Radiotag 2022
Ausgabe 2022
Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr widmen wir uns der Berufswahl, dem Berufsabschluss für Erwachsene und den Swiss Skills.
OnAir
Mittwoch 4. Mai 2022
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektoren beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Strassenumfrage: "Wie haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?"
09:15 Stefanie Költzsch - Portrait über ihren Beruf, sowie was es heisst, in einer von "Männern"-dominierten Branche in einer Führungsposition zu sein.
10:00 FaGe-Lernender Benedict Dübi im Lehralltag: Eine Reportage
11:00 Lars Hering, Leiter vom BIZ Basel-Stadt und Nicole Fiechter, Leiterin vom BIZ Liestal über die Berufswahl
12:15 Bundesrat Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation
13:00 Besuch bei den Dachdeckern in schwindelerregenden Höhen
14:00 Gian Pellegrino über seine Lehre als Polymechaniker
14:30 Gerüstbauerin Priska Alonso in einer Männerbastillon
15:00 Andrin Moser über seine Entscheidung, eine Berufslehre zu absolvieren
17:15 Die Bildungsdirektoren beider Basel Monica Gschwind und Conradin Cramer über die Berufsbildung in der Region Basel
17:45 Berufsabschluss für Erwachsene: Wie, wo, was?
18:00-19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung widmet sich dem Druck der Berufswahl und untersucht den Berufswunsch "Irgendöbbis mit Medie"
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2022.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch
Diese Massnahmen gelten neu
Bereits heute morgen hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt weitere Verschärfungen der Massnahmen angekündigt, welche ab morgen, dem 1. Dezember in Kraft treten sollen. Der Bundesrat hat nach seiner heutigen Krisensitzung Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. von Noemie Keller
21.11.30 Massnahmenverschärfungen BS und BL
Die beiden Basel verschärfen die Maskenpflicht.
Kantonale Massnahmen beider Basel
Ab Mittwoch, dem 1. Dezember, führen die beiden Basel zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein.
Bei Veranstaltungen und jeglichen Innenräumen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss neu neben 3G auch eine Maske getragen werden.
Von der Maskentragpflicht ausgenommen, sind Kinder unter 12 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Keine verschärfenden Massnahmen werden für private Veranstaltungen mit unter 30 Personen sowie für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, vorgesehen.
Das schlägt der Bundesrat vor
Es soll eine Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich auf alle öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, sowie auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit Laien in Innenräumen geben. Damit wäre die jetzt bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis im Innenbereich soll es künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht geben. Die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien soll ab 300 Personen gelten statt wie jetzt ab 1000.
Weiter soll die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche ausgeweitet werden, auch auf solche, die sowieso nur mit Zertifikat zugänglich sind. In Restaurants, Clubs oder auch im Rahmen von Veranstaltungen soll eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben.
Weitere Massnahmen wären, dass alle Schulen der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate angepasst werden. PCR-Tests sollen statt 72 Stunden, nur noch 48 Stunden gelten und Antigen-Schnelltests sollen von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert werden.
Für den Arbeitsplatz sieht der Bundesrat drei Varianten vor.
Variante 1: Es gilt Maskenpflicht für alle, die sich in Innenräumen mit mehreren Personen aufhalten.
Variante 2: Für alle Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, besteht Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie eine Maske tragen.
Variante 3: Es gibt eine generelle Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Ausserdem müssen Betriebe repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anbieten.