schweizer Spitälern kein geschultes Fachpersonal, das eine korrekte Spurensicherung durchführen kann, um Beweismaterial zu sichern.

Der Kanton Bern nimmt eine Vorreiterrolle ein. Das Berner Modell basiert auf drei Säulen: umfassende medizinische Versorgung und Spurensicherung, Betreuung durch weibliche Fachpersonen (da in den meisten Fällen Frauen betroffen sind) und Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, medizinischem Personal und Opferhilfe. Allerdings berücksichtigt auch das Berner Modell Männer und nicht binäre Menschen nicht ausreichend.

Die kantonale Regelung der Opferbetreuung erschwert die Situation. Neben der Umfrage, die den aktuellen Stand in den Kantonen bezüglich der Opferbetreuung aufzeigt, hat das Projekt "Opfer sexualisierter Gewalt" auch ein Whitepaper mit Leitfaden veröffentlicht.


Abschliessend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Grundlage nur ein Teil ist. Damit Täter:innen angezeigt werden, braucht es mehr als eine gesetzliche Grundlage. Es braucht eine gute Betreuung der Opfer mit unter anderem Krisenzentren für die Opfer, und die Behörden müssen sicherstellen, dass die Opfer bei allen betreffenden Massnahmen angemessen einbezogen und beraten werden. 1,5 Jahre hatten die Kantone nun Zeit, sich auf die Gesetzesänderung vorzubereiten, und gesamtschweizerisch gesehen ist das Resultat ernüchternd. Es fehlt unter anderem an Fachpersonal, und in den Kantonen ist eine fehlende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anlaufstellen erkennbar, was dazu führt, dass seitens der Opfer das Vertrauen in die betreuenden und involvierten Akteure fehlt.

Es liegt jetzt an den Kantönen, die verpasste Vorbereitungszeit nachzuholen, um die Betreuung von Opfern sexualisierter Gewalt zu verbessern.