Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

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061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

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Frau steht mit einem Schild, auf dem «my body my choice» steht, vor dem US Kongress. (Bild: Brett Sayles)

The YxperienZ: Abtreibung – back to 1973

In dieser etwas ernsteren YxperienZ-Folge werfen wir einen Blick in die USA, wo 50 Jahre Recht auf Selbstbestimmtheit von einem Tag auf den anderen über den Haufen geworfen wurde. Mit dem Entscheid des Supreme Courts bleibt vielen Amerikanerinnen das Recht auf Abtreibung verwehrt. Wir reden zudem darüber, wie die Gesetzeslage in der Schweiz aussieht und ob sich in Zukunft etwas daran ändern könnte.

Bereits vier Wochen ist es her, dass der Supreme Court das nationale Recht auf Abtreibung in den USA aufgehoben hat. Damit sind die 50 Gliedstaaten wieder selbst für die Regelung von Abtreibungen zuständig. In rund 60 Prozent der US-Staaten wird gebärfähigen Menschen das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bereits verwehrt oder soll in naher Zukunft stark eingeschränkt werden.

Trotz Verbot ist davon auszugehen, dass viele Frauen versuchen werden, ungewollte Schwangerschaften abzubrechen. Ein Verbot von Abtreibungen führt zu mehr Risiko-Schwangerschaftsabbrüchen und der Kriminalisierung von Frauen: Beispielsweise will Missouri den Handel mit der «Pille danach» als Drogendeal definieren und da viele Fehlgeburten nicht von Abtreibungen unterschieden werden können, werden sie in mehreren Staaten zum Kriminalfall. Auch wird Abtreibung zu einer Klassenfrage: Weniger privilegierte Menschen, die es sich nicht leisten können, in einen anderen US-Staat zu reisen, um eine Abtreibung vorzunehmen, sind benachteiligt

Und in der Schweiz?

Während in den USA das Recht auf Abtreibung 1973 eingeführt wurde, können Menschen in der Schweiz erst seit 20 Jahren legal eine Schwangerschaft abbrechen. Zuvor waren Schwangerschaftsabbrüche hierzulande kriminalisiert. Am 2. Juni 2002 haben 72% der Schweizer Stimmbevölkerung für die sogenannte Fristenregelung gestimmt, die Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Später in der Schwangerschaft ist ein Abbruch nur noch nach einer medizinischen Abklärung möglich.

Zwei Initiativen, die das aktuelle Recht auf Abtreibung in der Schweiz einschränken wollen, sind die Spätabtreibungsinitiative und die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative». Erstere will eine Abtreibung verbieten, sobald das Baby ausserhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Die zweite Initiative will gesetzlich festschreiben, dass Ärzt:innen der schwangeren Person mindestens einen Tag Bedenkzeit geben müssen, bevor sie die Abtreibung vornehmen dürfen. Beide Initiativen sind noch bis Juni 2023 in der Unterschriftensammlung. Anzumerken ist, dass die Initiativen von den beiden SVP-Nationalrätinnen Andrea Geissbühler und Yvette-Estermann nach aussen vertreten werden, beide jedoch nicht bei der Ausarbeitung der Initiativtexte beteiligt waren. Sie wurden von David Trachsel, SVP-Grossrat in Basel-Stadt, mit den fertig ausgearbeiteten Initiativtexten kontaktiert und für das Co-Präsidium angefragt.

Wie gross der Zuspruch für die beiden Initiativen in der Schweiz ist, wird sich noch zeigen. Durch die Gesetzesänderungen in den USA haben Abtreibungsgegner:innen in Europa jedoch Aufschwung erhalten und die Versuche, Abtreibungsrechte einzuschränken, verstärken sich wieder.