Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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leila straumann und beat jans

Basel-Stadt will Geschlechtervielfalt gesetzlich festhalten

In Zukunft soll jede Person im Kanton Basel-Stadt vor Diskriminierung geschützt sein – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts. Dies fordert ein neuer Entwurf des kantonalen Gleichstellungsgesetzes, der heute Morgen der Öffentlichkeit präsentiert wurde.  von Julia Brogli

21.08.18 Gleichstellunggesetz Revision

Info zur Revision vom Gleichstellungsgesetz

Im Februar 2020 wurde der Regierungsrat Basel-Stadt vom Grossen Rat beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrages auszuarbeiten. Dieser wurde heute im Rahmen einer Medienorientierung von Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung, und Regierungspräsident Beat Jans bekannt gegeben:

Das neue Gesetz sieht vor, nicht mehr nur Frauen oder Männer im Gleichstellungsauftrag zu berücksichtigen, sondern Menschen jeglicher Sexualität und Geschlechteridentifikation. Somit wären zum Beispiel auch Trans-, Inter- oder nonbinäre Menschen in Zukunft gesetzlich vor Diskriminierung geschützt.

Zusätzlich wendet sich das Gesetz von dem binären Geschlechtermodell ab und deklariert stattdessen ein inklusives Verständnis von Geschlecht, das Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität und Geschlechterausdruck miteinbezieht.  Mit Annahme des Gesetzes wäre somit in Basel-Stadt die Geschlechtervielfalt gesetzlich festgehalten.

Um den Schutz vor Diskriminierung und die tatsächliche Gleichstellung gewährleisten zu können, sieht der Regierungsrat zudem vor, das Angebot an fachkräftigen Beratungsstellen auszubauen. Dieses Vorhaben würde ebenfalls ein Element der Gesetzesrevision darstellen. Konkret soll ein Beratungsnetz aufgebaut werden, «das hilft, die Situation der Betroffenen zu verbessern und in der Bewältigung des Alltags konkrete Unterstützung leisten kann».

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonales Gleichstellungsgesetzes dauert noch bis zum 17. November 2021, anschliessend wird sie dem Grossen Rat vorgelegt. Wird die Vorlage genehmigt, beginnt die Aufbauphase im Sommer 2022.