Radiotag 2022
Ausgabe 2022
Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr widmen wir uns der Berufswahl, dem Berufsabschluss für Erwachsene und den Swiss Skills.
![Plakat vom Radiotag 2022, darauf zu sehen sind alle mitmachenden Kantone und Radiostationen.](/.imaging/mte/radiox-theme/small/dam/themen/Radiotag/Radiotag_PlakatA3_22_D_Ansicht-1.png/jcr:content/Radiotag_PlakatA3_22_D_Ansicht-1.png)
OnAir
Mittwoch 4. Mai 2022
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektoren beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Strassenumfrage: "Wie haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?"
09:15 Stefanie Költzsch - Portrait über ihren Beruf, sowie was es heisst, in einer von "Männern"-dominierten Branche in einer Führungsposition zu sein.
10:00 FaGe-Lernender Benedict Dübi im Lehralltag: Eine Reportage
11:00 Lars Hering, Leiter vom BIZ Basel-Stadt und Nicole Fiechter, Leiterin vom BIZ Liestal über die Berufswahl
12:15 Bundesrat Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation
13:00 Besuch bei den Dachdeckern in schwindelerregenden Höhen
14:00 Gian Pellegrino über seine Lehre als Polymechaniker
14:30 Gerüstbauerin Priska Alonso in einer Männerbastillon
15:00 Andrin Moser über seine Entscheidung, eine Berufslehre zu absolvieren
17:15 Die Bildungsdirektoren beider Basel Monica Gschwind und Conradin Cramer über die Berufsbildung in der Region Basel
17:45 Berufsabschluss für Erwachsene: Wie, wo, was?
18:00-19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung widmet sich dem Druck der Berufswahl und untersucht den Berufswunsch "Irgendöbbis mit Medie"
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2022.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch
![Berufsbildungplus.ch](/.imaging/mte/radiox-theme/small/dam/themen/Radiotag/Berufsbildungplus.ch-LOGO.jpg/jcr:content/Berufsbildungplus.ch%20LOGO.jpg)
![](/.imaging/mte/radiox-theme/small/dam/articles/20-november/Closed-sign.jpg/jcr:content/Closed%20sign.jpg)
Das gilt neu im Kanton Basel Stadt
Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli
Schliessung von Restaurationsbetrieben
- Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
- Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
- Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.
Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich
- Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
- Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
- Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.
Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben
- Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
- Spielsalons und Casinos
- Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
- Erotikbetriebe
Veranstaltungen
- Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.
- Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
- Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.