Radiotag 2022

Bereits zum 14. Mal findet am 4. Mai 2022 der Interkantonale Tag der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 21 Kantone mit 28 Radiostationen daran beteiligt und widmen sich einen Tag lang der Berufsbildung.

Ausgabe 2022

Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr widmen wir uns der Berufswahl, dem Berufsabschluss für Erwachsene und den Swiss Skills.

Plakat vom Radiotag 2022, darauf zu sehen sind alle mitmachenden Kantone und Radiostationen.
Plakat vom Radiotag 2022

OnAir

Mittwoch 4. Mai 2022

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektoren beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Strassenumfrage: "Wie haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?"

09:15 Stefanie Költzsch - Portrait über ihren Beruf, sowie was es heisst, in einer von "Männern"-dominierten Branche in einer Führungsposition zu sein. 

10:00 FaGe-Lernender Benedict Dübi im Lehralltag: Eine Reportage

11:00 Lars Hering, Leiter vom BIZ Basel-Stadt und Nicole Fiechter, Leiterin vom BIZ Liestal über die Berufswahl

12:15 Bundesrat Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation

13:00 Besuch bei den Dachdeckern in schwindelerregenden Höhen

14:00 Gian Pellegrino über seine Lehre als Polymechaniker

14:30 Gerüstbauerin Priska Alonso in einer Männerbastillon

15:00 Andrin Moser über seine Entscheidung, eine Berufslehre zu absolvieren

17:15 Die Bildungsdirektoren beider Basel Monica Gschwind und Conradin Cramer über die Berufsbildung in der Region Basel

17:45 Berufsabschluss für Erwachsene: Wie, wo, was?

18:00-19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung widmet sich dem Druck der Berufswahl und untersucht den Berufswunsch "Irgendöbbis mit Medie"

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2022.

 

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
Berufsbildungplus.ch

Bundesrat schlägt Lockerungen vor und hebt Quarantäne und Home Office Pflicht auf

Ab Donnerstag, 3. Februar wird aus der Home Office Pflicht eine Empfehlung. Auch hebt er die Quarantäne für Menschen auf, die in Kontakt mit einer Corona-positiven Person kamen. Bis am 17. Februar will er über Lockerungsmassnahmen entscheiden. von Mirco Kaempf

Was neu gilt:

  • Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
  • Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Was der Bundesrat bis zum 17. Februar in Konsultation gibt:

  • Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen wie die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
  • Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten. 

    Im ersten Schritt schlägt der Bundesrat folgende  vor: Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht. Aufhebung der Einschränkungen bei privaten Treffen. Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern. 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Entnommen der Medienmitteilung vom 2. Februar 2022.