Woche der Berufsbildung 2024
Ausgabe 2024
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich über die Woche verteilt der Berufsbildung.
Woche der Berufsbildung 2024 ab sofort bis 17.5.
OnAir
Es können leichte Änderungen im Programm entstehen.
Montag
11:30 Grussbotschaft der Baselbieter Bildungsdirektorin: Monika Gschwind
16:30 Im Gespräch: Baselbieter Regierungspräsidentin Monica Gschwind im Interview
Dienstag
07:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
09:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
12:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
17:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
Mittwoch
07:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
09:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
12:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
16:00 Eltern als Wegweiser: Gesprächsrunde zur Berufswahl
17:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
Donnerstag
07:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
09:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
12:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
17:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
Freitag
07:15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
09:15 Start-up – Der Weg in die Selbstständigkeit
11:30 Neue Perspektiven: Das Laufbahnzentrum Pratteln im Fokus
12.15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
17:15 Start-ups – Der Weg in die Selbstständigkeit
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Die Woche der Berufsbildung ist eine Initiative der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch.
Bundesrat schlägt Lockerungen vor und hebt Quarantäne und Home Office Pflicht auf
Ab Donnerstag, 3. Februar wird aus der Home Office Pflicht eine Empfehlung. Auch hebt er die Quarantäne für Menschen auf, die in Kontakt mit einer Corona-positiven Person kamen. Bis am 17. Februar will er über Lockerungsmassnahmen entscheiden. von Mirco Kaempf
Was neu gilt:
- Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
- Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
Was der Bundesrat bis zum 17. Februar in Konsultation gibt:
- Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen wie die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
- Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten.
Im ersten Schritt schlägt der Bundesrat folgende vor: Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht. Aufhebung der Einschränkungen bei privaten Treffen. Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern. 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.