Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

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Esther Keller (Vorsteherin Bau- und Verkehrsdepartement), Kaspar Sutter (Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt), Tanja Soland (Vorsteherin Finanzdepartement) und Peter Füglistaler (Direktor Bundesamt für Verkehr) an der Medienkonferenz im Hafenmuseum.

Der Hafenbahnhof soll Platz machen für die Stadtentwicklung

Der Regierungsrat möchte die Gebiete am Klybeck- und Westquai städtebaulich entwicklen. Dazu muss der Hafenbahnhof weg vom Wasser und in Richtung Langen Erlen zügeln. Neu soll dort am Rhein entlang durchmischte Stadtteile für Wohnen, Arbeiten, Kultur, Freizeit und Gastronomie entstehen. Ebenso soll es südlich der Wiese einen grossen Park geben. von Tim Meyer

23.02.02 Hafenareal

Der Hafenbahnhof soll gezügelt werden, so dass am Rhein die Gebiete Klybeck- und Westquai städtebaulich entwicklet werden können.

Mit der städtebaulichen Entwicklung sollen 20'000 neue Wohnplätze und 30'000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ganze Projekt wird (mit plus/minus 30%) 275 Mio. Franken kosten. Der Kanton Basel-Stadt muss diese Kosten alleine tragen. Mit der Stadtentwicklung wächst der Landwert aber um ca. 230 Mio. Franken und es wird mit 60 Mio. Franken mehr Steuereinnahmen gerechnet. Der Kanton Basel Stadt hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr verschiedene Varianten geprüft und sich für die "Südquai" Variante entschieden. Mit dieser braucht es ca. 30% weniger Gleise und der Hafenbahnhof soll trotzdem eine vergleichbare Leistung zu heute bringen. Auch ist der Kanton Grundeigentümer des Areals und kann so die Parzelle aus eigener Hand entwickeln.

Bis 2029 soll das Hafenbecken 3 realisiert werden. Die Verlagerung des Hafenbahnhofs und die Stadtenwicklung im Klybeck- und Westquai wird Grössenordnung 2033/34 fertig sein. Bevor aber gezügelt wird, muss zuerst der Grosse Rat über die Hafenentwicklung entscheiden. Mitte 2023 soll der erste Bericht an den Grossen Rat gebracht werden, mit Ausgabebewilligung und Variantenentscheid.