Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

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eine kleine weltkugel wird von einem thermometer geblendet und symbolisiert die klimaerwärmung

Das Klima- und Innovationsgesetz im Überblick

Die Schweiz stimmt am 18. Juni über drei nationale Vorlagen ab: die OECD-Mindeststeuer, das Covid-19 Gesetz und das Klima- und Innovationsgesetz. Letzteres ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Gletscher-Initiative, die 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz lanciert wurde. Wir erklären dir im heutigen Politspecial, um was es beim Klima- und Innovationsgesetz geht. von Tim Meyer

23.05.31 Klimagesetz

Wir erklären dir das Klima- und Innovationsgesetz, über welches am 18. Juni abgestummen wird.

Darüber stimmen wir ab

Die Schweiz will bis 2050 Klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll mit dem Klima- und Innovationsgesetz der Verbrauch von fossilen Brennstoffen, wie Erdgas oder Erdöl, schrittweise bis 2050 gesenkt werden. Die Gletscher-Initiative verlangte ein komplettes Verbot von fossilen Brennstoffen bis 2050, dies ging dem Bundesrat und dem Parlament zu weit - deshalb der Gegenvorschlag.

Die Schweiz importiert rund dreiviertel von ihrer Energie. Das Erdöl und Erdgas, welches die Schweiz verbraucht, wird komplett aus dem Ausland importiert. Laut Bundesamt für Umwelt stieg der Ausschtoss von Treibhausgasen in der Schweiz im Jahr 2021 um drei Prozent. Grund dafür waren der kalte Winter (mehr Heizen = mehr fossile Brennstoffe) und der Bevölkerungswachstum. Laut Bundesrat und Parlament würde sich die Umweltbelastung verkleinern, wenn der Verbrauch von Erdgas und Erdöl gesenkt wird. Zusätzlich soll die Schweiz auch selber mehr Energie produzieren.

Bei einem Ja zum Klima- und Innovationsgesetz würde die Bevölkerung, sowie Unternehmen finanziell unterstützt werden: Wenn Hauseigentümer:innen von einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung auf eine klimafreundliche Alternative (Holzheizung, Wärmepumpe) umsteigen, oder wenn Unternehmen in klimafreundliche Technologien (CO2 aus der Luft filtern) investieren. Privatpersonen würden mit 200 Mio. Franken jährlich (während zehn Jahren), und Unternehmen mit 200 Mio. Franken jährlich (während sechs Jahren) finanziell entlastet werden. 

In der Landwirtschaft oder in Kehrichtverbrennungsanlagen sei es laut Bund nicht möglich, dass keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden. Der verbleibende Ausschtoss soll ausgeglichen werden: zum Beispiel CO2 in Kaminen entnehmen und dort einlagern. Auch sollen Bund und Kantone Massnahmen umsetzen, um die Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen (mehr Grünflächen in Städten bei Hitzewellen, Bauten zum Schutz vor Erdrutsch oder Hochwasser).

Argumente der Befürworter:innen

  • Die finanzielle Unterstützung würde Anreize für die Bevölkerung schaffen, auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen. 
  • Die Schweiz wäre weniger Abhängig von ausländischem Erdgas und Erdöl und würde durch den reduzierten Import deutlich mehr Energie einsparen.
  • Der fehlende Strom könne erneuerbar im Inland selber hergestellt werden.
  • Das Klima- und Innovationsgesetz würde zu keinen Mehrkösten führen, im Gegenteil: mit der Inflation seien die Preise für fossile Brennstoff massiv gestiegen, die Preise für Wärmepumpen, Holzheizungen etc. seien nur leicht erhöht worden.

Argumente der Gegner:innen

  • Die Vorlage sei ein Stromfresser-Gesetz. Der Strombedarf würde um 30 bis 50% ansteigen und wir hätten heute bereits zu wenig Strom in der Schweiz.
  • Es sei realitätsfremd und ein Ausstieg ohne Plan.
  • Um den fehlenden Strom zu produzieren, müsste die Landschaft mit Solarpanels und Windrädern zugepflastert werden. 
  • Die Vorlage sei energieintensiv und löse Mehrkösten aus. Die Bevölkerung würde bereits heute unter den hohen Energiepreisen leiden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP x  
LDP x  
SVP   x
EDU x  
EVP x  
Grünliberale x  
Basta x  

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja