Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

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Stromgesetz einfach erklärt

Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 09. Juni 2024 unter anderem über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, umgangssprachlich Stromgesetz ab. Um was es dabei genau geht, erklären wir dir heute. von Lea Kamber

24.05.23 Stromgesetz

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung unter anderem über das Stromgesetz ab.

Die Schweiz benötigt immer mehr Strom und ist vor allem im Winter auf importierten Strom angewiesen. Jedoch ist der Import von Strom nicht immer im selben Umfang möglich. Dies ist einerseits internationalen Konflikten geschuldet, andererseits brauchen die europäischen Länder selbst mehr Strom, um die fossilen Energieträger zu ersetzen. Um die Versorgungssicherheit zu stärken muss in der Schweiz mehr Strom produziert werden.

Einem Ausbau der Stromproduktion mit erneuerbaren Energien hat die Schweizer Stimmbevölkerung bereits im Jahr 2017 mit der Totalrevision des Energiegesetzes zugestimmt.

Mit dem Stromgesetz werden die damals eingeführten Massnahmen um 5 Jahre verlängert und ergänzt. Der Stromausbau soll vor allem mit Photovoltaikzellen auf bestehender Infrastruktur umgesetzt werden. Die Stromproduktion soll im Stromgesetz durch grössere Wind-, Solar- und Wasserkraftprojekten ergänzt werden. 

Windkraft und Solaranlagen zählen ab einer bestimmten Grösse als Anlagen von nationalem Interesse. Die Vorlage sieht vor, dass diese Anlagen erleichterten Planungsbedingungen unterliegen, wenn sie in dafür geeigneten Gebieten geplant würden. Diese erleichterten Planungsbedingungen erhöhten die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden könnte. Die Beschwerdemöglichkeiten von Privatpersonen und Verbänden blieben zwar weiterhin bestehen, hätten aber geringere Erfolgschancen als bisher. 

Besonders schützenswerte Gebiete wie Biotope von nationalem Interesse ( Moore, Auen, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen und -weiden) und Wasser- und zugvögelreservate wären durch das Stromgesetz weiterhin geschützt und dürften nicht bebaut werden. 

Das Ziel des Stromgesetzes ist es, die Stromversorgung kurz- und mittelfristig zu stärken. Die Vorlage sieht deshalb auch neue Vorgaben für die Produktion und Speicherung des Stroms vor, sowie für den Transport und die effiziente Nutzung des Stroms.

Sowohl Befürworter:innen als auch Gegner:innen behandeln die Themen Naturschutz und Energiespeicherungsmöglichkeiten, vertreten jedoch dabei unterschiedliche Standpunkte.

Argumente der Befürworter:innen

  • Durch das Stromgesetz würde die Schweiz unabhängig vom Ausland werden
  • Die Vorage sei im Einklang mit der Natur entstanden. So dürften Biotope von nationalem Interesse nicht bebaut werden.
  • Das Stromgesetz würde vor allem im Winter die Stromversorgung sichern. Dadurch spare man sich die Kosten für teure Notfallmassnahmen, welche zu Lasten der Konsument:innen fallen würde.

Argumente der Gegner:innen

  • Das Gesetz sei Antidemokratisch, da das Mitspracherecht eingeschränkt werde.
  • Die Speicher fehlten, um den Energieüberschuss des Sommers zu speichern und im Winter zu verwenden.
  • Das Gesetz sei Naturzerstörend, da intakte Alpentäler bebaut werden könnten.

Parolenspiegel

  JA NEIN
SP X  
Grüne X  
SVP   X
FDP X  
GLP X  
Mitte X