Radiotag 2021

Bereits zum 13. Mal findet am 5. Mai 2021 der Interkantonale Tag der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 21 Kantone mit 28 Radiostationen daran beteiligt und widmen sich einen Tag lang der Berufsbildung.

Ausgabe 2021

Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr schauen wir uns die Lehrstellensituation in Zeiten von Corona, und den Berufswahlprozess, genauer an. 

Plakat vom Radiotag 2021

OnAir

Mittwoch 5. Mai 2021

08:00 Grusswort der Bildungsdirektoren beider Basel: Conradin Cramer und Monica Gschwind

08:30 Wie sieht die Lehrstellensituation in den beiden Basel aus?

10:00 Portrait über den Lehrling des Jahres 2020: Alessio Schnell

10:30 Wie gingen die Lehrbetriebe in der Gastro Branche mit der Pandemie um?

11:00 Interview mit der Fleischfachfrau Annina Jenzer

12:00 Bundespräsident Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation

13:00 Wie geht es den Jugendlichen während der Berufswahl?

13:30 Wie können Eltern ihre Kinder während der Berufswahl optimal unterstützen?

14:00 Schnupperlehre während einer Pandemie

15:00 Handwerker in der Pandemie: Leonhardt Spenglerei AG ermöglicht Einblicke

16:00 Next Generation 2021: Virtuelle Übungskonzerte

16:30 Regierungsrat Conradin Cramer (BS) und Regierungsrätin Monica Gschwind (BL) über die Berufsbildung in der Region Basel

18:00 – 19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung nimmt drei spannende Berufe unter die Lupe: Gamedesigner:in, Stuntperformer:in, Foley Artist

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2021.

 

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
Berufsbildungplus.ch

Neues Sexualstrafrecht – doch bei der Opferbetreuung und der Spurensicherung hapert es

Per 1. Juli ist das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft getreten und führt den Grundsatz „Nein heisst Nein“ ein. Jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers und mit Eindringen in den Körper gilt nun als Vergewaltigung, unabhängig vom Geschlecht des Opfers. Trotz dieser Reform zeigt eine Umfrage, dass es je nach Kanton erhebliche Mängel bei der Opferbetreuung und Spurensicherung gibt. von Nahom Mehret

Nein heisst Nein 24.07.04

er 1. Juli ist das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft getreten und führt den Grundsatz „Nein heisst Nein“ ein. Nun gilt jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers und mit Eindringen in den Körper als Vergewaltigung, unabhängig vom Geschlecht des Opfers.

Per 1. Juli ist das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft getreten, das den Grundsatz „Nein heisst Nein“ einführt. Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegt nun vor, wenn das Opfer durch Worte, Gesten oder Schockstarre ausdrückt, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Neu ist, dass nicht nur der nicht einvernehmliche Beischlaf, sondern alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person und mit Eindringen in den Körper verbunden sind, als Vergewaltigung anerkannt werden. Zudem ist die Definition von Vergewaltigung jetzt geschlechtsneutral formuliert, wodurch auch Männer und nicht binäre Personen als Opfer berücksichtigt werden.

Mit der Einführung des neuen Sexualstrafrechts wird erwartet, dass die Dunkelziffer sinkt und die Anzahl der Anzeigen bei der Polizei zunimmt. Momentan wird in der Schweiz nur ein geringer Prozentsatz an Vergewaltigungen angezeigt, was zu einer hohen Dunkelziffer führt.

Die gesetzliche Grundlage mit dem neuen Sexualstrafrecht, das per 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, reicht jedoch nicht aus.
Neben der gesetzlichen Grundlage braucht es auch eine gute Betreuung der Opfer sexueller Gewalt. Diese Betreuung ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich, das zeigt eine Umfrage einer Forscher:innengruppe, die in Zusammenarbeit mit Think-Thank Reatch durchgeführt wurde.

Die Konsequenz davon ist, dass je nach Kanton die Opfer entweder besser oder schlechter betreut werden. In einigen Kantonen fehlen grundlegende Infrastrukturen. So gibt es in gewissen Schweizer Spitälern kein geschultes Fachpersonal, das eine korrekte Spurensicherung durchführen kann, um Beweismaterial zu sichern.

Der Kanton Bern nimmt eine Vorreiterrolle ein. Das Berner Modell basiert auf drei Säulen: umfassende medizinische Versorgung und Spurensicherung, Betreuung durch weibliche Fachpersonen (da in den meisten Fällen Frauen betroffen sind) und Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, medizinischem Personal und Opferhilfe. Allerdings berücksichtigt auch das Berner Modell Männer und nicht binäre Menschen nicht ausreichend.

Die kantonale Regelung der Opferbetreuung erschwert die Situation. Neben der Umfrage, die den aktuellen Stand in den Kantonen bezüglich der Opferbetreuung aufzeigt, hat das Projekt "Opfer sexualisierter Gewalt" auch ein Whitepaper mit Leitfaden veröffentlicht.


Abschliessend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Grundlage nur ein Teil ist. Damit Täter:innen angezeigt werden, braucht es mehr als eine gesetzliche Grundlage. Es braucht eine gute Betreuung der Opfer mit unter anderem Krisenzentren für die Opfer, und die Behörden müssen sicherstellen, dass die Opfer bei allen betreffenden Massnahmen angemessen einbezogen und beraten werden. 1,5 Jahre hatten die Kantone nun Zeit, sich auf die Gesetzesänderung vorzubereiten, und gesamtschweizerisch gesehen ist das Resultat ernüchternd. Es fehlt unter anderem an Fachpersonal, und in den Kantonen ist eine fehlende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anlaufstellen erkennbar, was dazu führt, dass seitens der Opfer das Vertrauen in die betreuenden und involvierten Akteure fehlt.

Es liegt jetzt an den Kantönen, die verpasste Vorbereitungszeit nachzuholen, um die Betreuung von Opfern sexualisierter Gewalt zu verbessern.