Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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Das hat der Bundesrat heute beschlossen

Aus 3G wird 2G. Das verkündet der Bundesrat heute Freitag. Hier sind die Massnahmen und Bestimmungen ab Montag im Überblick: von Marcello Capitelli

  • 2G+ in Bars und Discos: Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen – ebenso Jugendliche bis 16 Jahre.
  • 2G-Regel in Innenräumen: In Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, sowie Restaurants und zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang.
  • Maskenpflicht in Innenräumen: In Innenräumen muss eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen konsumiert werden. Für Veranstaltungen mit über 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und so auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
  • Beschränkung privater Treffen: Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
  • Homeoffice-Pflicht: Der Bundesrat führt die Homeoffice-Pflicht wieder ein. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht auf Sekundarstufe II: An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen und repetitiv zu testen.

Die Massnahmen gelten ab Montag, 20. Dezember und sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.

"Besorgniserregende Lage"

Die epidemiologische Lage in der Schweiz sei besorgniserregend, so Bundesrat Alain Berset und dennoch: Schliessungen von Betrieben sollen möglichst verhindert werden. Die Impfung sowie die Boosterimpfung seien wichtige Mittel in der fünften Welle. Die aktuelle Situation sei instabil, aber unter Kontrolle, so Berset.

Das Testen für ein Zertifikat wird wieder kostenlos. Der Bund bezahlt Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Dieses System gilt bereits ab morgen Samstag.

Ausserdem wird die Einreise für Geimpfte und Genesene erleichtert. Ab Montag, 20. Dezember, brauchen Geimpfte und Genesene nur noch einen negativen Test, um in die Schweiz einzureisen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss weiterhin zwei negative Tests vorweisen; ein erster bei der Einreise und ein zweiter 4 bis 7 Tage nach der Einreise.

Über die Homeoffice - Pflicht sagt Berset: "«Es geht darum, dass wir alle unsere Kontakte wieder reduzieren, etwa den Pendlerverkehr oder die Treffen in Büros".