Wahlen 2020
Basel- Stadt sagt JA zum umstrittenen Gleichstellungsgesetz
Am Mittwoch verabschiedete der grosse Rat nach einer umfassenden und hitzigen Debatte das neue Gleichstellungsgesetz. Neu umfasst das Gesetz auch Menschen der LGBTIQ+ Community. von Lea Kamber
24.01.12 Gleichstellungsgesetz
Am 10. Januar 2024 wurde in Basel-Stadt das neue Gleichstellungsgesetz verabschiedet.
Debatte im Grossen Rat um das Gleichstellungsgesetz
Als erster Nordwestschweizer Kanton wird Basel- Stadt den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag und das Diskriminierungsverbot ausweiten. Bisher hat sich das Gleichstellungsgesetz ausschliesslich auf die Gleichstellung von Frau und Mann bezogen. Beim neuen Gleichstellungsgesetz sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intersexuelle und weitere queere Menschen (LGBTQIA+ Community) mit eingeschlossen. Durch das neue Gesetz können bessere Massnahmen gegen Diskriminierung ergriffen werden. Dies beispielsweise durch ein erweitertes Beratungsangebot, Informationskampagnen und Sensibilisierungsmassnahmen.
Zusätzlich ermöglicht das neue Gleichstellungsgesetz der Fachstelle für Gleichstellung auch private Organisationen mit Umsetzungsaufgaben zu beauftragen.
Am Mittwoch betonte die Grossrätin und Präsidentin der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission (kurz JSSK) Barbara Heer im Grossen Rat, dass der Gleichstellungsauftrag für Frau und Mann bestehen bleibt. Auch würden die Wörter Mann und Frau als rechtliche und soziale Kategorie nicht abgeschafft.
Die Diskussion im Grossen Rat verlief hitzig und intensiv. Über 3 Stunden wurde diskutiert. Das Gesetz wurde nicht nur von Feminist:innen kritisiert, sondern auch ganz generell. Beat K. Schaller (SVP) redete vom "Genderwahnsinn" und äusserte, dass das Gesetz die Stütze der Gesellschaft, die Familie, auflösen würde.
Dennoch wurde das Gesetz schliesslich mit einer klaren Mehrheit von 69 gegen 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.
Noch offen steht, ob die Gegner:innen das Referendum gegen den Beschluss ergreifen. Falls dies geschieht, läge es an der Bevölkerung, über das neue Gleichstellungsgesetz zu entscheiden.