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Bundesrat schlägt Lockerungen vor und hebt Quarantäne und Home Office Pflicht auf
Ab Donnerstag, 3. Februar wird aus der Home Office Pflicht eine Empfehlung. Auch hebt er die Quarantäne für Menschen auf, die in Kontakt mit einer Corona-positiven Person kamen. Bis am 17. Februar will er über Lockerungsmassnahmen entscheiden. von Mirco Kaempf
Was neu gilt:
- Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
- Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
Was der Bundesrat bis zum 17. Februar in Konsultation gibt:
- Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen wie die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
- Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten.
Im ersten Schritt schlägt der Bundesrat folgende vor: Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht. Aufhebung der Einschränkungen bei privaten Treffen. Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern. 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.