Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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Abstimmung zum Covid-19-Gesetz, die Zweite. Worum es dieses Mal geht.

Im Juni haben wir in der der Schweiz zum ersten Mal über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Jetzt am 28. November tun wir es wieder. Doch unterscheiden sich die Inhalte der beiden Abstimmungen sehr. Wir erklären, worum es bei dieser Abstimmung zum Covid-19-Gesetz genau geht. von Julia Brogli

21.11.15 Politspecial Covid-19-Gesetz

Politspecial zu der Abstimmung vom 28. November 2021 über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes.

Darum geht es

Das Parlament hat im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes dringliches Bundesgesetz. Das heisst, es tritt sofort in Kraft und ist zeitlich beschränkt. Das Gesetz befähigt den Bunderat zum Beispiel dazu, möglichst schnell und unkompliziert mit neuen Einschränkungen und Lockerungen auf die pandemische Lage reagieren zu können, lenkt ihn aber auch gleichzeitig mit Vorgaben und Richtlinien. Da die Pandemie jedoch sehr unberechenbar verläuft, wurde das Covid-19-Gesetz im Verlauf des letzten Jahres immer mal wieder vom Parlament angepasst. So auch am 19. März 2021. An diesem Tag verabschiedete das Parlament gleich mehrere Gesetzesänderungen:

Ausweitung der Hilfegelder

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Schaffung der rechtlichen Grundlagen für das Contact-Tracing-System und das Covid-Zertifikat

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Befreiung der Quarantäne für all jene, die zwar Kontakt hatten mit einer infizierten Person, jedoch bereits vollständig geimpft oder genesen sind.

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Festlegung von weiteren Vorgaben für den Bundesrat. So muss er die Kantone in der Krisenbewältigung stärker miteinbeziehen und die Einbussen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so klein wie möglich halten.

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Der Bundesrat wurde dazu befugt, medizinische Güter, wie Covid-Arzneimittel herstellen zu lassen.

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Argumente dagegen:  

Indirekter Impfzwang für alle:

Mit der Gesetzesrevision gelten Quarantänevorschriften ausschliesslich für all jene, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Auch alle weiteren Massnahmen würden ausschliesslich für Geimpfte gelockert werden. Dies sei Diskriminierung, da weiterhin alle ansteckend sein könnten. Auch würde dieses „Zwei-Klassen-System“ zur Spaltung der Schweiz führen.

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Elektronische Massenüberwachung:

Das Contact-Tracing würde nicht funktionieren und zudem vom Datenschutz her grosse Mängel aufweisen. Die App könnte  die totale Überwachung aller in der Schweiz wohnhaften Personen bedeuten.

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Machtausweitung des Bundesrats:

Mit der erhaltenen Machtausweitung sei der Bunderat darüber verfügt, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bürger:innen mit Einschränkungen und Lockerungen zu lenken. Unsere Demokratie wäre somit in Gefahr.

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Argumente dafür:

Covid-Zertifikat würde Verbote und Schliessungen verhindern

Das Zertifikat sei unabdingbar, um die Krise nachhaltig zu bewältigen und würde erneute Verbote (z.B. von kulturellen Einrichtungen und Grossveranstaltungen) vorbeugen. Es sei freiwillig und sicher. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich weiterhin testen lassen, somit könnte also auch nicht von Diskriminierung oder einer indirekten Impfflicht die Rede sein.

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Wirtschaftliche Unterstützung

Viele Unternehmen, Selbstständige, Kulturschaffende, Sportclubs oder Kindertagesstätten erhalten seit der Gesetzesrevision zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ohne diese seien sie in ihrer Existenz gefährdet.

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Gefährdung der Krisenbewältigung:

Ein Nein würde die Krisenbewältigung massgebend erschweren. Der Bundesrat, die Kantone und das Parlament hätten bewiesen, dass sie darum bemüht seien, die Massnahmen und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und immer auch sehr an die Mithilfe und Eigenverantwortung der Bevölkerung appellieren würde.

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 Parolenspiegel

Partei Ja Nein
EDU   x
SVP   x
FDP x  
EVP x  
GLP x  
Mitte x  
SP x  
Grüne x  

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. 

Wird die Vorlage angenommen, so bleibt die momentane gesetzliche Lage bestehen und es ändert sich vorerst nichts. Wird die Gesetzesrevision jedoch abgelehnt, so tritt sie am 19. März 2022, also genau ein Jahr nachdem sie verabschiedet worden ist, ausser Kraft. Dies, da es sich hierbei um ein dringliches Bundesgericht handelt.